Fluchtgründe
Am 24. Februar 2022 ordnete der russische Präsident Vladimir Putin die Invasion der Ukraine durch russische Streitkräfte an. Der Krieg dauert bis heute an. Seitdem wurden in der Ukraine Zehntausende Zivilist*innen getötet oder verletzt, und sowohl die ukrainischen als auch die russischen Streitkräfte haben erhebliche Verluste erlitten. Bis Ende April 2026 hat die russische Offensive mehr als 7 Millionen Menschen dazu gezwungen, aus der Ukraine zu fliehen und in europäischen Ländern Zuflucht zu suchen. Mehrere Millionen Menschen sind zudem innerhalb des Landes auf der Flucht.
Asylgesuche in der Schweiz
Obwohl die Gesuche um den Status S von 16'616 im Jahr 2024 auf 12'897 im Jahr 2025 zurückgegangen sind, bilden Geflüchtete aus der Ukraine weiterhin die grösste Gruppe von Schutzsuchenden in der Schweiz. Zum Vergleich: Die am stärksten vertretene Gruppe im Jahr 2025 waren Afghaninnen und Afghanen, die 6207 Asylgesuche stellten. Vor Kriegsbeginn gehörte die Ukraine nicht zu den wichtigen Herkunftsländern Schutzsuchender in der Schweiz.
Praxis der Schweizer Behörden
Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Krieges verlassen mussten, erhalten in der Regel den Schutzstatus S, sofern sie nicht bereits in einem anderen europäischen Land einen Schutzstatus erhalten haben. Dies gilt auch für Drittstaatsangehörige, welche die Ukraine aufgrund des Krieges verlassen mussten, sofern sie vor ihrer Flucht über eine gültige Aufenthaltsbewilligung in der Ukraine verfügten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können.
Im Oktober 2025 beschloss der Bundesrat, bestimmte Regionen der Ukraine als sichere Regionen einzustufen und damit eine Rückkehr dorthin als «zumutbar» zu betrachten. Seit dem 1. November 2025 berücksichtigt das Staatssekretariat für Migration (SEM) daher bei der Prüfung neuer Gesuche um Gewährung des Status S die Herkunftsregion der betroffenen Personen, um festzustellen, ob eine Wegweisung in die Ukraine zumutbar ist oder nicht.
Diese neue Regelung betrifft weder Personen, die in der Schweiz bereits den Status S besitzen, noch deren in der Ukraine lebende Familienangehörige. Sie gilt jedoch für Geflüchtete, die ihr Gesuch vor diesem Datum eingereicht haben, dieses jedoch wegen der Pendenzen beim SEM noch nicht bearbeitet werden konnte.
Schutzstatus
Der Schutzstatus S wurde 1998 als Reaktion auf die Fluchtbewegungen im Zuge der Balkankriege eingeführt. Erstmalig aktiviert wurde er allerdings erst im März 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine. Von den rund 127 000 Anträgen auf Schutzstatus S, die zwischen Kriegsbeginn und Ende 2025 gestellt wurden, wurden insgesamt fast 108 000 bewilligt. Rund 71 762 Geflüchtete aus der Ukraine verfügten Ende 2025 über den Status S.
Der Status S war ursprünglich auf ein Jahr befristet, wurde jedoch wie bereits 2023, 2024 zuletzt im Oktober 2025 um mindestens ein Jahr bis zum 4. März 2027 verlängert. Personen mit Status S haben sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt und Kinder können die Schule besuchen. Zudem ist ein Familiennachzug für die Kernfamilie möglich, sofern die Trennung auf die Ereignisse in der Ukraine oder die Flucht zurückzuführen ist. Hat der Bundesrat den vorläufigen Schutz nach fünf Jahren noch nicht aufgehoben, erhält die schutzbedürftige Person vom Kanton eine Aufenthaltsbewilligung, die bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes befristet ist.
Dafür setzen wir uns ein
Schutzstatus S. Der Bundesrat hat den Schutzstatus S in einer Allgemeinverfügung mit Wirkung vom 12. März 2022 aktiviert und am 8. Oktober 2025 aktualisiert. Die SFH begrüsst diesen Entscheid und die Bereitschaft der Schweiz, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine rasch und unkompliziert aufzunehmen. Sie begrüsst zudem dessen flexible Ausgestaltung – also mit sofortigem Zugang zum Arbeitsmarkt und Reisemöglichkeiten. Wichtig ist, dass auch Integrationsmassnahmen umgesetzt und langfristig finanziert werden, insbesondere da der Krieg nun schon seit über vier Jahren andauert, ohne dass ein Ende in Sicht ist. In diesem Zusammenhang sind Sprachkurse grundlegend, aber auch aber auch Jobcoaching, Bildungs- und arbeitsmarktliche Massnahmen.
Keine sicheren Regionen in der Ukraine: Aus Sicht der SFH kann der Schutzstatus S erst aufgehoben werden, wenn der Krieg in der Ukraine beendet ist, ein Friedensabkommen unterzeichnet wurde und die Sicherheit vor Ort durch unabhängige internationale Organisationen gewährleistet ist. Nach Ansicht der SFH ist es weder möglich noch praktikabel, «sichere» Regionen der Ukraine, in die eine Rückkehr als «zumutbar» gilt, von solchen zu unterscheiden, in denen dies nicht der Fall ist.
Offene Grenzen für Geflüchtete aus der Ukraine. Seit Beginn der russischen Invasion haben mehrere Millionen Menschen ihre Heimat verlassen. Die meisten von ihnen wurden von Polen aufgenommen, aber auch in den anderen umliegenden Ländern suchen geflüchtete Personen Schutz. Die Grenzen innerhalb Europas müssen weiterhin offen bleiben. Das Flüchtlingsrecht muss eingehalten und das Recht auf Asyl gewährleistet sein.
Solidarische Aufnahme von Geflüchteten. Der Krieg in der Ukraine dauert bis heute an. Mehr als sechs Millionen Menschen haben das Land bereits verlassen, um in europäischen Ländern Zuflucht zu suchen. Europa muss sich geschlossen und mit Unterstützung der Schweiz für die lokale kriegsbedrohte Zivilbevölkerung einsetzen. Entsprechend müssen die Länder die Verantwortung gemeinsam und solidarisch teilen. Auch die Schweiz muss sich daran beteiligen. Die Schweiz soll sich im Sinne der Verantwortungsteilung solidarisch mit den Erstaufnahmeländern zeigen und weiterhin bereithalten, Schutzsuchende rasch und unkompliziert aufzunehmen.
Humanitäre Unterstützung der Zivilbevölkerung. Seit Kriegsbeginn befinden sich mehrere Millionen Menschen innerhalb der Ukraine auf der Flucht und benötigen Unterstützung in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Unterkunft, Bildung und Sicherheit. Die Schweiz muss sich an den humanitären Massnahmen der EU beteiligen und weiterhin Soforthilfe vor Ort leisten.
Einsatz für eine Deeskalation des Konflikts. Aufgrund der russischen Invasion im Februar 2022 hat sich die Menschenrechtslage im ganzen Land stark verschlechtert. Blinde Gewalt, Verschleppungen, Folter und Tötungen von Zivilist*innen sowie gezielte Angriffe auf medizinische und Bildungseinrichtungen halten an. Der politische Druck muss auch mit Hilfe der Schweiz aufrechterhalten und der Dialog fortgesetzt werden, damit sich Russland aus der Ukraine zurückzieht. Eine Deeskalation der Situation wäre insbesondere auch für die Zivilbevölkerung die beste Lösung.











