Fluchtgründe
Die Menschenrechtslage bleibt äusserst besorgniserregend. Behörden und Sicherheits- sowie Geheimdienste unterdrücken systematisch abweichende Meinungen. Weit verbreitete Folter und Misshandlungen sind dokumentiert. Ethnische und religiöse Minderheiten, Frauen, Journalist*innen, Aktivist*innen sowie LGBTQI+-Personen sind besonders betroffen.
Die Proteste gegen das Regime im Dezember 2025 und im Januar 2026 wurden brutal unterdrückt und zehntausende Protestierende getötet. Der Krieg mit den USA und Israel ab Februar 2026 hat die Lage in Iran weiter verschärft und das Regime geht gegen jegliche Opposition vor.
Bereits der «12-Tage-Krieg» zwischen Israel und Iran im Juni 2025 führte zu einer breit angelegten Repressionswelle gegen regierungskritische Menschen mit mehr als 20’000 Festnahmen und politisch motivierten Hinrichtungen von mindestens neun Menschen wegen angeblicher «Spionage für Israel» (Stand September 2025). Auch Angehörige ethnischer oder religiöser Minderheiten sehen sich mit einer verstärkten Repression konfrontiert.
Ehemalige Teilnehmende an den gewaltsam niedergeschlagenen und mittlerweile abgeebbten «Frau, Leben, Freiheit»-Protesten von 2022/23 stehen weiter im Fokus der Behörden. Zwar wurden rund 20'000 im Kontext der Proteste Festgenommene begnadigt, aber sie stehen unter scharfer Beobachtung der Behörden und wurden teilweise später wieder verhaftet.
Die Kleidervorschriften für Frauen werden seit Anfang 2023 repressiv durchgesetzt. 2024 wurde ein neues Gesetz mit drastisch erhöhten Strafen (bis zehn Jahre Haft, in Wiederholungsfällen teils mehr) verabschiedet. Die Umsetzung wurde im Dezember 2024 vorläufig pausiert, kann aber wieder in Kraft gesetzt werden.
Im Jahr 2025 wurden mehr als 2000 Menschen hingerichtet – eine Rekordzahl, die seit den späten 1980er Jahren nicht mehr erreicht wurde.
Iran verfügt über kein umfassendes Gesetz gegen häusliche Gewalt und die Schutz- und Unterstützungsangebote sind unzureichend.
Einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen bleiben strafbar bis hin zur Todesstrafe. Die Diskriminierung und Verfolgung von LGBTQI+-Personen sind dokumentiert.
Asylgesuche in der Schweiz
Im gesamten Jahr 2025 wurden 310 Asylgesuche von Iranerinnen und Iraner gestellt, davon waren 244 primäre und 66 sekundäre Gesuche (Geburten, Familiennachzug, Mehrfachgesuche).
Praxis der Schweizer Behörden
Am 13. Januar 2026 hat das SEM beschlossen, die Wegweisungsvollzüge in den Iran aufgrund der aktuellen Lage in diesem Land auszusetzen. Das bedeutet, dass es vorübergehend keine Wegweisungen in den Iran mehr anordnet, sondern die betroffenen Personen in einem erweiterten Verfahren zuweisen wird. Das SEM ist der Ansicht, dass es derzeit nicht beurteilen kann, ob aufgrund der allgemeinen Gewaltlage eine generelle Unzumutbarkeit von Wegweisungen in den Iran anzuerkennen ist.
Fälle, die zu einem positiven Entscheid führen könnten, werden jedoch weiterhin bearbeitet. Gleiches gilt für Dublin-Fälle. Es ist auch möglich, dass iranische Staatsangehörige aus individuellen Gründen eine vorläufige Aufnahme erhalten.
Schutzquote
140 Iranerinnern und Iraner erhielten im Jahr 2025 in der Schweiz Asyl, 94 Personen wurden vorläufig aufgenommen. Die Anerkennungsquote liegt bei 23,9%, die Schutzquote bei 39,9% (Zahlen nach SEM-Angaben).
Dafür setzen wir uns ein
- Jüngste Entwicklungen müssen bei Asylentscheiden genügend berücksichtigt werden. Iranischen Staatsangehörigen, die an den Demonstrationen 2025/2026 sowie an früheren Protestbewegungen (wie der Bewegung «Frau, Leben, Freiheit») teilgenommen haben, droht politische Verfolgung. Ihnen muss daher Asyl gewährt werden. Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden und kein Asyl erhalten, müssen aufgrund der allgemeinen Gewalt eine vorläufige Aufnahme wegen genereller Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs erhalten. Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuche von abgelehnten Asylgesuchen iranischer Staatsangehöriger sollten aufgrund der aktuellen Lage bewilligt werden. Die SFH appelliert an die Schweizer Behörden, der gravierenden Menschenrechtslage im Iran Rechnung zu tragen und gefährdeten Personen in der Schweiz umfassenden Schutz zu gewähren.
- Schutz für regierungskritische Personen: Jede Person, die an den Protesten teilgenommen hat oder sich in anderer Weise sichtbar regierungskritisch gezeigt hat, muss damit rechnen, inhaftiert, gefoltert und extremer staatlicher Gewalt ausgesetzt zu werden.Ein politisches Profil oder eine wichtige Rolle bei der Organisation von Demonstrationen sollten für die Gewährung von Asyl nicht erforderlich sein. Die SFH fordert, dass geflüchtete Demonstrierende aus Iran in der Schweiz Asyl erhalten.
- Schutz für zum Christentum Konvertierte und LGBTQI+-Personen. Religiöse Minderheiten sowie LGBTQI+-Personen werden in Iran unterdrückt und hart bestraft.Die SFH ist der Ansicht, dass niemand gezwungen werden sollte, seinen Glauben im Verborgenen zu leben. Dasselbe gilt für die Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung von LGBTQI+-Personen. Diesen Personen ist Asyl zu gewähren.
- Schutz für Frauen, die sexueller oder häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. In Iran erhalten Frauen, die Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt geworden sind, oft keinen Schutz. In einigen Fällen kann es für das Opfer sogar riskant sein, Anzeige zu erstatten oder um Hilfe zu bitten. Die SFH fordert, dass die Schweiz Frauen, die Opfer häuslicher und sexueller Gewalt geworden sind, Asyl gewährt.


