Europäische Migrationspolitik

Europäische Migrationspolitik

Seit den 1990er-Jahren versucht die EU, die europäische Asyl- und Migrationspolitik zu vereinheitlichen. Doch nach wie vor gibt es weder gleichwertige Aufnahmestandards und Asylverfahren in den Mitgliedstaaten noch ein solidarisches Dublin-System. Einigen kann sich Europa nur auf eines: ein strenges Abwehrregime an den Aussengrenzen. Die Schweiz ist fest ins europäische System eingebunden – sie trägt und finanziert die EU-Politik mit.

Dublin-System

Das sogenannte Dublin-System regelt, welcher Mitgliedstaat für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig ist. Als rechtliche Grundlage dient die Dublin-Verordnung (aktuell die Dublin-III-Verordnung). In den meisten Fällen sieht die Verordnung vor, dass das Ersteinreiseland in Europa das Asylgesuch einer oder eines Antragsstellenden bearbeiten muss. Auf der Basis dieser Verordnung können die Schweizer Behörden Asylsuchende an denjenigen europäischen Staat überstellen, der für die Behandlung des Asylgesuchs als zuständig erachtet wird. Ziel der Verordnung ist, dass ein Asylgesuch nur in einem einzigen Land innerhalb Europa bearbeitet wird (Vermeidung von «asylum shopping»), dass aber jedes Asylgesuch geprüft wird (Vermeidung von «refugees in orbit»).

Die Dublin-III-Verordnung führt zu einer äusserst ungleichen Aufteilung der Verantwortlichkeiten im Asylwesen unter den europäischen Ländern. So sind es die Länder an den Aussengrenzen der Europäischen Union, wie z.B. Italien oder Griechenland, denen die Bearbeitung der Mehrheit der Asylgesuche übertragen wird.

Die Dublin-III-Verordnung hält sowohl in ihrer Präambel als auch in Artikel 17 fest, dass jeder Vertragsstaat berechtigt ist, ein auf seinem Hoheitsgebiet eingereichtes Asylgesuch zu bearbeiten, selbst wenn ein anderer Staat für die Behandlung des Gesuchs als zuständig erachtet wird. Diese Klausel kann insbesondere aus folgenden Gründen geltend gemacht werden:

  • Aus humanitären GrĂĽnden
  • Bei Härtefällen
  • Um eine FamilienzusammenfĂĽhrung zu ermöglichen

Die Schweizer Behörden wenden diese Klausel sehr restriktiv an.

EU-Pakt zu Migration und Asyl

Die EU-Kommission hat im September 2020 ihre Vorschläge für einen neuen europäischen Pakt zu Migration und Asyl präsentiert. Dieser zielt auf eine Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ab und soll die jahrelange Blockade in der europäischen Migrations- und Asylpolitik beenden. Angekündigt war dabei ein «Neuanfang» in Europas Umgang mit Flucht und Geflüchteten. Doch davon kann keine Rede sein: Die EU-Kommission hat es verpasst, die gemeinsame europäische Asyl- und Migrationspolitik grundlegend zu reformieren und künftig stärker an den Grundwerten auszurichten, auf denen die EU aufbaut: Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte.

Grenzregime

Seit 2015 forciert die EU gezielt eine rigorose Politik der Abschreckung und Abschottung, um ihre Aussengrenzen möglichst gegen irreguläre Migration abzuriegeln. Sie versperrt Schutzsuchenden sichere Fluchtwege, paktiert mit Despoten und Diktatoren und nimmt Menschenrechtsverletzungen billigend in Kauf. Es kommt zu Gewalt, Elend, Tod: Geflüchtete müssen in Transitzonen und Lagern unter menschenunwürdigen Bedingungen ausharren. An den Aussengrenzen der EU kommt es regelmässig zu illegalen Push-Backs: Schutzsuchende werden an der Grenze brutal zurückgewiesen – das Recht, ein Asylgesuch zu stellen, bleibt ihnen verwehrt. Auf dem Mittelmeer kooperiert die EU mit der sogenannten libyschen Küstenwache, die Flüchtende abfängt und völkerrechtswidrig nach Libyen zurückschafft.

Das sind die zentralen Elemente des EU-Grenzregimes:

  • Frontex: Die EU-Agentur fĂĽr die Grenz und KĂĽstenwache hat ihre Aktivitäten an den EU-Aussengrenzen in den letzten Jahren stetig ausgeweitet und ist zum zentralen Instrument der europäischen Abwehrpolitik ausgebaut worden. Frontex erhält dafĂĽr immer mehr Mittel, Personal, Kompetenzen und Autonomie. Menschenrechtliche Kontroll- oder Klagemöglichkeiten fehlen jedoch vollständig. Frontex steht in der Kritik, die Augen vor Menschenrechtsverletzungen zu verschliessen und im Verdacht, selbst solche zu begehen. Am 12. Januar 2021 hat das Europäische Amt fĂĽr Betrugsbekämpfung (OLAF) Ermittlungen gegen die EU-Grenzschutzbehörde eingeleitet, nachdem dieser vorgeworfen wurde in der Ă„gäis Schutzsuchende an die tĂĽrkisch-griechische Seegrenze zurĂĽckgedrängt zu haben.
  • EU-TĂĽrkei-Deal: Um die Balkanroute zu schliessen, ging die EU im März 2016 einen zweifelhaften Deal mit dem autoritären tĂĽrkischen Präsidenten Recep Tayyip ErdoÄźan ein: GeflĂĽchtete, die aus der TĂĽrkei nach Griechenland gelangen, werden zurĂĽck in die TĂĽrkei abgeschoben. Im Gegenzug sollen die EU-Staaten fĂĽr jeden syrischen Abgeschobenen einen syrischen FlĂĽchtling aus der TĂĽrkei auf legalen Wegen aufnehmen. Die Umsetzung des Deals fĂĽhrte seither zum permanenten Ausnahmezustand in der Ă„gäis. Die Lager auf den griechischen Inseln sind faktisch zu Gefängnissen geworden, in denen Tausende Schutzsuchende unter prekärsten Bedingungen ausharren mĂĽssen.
  • Kooperation mit Libyen: Um die Flucht ĂĽber die zentrale Mittelmeerroute zu unterbinden, kooperiert die EU mit dem BĂĽrgerkriegsland Libyen, obwohl dort kaum staatliche Strukturen existieren. Sie finanziert die sogenannte libysche KĂĽstenwache, rĂĽstet diese mit Schiffen, Waffen und allem nötigen Gerät aus und trainiert die Besatzung. Im Gegenzug fängt die sogenannte KĂĽstenwache im Mittelmeer Fluchtboote ab und zwingt die GeflĂĽchteten zurĂĽck in libysche Lager, wo ihnen Gewalt, Versklavung und Tod drohen. Die EU nimmt diesen eklatanten Verstoss gegen Menschenrechte und das völkerrechtliche Non-Refoulement-Gebot billigend in Kauf.
  • Vorverlagerung der Aussengrenzen: Die Vereinbarungen mit der TĂĽrkei und Libyen sind Teil der zentralen EU-Strategie, die Kontrolle ihrer Aussengrenzen sukzessive in Transit- und Herkunftsländer vorzuverlagern –bis weit nach Afrika hinein. Dazu paktiert die EU mit Despoten und Diktatoren und finanziert mittlerweile unzählige Programme, Projekte und Instrumente. Deren gemeinsames Ziel: die Flucht aus dem Nachbarkontinent stoppen und RĂĽckschaffungen erleichtern. Als Lohn winken den afrikanischen Machthabern Milliardendeals, Wirtschaftshilfen, Visaerleichterungen und weitere UnterstĂĽtzung aus Europa.

Seenotrettung

In den vergangenen Jahren wurde die Seenotrettung auf dem Mittelmeer von staatlicher Seite stark eingeschränkt. Die italienische Marinemission «Mare Nostrum», deren Einsatz 2014 endete, hatte noch die vorrangige Aufgabe Menschen zu retten. Die von der EU getragenen Nachfolgeoperationen «Triton» und «Sophia» konzentrierten sich  zunehmend auf die Bekämpfung von Schleppern und irregulärer Migration. Seit März 2019 hat die Operation «Sophia» keine Schiffe mehr zur VerfĂĽgung, sondern beschränkt sich auf die Luftaufklärung.

Private Rettungsorganisationen wie SOS Méditerranée, Ärzte ohne Grenzen, Mission Lifeline, Sea-Watch und andere versuchen diese Lücke zu füllen und haben zehntausende Leben gerettet.

Doch die zivilen Rettungsschiffe werden gezielt behindert, Europas Häfen bleiben für sie oft geschlossen, die privaten Helferinnen und Helfer werden kriminalisiert, bestraft, inhaftiert. Die Folgen dieser EU-Politik sind verheerend: Schutzsuchende werden dadurch auf lebensgefährliche Routen gezwungen.

Was wir fordern

  • Die Schweiz sollte die Dublin-Verordnung human anwenden und den  Ermessensspielraum nutzen, den ihr Art. 17 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung gewährt. Die Schweiz muss sich auf bilateraler und multilateraler Ebene  fĂĽr einen sofortigen europäischen Notfallmechanismus zur Verteilung von GeflĂĽchteten einsetzen, die aus Seenot gerettet werden. Sie sollte sich dazu aktiv an der Koalition der willigen Staaten beteiligen, die dem Sterben im Mittelmeer nicht mehr tatenlos zusehen wollen.
  • Gemeinsam mit zahlreichen europäischen NGO, Stiftungen, Verbänden und Städten kritisiert die SFH die Vorschläge der EU-Kommission zum EU-Pakt zu Migration und Asyl und fordert eine Neuausrichtung – weg von Abschreckung und Abschottung, hin zu Humanität und Solidarität.
  • Die Schweiz sollte Hand bieten zu einer Evakuierung von GeflĂĽchteten aus Libyen und die Soforthilfe fĂĽr die betroffenen Menschen vor Ort stärken.
  • Um die humanitäre Katastrophe entlang der Mittelmeerroute zu beenden, braucht es zwingend mehr Plätze fĂĽr ResettlementflĂĽchtlinge.
  • Die Schweiz soll sich fĂĽr den Aufbau eines dauerhaften, europäisch organisierten Seenotrettungssystems engagieren und sollte sich auch finanziell und operativ daran beteiligen.