Ukraine

In der Ukraine herrscht Krieg. Millionen von Menschen sind bereits geflüchtet, auch in die Schweiz. Wir setzen uns für eine rasche und unbürokratische Aufnahme und Integration der ukrainischen Geflüchteten in der Schweiz ein und dafür, dass sich die Schweiz solidarisch an Programmen zur Aufnahme Geflüchteter beteiligt und Erstaufnahmeländer unterstützt. Zudem sollen die EU und die Schweiz die ukrainische Zivilbevölkerung weiterhin mit humanitärer Hilfe unterstützen.

Fluchtgründe

Am 24. Februar 2022 ordnete der russische Präsident Putin die Invasion der Ukraine durch russische Streitkräfte an. Der Krieg dauert bis heute an. Seitdem wurden bis September 2022 zehntausende ukrainische Zivilist*innen getötet oder verletzt, vielfache Opferzahlen verzeichnen die ukrainischen und russischen Streitkräfte. Mehr als 11 Millionen Menschen haben aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine das Land verlassen. Auch innerhalb der Ukraine befinden sich mehrere Millionen Menschen auf der Flucht.

Asylgesuche in der Schweiz

Mehr als 64'000 aus der Ukraine geflüchtete Personen haben seit Kriegsbeginn im Februar  und bis September 2022 in der Schweiz ein Gesuch um Erhalt des Schutzstatus S gestellt. Damit bilden ukrainische Geflüchtete die grösste Gruppe Schutzsuchender in der Schweiz. Zum Vergleich: Im Vorjahr 2021 stellten Afghaninnen und Afghanen mit 3079 Gesuchen die höchste Anzahl an Asylgesuchen. Vor Kriegsbeginn zählte die Ukraine nicht zu den wichtigen Herkunftsländern Schutzsuchender in der Schweiz.

Praxis der Schweizer Behörden

Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, erhalten in der Schweiz in der Regel den Schutzstatus S. Dies gilt auch für Personen aus Drittstaaten, welche die Ukraine wegen des Krieges verlassen mussten. Voraussetzung ist, dass diese vor ihrer Flucht über eine gültige ukrainische Aufenthaltsberechtigung verfügten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können.

Damit erhalten die Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen.

Schutzstatus

Von den bis im September 2022 eingereichten 64'154 Anträgen für den Schutzstatus S wurden 61'964 positiv beantwortet. Rund 1/3 der Personen mit Status S sind minderjährig, davon sind 75% unter 13 Jahren. Der Status S wurde 1998 als Reaktion auf die Fluchtbewegungen im Zuge der Balkankriege eingeführt. Erstmalig aktiviert wurde er allerdings erst im März 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine.

Die Gültigkeit des Staus S beträgt ein Jahr, wobei eine Verlängerung möglich ist. Der Arbeitsmarkt ist für Personen mit Status S ab sofort zugänglich und Kinder können die Schule besuchen. Zudem sind Familienzusammenführungen möglich.

Dafür setzen wir uns ein

  • Schutzstatus S. Der Bundesrat hat per 12. März 2022 den Schutzstatus S aktiviert. Die SFH begrüsst diesen Entscheid und die Bereitschaft der Schweiz, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine rasch und unkompliziert aufzunehmen. Auch begrüsst sie dessen flexible Ausgestaltung – also mit sofortigem Zugang zum Arbeitsmarkt und Reisemöglichkeiten. Wichtig ist, dass auch Integrationsmassnahmen umgesetzt und finanziert werden, da damit gerechnet werden muss, dass die Betroffenen längerfristig in der Schweiz bleiben. Dabei sind Sprachkurse grundlegend, aber auch Jobcoaching, Bildungs- und arbeitsmarktliche Massnahmen.
  • Offene Grenzen für aus der Ukraine Geflüchtete. Die Grenzen innerhalb Europas müssen offenbleiben. Das Flüchtlingsrecht muss eingehalten und das Recht auf Asyl gewährleistet sein.
  • Solidarische Aufnahme von Geflüchteten. Europa muss sich geschlossen und mit Unterstützung der Schweiz für die lokale kriegsbedrohte Zivilbevölkerung einsetzen. Entsprechend müssen die Länder die Verantwortung gemeinsam und solidarisch teilen. Auch die Schweiz muss sich daran beteiligen. Die Schweiz soll sich im Sinne der Verantwortungsteilung solidarisch mit den Erstaufnahmeländern zeigen und weiterhin bereithalten, Schutzsuchende rasch und unkompliziert aufzunehmen.
  • Humanitäre Unterstützung der Zivilbevölkerung. Die Schweiz soll sich an den humanitären Massnahmen der EU beteiligen und weiterhin Soforthilfe vor Ort leisten.
  • Einsatz für Deeskalation. Der politische Druck muss auch mithilfe der Schweiz aufrechterhalten und der Dialog fortgesetzt werden, damit sich Russland aus der Ukraine zurückzieht. Eine Deeskalation der Situation wäre insbesondere auch für die Zivilbevölkerung die beste Lösung.