Iran

Iran

Seit Jahren geht Iran hart gegen Andersdenkende vor, die Repression hat seit den Protesten 2022 nach dem Tod von Mahsa Amini weiter zugenommen. Festnahmen, Folter und eine hohe Zahl von Hinrichtungen prägen die Lage. Wir setzen uns dafür ein, dass gefährdete Demonstrierende und andere Risikogruppen in der Schweiz Schutz erhalten.

Fluchtgründe

Die Menschenrechtslage bleibt äusserst besorgniserregend. Behörden und Sicherheits- sowie Geheimdienste unterdrücken systematisch abweichende Meinungen. Weit verbreitete Folter und Misshandlungen sind dokumentiert. Ethnische und religiöse Minderheiten, Frauen, Journalist*innen, Aktivist*innen sowie LGBTQI+-Personen sind besonders betroffen.

Der «12-Tage-Krieg» zwischen Israel und Iran im Juni 2025 führte zu einer breit angelegten Repressionswelle gegen regierungskritische Menschen mit mehr als 20’000 Festnahmen und politisch motivierten Hinrichtungen von mindestens neun Menschen wegen angeblicher «Spionage für Israel» (Stand September 2025). Auch Angehörige ethnischer oder religiöser Minderheiten sehen sich mit einer verstärkten Repression konfrontiert.

Ehemalige Teilnehmende an den gewaltsam niedergeschlagenen und mittlerweile abgeebbten «Frau, Leben, Freiheit»-Protesten von 2022/23 stehen weiter im Fokus der Behörden. Zwar wurden rund 20'000 im Kontext der Proteste Festgenommene begnadigt, aber sie stehen unter scharfer Beobachtung der Behörden und wurden teilweise später wieder verhaftet.

Die Kleidervorschriften für Frauen werden seit Anfang 2023 repressiv durchgesetzt. 2024 wurde ein neues Gesetz mit drastisch erhöhten Strafen (bis zehn Jahre Haft, in Wiederholungsfällen teils mehr) verabschiedet. Die Umsetzung wurde im Dezember 2024 vorläufig pausiert, kann aber wieder in Kraft gesetzt werden.

Im Jahr 2024 wurden mindestens 975 Personen hingerichtet – dreimal so viele wie im Jahr 2021, dem Jahr vor den Protesten. Bereits 2023 war die Zahl auf mindestens 853 Hinrichtungen gestiegen, was den höchsten Stand der letzten acht Jahre (2015) markiert.

Iran verfügt über kein umfassendes Gesetz gegen häusliche Gewalt und die Schutz- und Unterstützungsangebote sind unzureichend.

Einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen bleiben strafbar bis hin zur Todesstrafe. Die Diskriminierung und Verfolgung von LGBTQI+-Personen sind dokumentiert.

Asylgesuche in der Schweiz

Im gesamten Jahr 2024 wurden 389 Asylgesuche von Iranerinnen und Iraner bearbeitet, davon waren 295 primäre und 94 sekundäre Gesuche (Geburten, Familiennachzug, Mehrfachgesuche). Bis Ende August 2025 wurden 195 Asylgesuche von Iranerinnen und Iraner bearbeitet: 152 Primär-Gesuche und 43 Sekundär-Gesuche.

Praxis der Schweizer Behörden

In der Schweiz gilt die Wegweisung nach Iran weiterhin als zumutbar. Die jüngsten Entwicklungen wurden nicht als eine «Situation allgemeiner Gewalt» eingestuft.

Für eine Anerkennung des Flüchtlingsstatus reicht gemäss Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Teilnahme an einer Demonstration nicht aus. Asyl wird nur Personen gewährt, deren Engagement über die typischen Aktivitäten der Masse hinausgeht und die daher vom Regime als ernsthafte und gefährliche Gegner wahrgenommen werden. Dies gilt sowohl für das Engagement im Iran als auch im Exil.

Anträge von Personen, die zum Christentum konvertiert sind, werden in der Schweiz oft mit der Begründung abgelehnt, dass sie ihren Glauben im Iran weiterhin «privat» ausüben könnten.

Die heutige Praxis des BVGer bezüglich Opfer häuslicher und sexueller Gewalt in Iran ist restriktiv und verlangt, dass die Frauen unangemessene Risiken in Iran auf sich nehmen.

Schutzquote

107 Iranerinnern und Iraner erhielten im Jahr 2024 in der Schweiz Asyl, 89 Personen wurden vorläufig aufgenommen. Die Anerkennungsquote liegt bei 21,1%, die Schutzquote bei 38,7% (Zahlen nach SEM-Angaben).

Dafür setzen wir uns ein

  • Jüngste Entwicklungen müssen bei Asylentscheiden genügend berücksichtigt werden. Die Repression gegen Andersdenkende hat sich seit den Protesten 2022 weiter verschärft. Die aktuelle Lage ist in der Asyl- und Wegweisungsvollzugspraxis zu berücksichtigen. Gesuche von iranischen Staatsangehörigen sind sehr detailliert zu prüfen, um Personen mit Risikoprofil zu identifizieren. Trotz Abflauen der Proteste bleiben damit verbundene Fluchtgründe relevant für die Asylgewährung und müssen berücksichtigt werden. Dies gilt auch für neue Gesuche von Personen, deren Anträge in der Vergangenheit abgelehnt wurden. Ihre Gründe sind im Lichte der aktuellen Entwicklungen und einer möglichen erneuten Gefährdung erneut zu prüfen.
  • Schutz für regierungskritische Personen: Jede Person, die an den Protesten teilgenommen hat oder sich in anderer Weise sichtbar regierungskritisch gezeigt hat, muss damit rechnen, inhaftiert, gefoltert und extremer staatlicher Gewalt ausgesetzt zu werden.Ein politisches Profil oder eine wichtige Rolle bei der Organisation von Demonstrationen sollten für die Gewährung von Asyl nicht erforderlich sein. Die SFH fordert, dass geflüchtete Demonstrierende aus Iran in der Schweiz Asyl erhalten.
  • Schutz für zum Christentum Konvertierte und LGBTQI+-Personen. Religiöse Minderheiten sowie LGBTQI+-Personen werden in Iran unterdrückt und hart bestraft.Die SFH ist der Ansicht, dass niemand gezwungen werden sollte, seinen Glauben im Verborgenen zu leben. Dasselbe gilt für die Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung von LGBTQI+-Personen. Diesen Personen ist Asyl zu gewähren.
  • Schutz für Frauen, die sexueller oder häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. In Iran erhalten Frauen, die Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt geworden sind, oft keinen Schutz. In einigen Fällen kann es für das Opfer sogar riskant sein, Anzeige zu erstatten oder um Hilfe zu bitten. Die SFH fordert, dass die Schweiz Frauen, die Opfer häuslicher und sexueller Gewalt geworden sind, Asyl gewährt

Gemeinsam für Geflüchtete

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