Fluchtgründe
Obwohl der bewaffnete Konflikt zwischen der von der singhalesisch-buddhistischen Mehrheit dominierten Regierung Sri Lankas und den Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) seit 2009 beendet ist, bleibt die Militärpräsenz im Norden des Landes bestehen. Zugleich setzen sich Druck, Überwachung und Schikanen durch Sicherheitskräfte und Geheimdienste gegen zivilgesellschaftliche Organisationen, Aktivistinnen und Aktivisten, Angehörige von im Krieg «Verschwundenen» und ehemalige LTTE-Mitglieder fort. Es gibt einen UNO-Bericht, wonach ehemalige LTTE-Mitglieder auch 2024 noch entführt und gefoltert wurden. Behörden erheben unbegründete Terrorismusvorwürfe gegen Angehörige der tamilischen und muslimischen Minderheiten. Sicherheitskräfte foltern und misshandeln routinemässig inhaftierte Personen. Der im Herbst 2024 neu gewählte Präsident Anura Kumara Dissanayake hat unter anderem versprochen, die grassierende Korruption zu bekämpfen und das Anti-Terror-Gesetz zu reformieren. Trotzdem wird das Anti-Terror-Gesetz weiter für Inhaftierungen eingesetzt.
Die Erholung Sri Lankas von der schweren Wirtschaftskrise von 2022 wurde 2026 durch die wirtschaftlichen Folgen des Kriegs gegen Iran zurückgeworfen. Hohe und seit Kriegsbeginn erneut steigende Lebenshaltungskosten, schwache Einkommen und die anhaltende Armut belasten weiterhin grosse Teile der Bevölkerung.
Asylgesuche in der Schweiz
Im Jahr 2025 stellten 332 Personen aus Sri Lanka ein Asylgesuch. Davon waren 191 Primärgesuche und 141 Sekundärgesuche (Geburten, Familiennachzug, Mehrfachgesuche). Im Vergleich registrierte das SEM im Jahr 2024 455 Asylgesuche von Personen aus Sri Lanka.
Praxis der Schweizer Behörden
Die Praxis der Schweizer Behörden in Bezug auf sri-lankische Asylsuchende ist seit 2016 generell wieder restriktiver geworden. Nach Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts sind Wegweisungen in die Nord- und Ostprovinz grundsätzlich zumutbar. In die vom damaligen Konflikt stark betroffene Vanni-Region sind diese unter bestimmten Bedingungen ebenfalls möglich. Aufgrund der starken Belastung des sri-lankischen Gesundheitssystems infolge der Wirtschaftskrise verlangt das Gericht seit 2023 bei Vorliegen medizinischer Probleme eine sorgfältige Abklärung, welche Behandlung und Medikamente eine Person braucht und inwieweit sie diese bei einer Rückkehr in Sri Lanka tatsächlich erhält. In jüngerer Zeit sieht es allerdings eine Entspannung der medizinischen Versorgungslage. Es finden aktuell sowohl freiwillige als auch Zwangsrückführungen von Personen statt.
Schutzquote
Im Jahr 2025 wurden 489 Fälle aus Sri Lanka entschieden. In 75 Fällen wurde Asyl gewährt und in nur 37 Fällen wurde auf vorläufige Aufnahme entschieden. Die Schutzquote (Anteil der Asylgewährungen plus vorläufige Aufnahmen zum Total aller Entscheide) betrug im Jahr 2025 nach Angaben des SEM 24.9%. Die bereinigte Asylgewährungsquote beträgt 19.8% und die bereinigte Schutzquote 30.1%.
Dafür setzen wir uns ein
Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen bei Asylentscheiden: Die aktuelle Situation (insbesondere die Überwachung bestimmter Gruppen der tamilischen Minderheit und die weiterhin problematische Menschenrechtslage) muss im Rahmen der Asyl- und Wegweisungsvollzugspraxis berücksichtigt werden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) muss in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob eine Gefährdung vorliegt bzw. ob der Wegweisungsvollzug unzumutbar ist. Im Zweifel soll mindestens die vorläufige Aufnahme gewährt werden.








