Menschen sitzen auf Sportplatz

Integration

Eine gelungene Integration ermöglicht die gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben. Sie unterstützt das Zusammenleben und fördert den Zusammenhalt in der Schweiz. Das erfordert Offenheit und Bemühungen der Gesamtbevölkerung. Wir setzen uns für den Abbau von Integrationshindernissen, den gleichberechtigten Zugang zu allen Bereichen der Gesellschaft und mehr Möglichkeiten zur Partizipation ein.

Integration ist vielschichtig

Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle staatlichen Ebenen und Institutionen sind daran beteiligt, ebenso die Zivilgesellschaft. Für die Integration ist deshalb der Zugang zu Regelstrukturen wie Schule, Bildungswesen, Arbeitsmarkt, Vereinswesen usw. notwendig.

Gleichzeitig braucht es gezielte Massnahmen, damit geflüchtete Menschen die Möglichkeit haben, ihr Potenzial zu entfalten und sich aktiv und selbstbestimmt an der Gesellschaft zu beteiligen. Integration geht dabei weit über die Kenntnis der Sprache, den Abschluss einer Ausbildung oder das Aufnehmen einer Erwerbstätigkeit hinaus. Wichtige Elemente sind unter anderem die Wohnsituation, die Gesundheit oder die familiäre Situation. Hinzu kommen finanzielle und soziale Sicherheit, Möglichkeiten für Begegnungen und soziale Interaktion. Eine umfassende Integrationsförderung muss all diese Bereiche berücksichtigen und miteinbeziehen (siehe auch Sozialhilfe und Unterbringung). Zusätzlich müssen strukturelle Hürden erkannt und abgebaut werden. Besondere Bedeutung kommt deshalb auch dem Diskriminierungsschutz zu.

Integrationsagenda Schweiz (IAS)

Die Integrationsförderung des Bundes richtet sich an «längerfristig und rechtmässig anwesende Ausländerinnen und Ausländer» (Art. 4 Abs. 2 AIG). Menschen, die ein Bleiberecht in der Schweiz haben, sollen sich rasch und nachhaltig integrieren können. Gezielte Massnahmen bieten Unterstützung in diesem Prozess, damit Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene langfristig für sich selbst aufkommen und ein selbstbestimmtes Leben führen können. Bund und Kantone haben dazu gemeinsam die Integrationsagenda Schweiz (IAS) erarbeitet und sich auf fünf konkrete Wirkungsziele geeinigt, die erreicht werden sollen.

Für Asylsuchende im laufenden Verfahren werden keine zusätzlichen finanziellen Mittel ausbezahlt. Sie können zwar ebenfalls unterstützt werden, gehören aber nicht zur primären Zielgruppe der IAS.

Für die Umsetzung der IAS sind die Kantone zuständig. Der Bund vergütet den Kantonen für die Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen eine einmalige Integrationspauschale von 18’000 Franken pro Person. Für die gezielte Förderung stehen den Kantonen speziell entwickelte Instrumente wie die Potenzialabklärungen zur Verfügung. Auch eine durchgehende Fallführung in der Integrationsförderung gehört zum Konzept der IAS. Die Kantone erstatten dem Bund jährlich Bericht.

Spezifische Programme auf Bundesebene

Als Ergänzung zur IAS finanziert das Staatssekretariat für Migration (SEM) verschiedene Programme zur Integrationsförderung, um Lücken zu schliessen. Mit dem «Programm S» werden speziell die Geflüchteten aus der Ukraine bei ihrer Integration unterstützt. Für Jugendliche und junge Erwachsene wird mit der Integrationsvorlehre (INVOL) der Abschluss einer beruflichen Grundbildung gefördert. Mit dem Programm «Stabilisierung und Ressourcenaktivierung» finanziert der Bund Massnahmen für Personen, bei welchen ein Eintritt in den Arbeitsmarkt (noch) nicht möglich ist.

Kantonale Integrationsprogramme (KIP)

Die möglichst rasche und nachhaltige Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen in Arbeitsmarkt, Bildung und Gesellschaft ist eine Querschnittaufgabe zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Nach Erteilung des Schutzstatus sind die Kantone für die Unterbringung, Betreuung und Unterstützung sowie die gezielte Förderung und Integration der Betroffenen zuständig.

Alle Kantone konkretisieren die Massnahmen der Integrationsförderung in einem «Kantonalen Integrationsprogramm» (KIP) mit einer regulären Laufzeit von jeweils vier Jahren (zu den KIP-Webseiten der Kantone). In den KIP werden die Schwerpunkte der Integrationsförderung sowie die vorgesehenen Massnahmen und Angebote auf kantonaler und kommunaler Ebene festgelegt. Die Massnahmen sind dabei in sieben Förderbereiche aufgeteilt und beziehen auch die Zusammenarbeit mit den Regelstrukturen mit ein. Die effektiv zur Verfügung stehenden Angebote können sich je nach Kanton und Wohnort unterscheiden.

Das SEM genehmigt die kantonalen Integrationsprogramme und überprüft die Umsetzung mit einem jährlichen Monitoring verschiedener Kennzahlen. Ergänzt wird das Monitoring durch mehrjährige qualitative Berichterstattungen.

Dafür setzen wir uns ein

  • Konsequente Umsetzung und Monitoring der Integrationsagenda Schweiz (IAS): Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) unterstützt die gemeinsam ausgehandelte Integrationsagenda von Bund und Kantonen. Die frühzeitigen Potenzialabklärungen und individuellen, bedarfsgerechten Massnahmen sind besonders positiv zu werten, sie verbessern die Situation von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen nachhaltig. Die SFH begrüsst ausserdem das umfassende Monitoring des Bundes zur IAS. Bei der Umsetzung des Monitorings sollten auch die Zivilgesellschaft und die Direktbetroffenen einbezogen werden.
  • Gesamtheitliche Integrationsförderung: Damit geflüchtete Menschen die Chance bekommen, aktiv und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, sind gezielte Massnahmen notwendig. Die SFH setzt sich dafür ein, dass die soziale Integration genauso gefördert wird wie Sprache, Bildung oder Erwerbstätigkeit. Dazu braucht es innovative Ansätze und genügend finanzielle Mittel.
  • Erwerbsintegration für vorläufig Aufgenommene (VA) erleichtern: Vorläufig Aufgenommene bleiben erfahrungsgemäss langfristig in der Schweiz. Eine rasche und nachhaltige Integration ist sowohl im Interesse der Betroffenen als auch der Schweizer Gesellschaft. Strukturelle Hürden für die Integration von VA müssen weiter abgebaut werden. Dazu gehören die Aufhebung der Einschränkungen beim Kantonswechsel, bei der Reisefreiheit oder beim Familiennachzug. Gleichzeitig ist der Titel «vorläufig» aufgenommen irreführend für Arbeitgebende. Die SFH setzt sich dafür ein, die vorläufige Aufnahme durch einen positiven Schutzstatus zu ersetzen.
  • Unterstützung von Frauen und Familien: Flüchtlingsfrauen sind in Ausbildungen und bei der Erwerbstätigkeit deutlich untervertreten. Die SFH setzt sich deshalb dafür ein, dass die Anstrengungen zur gleichberechtigten Integrationsförderung von Frauen, Männern und Familien verstärkt werden. Dazu müssen die Strukturen der Kinderbetreuung ausgebaut und deren Finanzierung gesichert werden.
  • Öffnung aller Integrationsangebote auch für Personen mit Status S: Die Integrationsagenda Schweiz (IAS) gilt für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen. Schutzbedürftige mit Status S sollen Zugang zu denselben Fördermassnahmen haben. Für ihre Integration sollen die bewährten Instrumente der IAS wie die Potenzialabklärung und durchgehende Fallführung vollumfänglich genutzt werden. Für eine einheitliche Umsetzung in den Kantonen braucht es die erforderlichen finanziellen Mittel und verbindliche Vorgaben des Bundes.
  • Integrationsförderung für Asylsuchende im erweiterten Verfahren: Je früher die Integrationsförderung einsetzt, desto positiver ist ihr Effekt. Asylsuchende, die dem erweiterten Verfahren zugeteilt wurden, sollen deshalb ebenfalls von einer frühzeitigen Sprachförderung profitieren. Dies muss verbindlich geregelt werden, um regionale Unterschiede zu vermeiden. Nebst der Sprachförderung sollen sie auch Zugang zu weiteren Integrationsangeboten wie beispielsweise der beruflichen Bildung haben.

 

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