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Afghanistan: NĂĽtzliche Informationen fĂĽr Schutzsuchende
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Themen humanitäre Visa, Resettlement und Familienzusammenführungen, im Zusammenhang mit Ihnen oder Ihren afghanischen Angehörigen, ausserdem Adressen wichtiger Kontaktstellen.
Was macht die Schweizerische FlĂĽchtlingshilfe (SFH)?
Die Situation in Afghanistan hat sich seit August erheblich verschlechtert. Die SFH-Länderanalyse beobachtet die Situation in Afghanistan seit Jahren, publiziert regelmässig Berichte und stellt auch immer wieder Forderungen.
Aktuell ist es aber aufgrund der sich rasch verändernden Verhältnisse leider nicht immer möglich, eine gesicherte Angabe zur konkreten Situation vor Ort zu machen (Sicherheitssituation, welche Organisationen noch vor Ort arbeiten etc.). Wir beobachten die Situation aber laufend und passen unsere Forderungen und Empfehlungen entsprechend an.
Was macht die SFH nicht?
- Die SFH kann keine Einzelfälle annehmen;
- Die SFH ist nur in der Schweiz tätig. Die SFH ist nicht in Afghanistan und nicht in den Nachbarländern tätig;
- Die SFH kann Personen bei der Ausreise aus Afghanistan nicht unterstĂĽtzen.
Nimmt die Schweiz zusätzliche afghanische Flüchtlinge auf?
Die Behörden haben bis jetzt keinen Entscheid bezüglich zusätzlicher Resettlement-Kontingente oder Erleichterungen bei den humanitären Visa gefällt.
Kann ein Asylgesuch aus dem Ausland gestellt werden?
Nein. Ein Asylgesuch ist seit 2012 (Abschaffung des Botschaftsasyls) nur möglich, wenn man in der Schweiz ist.
Können afghanische Flüchtlinge via Resettlement in die Schweiz kommen?
Um via Resettlement in die Schweiz zu kommen, müssten die Personen bereits in einem Nachbarland bei UNHCR registriert sein. Da es dort bereits sehr viele Geflüchtete hat, und die Schweiz bisher keine zusätzlichen Resettlement-Plätze beschlossen hat, ist das für die meisten keine realistische Möglichkeit.
Können afghanische Staatsangehörige in der Schweiz ihre Familienangehörigen nachziehen?
Die Möglichkeit, die Familie via Familiennachzug in die Schweiz zu holen, ist leider oftmals nicht gegeben. Der Familiennachzug ist nur für Angehörige der Kernfamilie (Ehepartner und minderjährige Kinder) möglich. Vorläufig Aufgenommene müssen zudem 3 Jahre warten, bis sie ein Gesuch um Familiennachzug stellen können, sie dürfen keine Sozialhilfe beziehen und müssen eine genügend grosse Wohnung haben.
Die einzige weitere Möglichkeit für Angehörige, in die Schweiz zu gelangen, ist ein Gesuch um ein humanitäres Visum.
Kann ein Gesuch um ein humanitäres Visum gestellt werden?
Ja, gemäss den regulären Bestimmungen. Derzeit gibt es keine Bundesrichtlinien, die die Einreise von Personen aus Afghanistan in die Schweiz erleichtern, ausser für das Personal des Kooperationsbüros in Kabul. Die Schweiz verfolgt eine sehr restriktive Politik bei der Erteilung von humanitären Visa. Personen ohne Bezug zur Schweiz haben kaum Chancen, ein solches Visum zu erhalten. Zudem muss sich die Situation der Personen in Afghanistan von der Situation der allgemeinen Bevölkerung unterscheiden. Sie müssen also ein besonderes Risikoprofil aufweisen (Journalist*innen – Künstler*innen – Mitarbeiter*innen der gestürzten Regierung – Menschenrechtsaktivist*innen – Verfolgung aufgrund des Geschlechts – der sexuellen Ausrichtung der religiösen Überzeugungen – usw.).
Mehr dazu:
- Afghanistan – Gefährdungsprofile – SFH, 31.10.21
- Afghanistan – Die aktuelle Sicherheitslage – SFH, 31.10.21
- Afghanistan – Risikoprofile – SFH, 30.09.2020
- Afghanistan – Rückkehrgefährdung aufgrund von «Verwestlichung» – SFH, 26.03.21
Wenn die Personen in Afghanistan für ein anderes Land als die Schweiz (z.B. USA, Vereinigtes Königreich usw.) oder eine internationale Organisation gearbeitet haben, sollten sie sich an diese wenden.
Wie kann ich ein humanitäres Visum beantragen?
Um einen Antrag zu stellen, muss man sich an eine Schweizer Vertretung wenden. In Kabul gibt es keine Schweizer Botschaft und man muss in den Iran, nach Pakistan, Tadschikistan und Usbekistan reisen, um einen offiziellen Antrag zu stellen.
Um eine Chance auf ein humanitäres Visum zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Einen engen Bezug zur Schweiz haben (familiäre oder enge berufliche Beziehung) und
- die Bedrohung unmittelbar, ernsthaft und konkret ist (siehe Risikoprofil oben) und
- eine Möglichkeit zur Ausreise kurz- oder mittelfristig offensteht.
Weitere Informationen des Staatssekretariats fĂĽr Migration (SEM)
Die UNHCR ist noch vor Ort tätig und ist hier zu kontaktieren: https://www.unhcr.org/afghanistan.html
Auf einem gemeinsamen Aufruf des europäischen Flüchtlingsrats ECRE sind neben zahlreichen NGOs auch afghanische Diasporaorganisationen genannt. Möglicherweise könnte ein Kontakt mit einer dieser Organisationen helfen.
Asylex stellt Informationen ĂĽber die Situation in Afghanistan in verschiedenen Sprachen zur VerfĂĽgung: https://asylex.bryter.io/s/MexubeXfRp-azMjchS52vA/afghanistan-evacuation-options-copy
Für Unterstützung bei Gesuchen um Nachzug der Kernfamilie können die kantonalen Rechtsberatungsstellen kontaktiert werden: https://www.osar.ch/fileadmin/user_upload/Hilfe_fuer_Asylsuchende/Rechtsberatungsstellen/RBSadr_extern.pdf
Hier findet sich eine Zusammenstellung von Informationen zu Evakuierungsprogrammen, Schutzmöglichkeiten und Zugang zu Asyl in Europa für Afghan*innen seit August 2021 von ECRE in Zusammenarbeit mit der SFH.
Wurden Ihre Fragen mit diesen Informationen nicht beantwortet?
Sie können sich per Kontaktformular an die juristische Sprechstunde der SFH wenden. Aufgrund der zahlreichen Anfragen kann es sein, dass es beim Beantworten zu einer Verzögerung kommt.