Integrationsagenda
Menschen, die hierzulande Schutz erhalten und als anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig aufgenommene Personen in der Schweiz bleiben, sollen sich rasch und nachhaltig integrieren können. Gezielte Massnahmen bieten Unterstützung in diesem Prozess, damit Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene langfristig für sich selber aufkommen und ein selbstbestimmtes Leben führen können. Bund und Kantone haben dazu gemeinsam die Integrationsagenda Schweiz (IAS) erarbeitet und sich auf konkrete Ziele geeinigt, die damit erreicht werden sollen. Für die Umsetzung der IAS sind die Kantone zuständig. Sie erhalten seit Mai 2019 für die Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen eine Pauschale von 18’000 Franken pro Person, zuvor betrug die Pauschale 6000 Franken.
Kantonale Umsetzungskonzepte
Die möglichst rasche und nachhaltige Integration von annerkanten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen in Arbeitsmarkt, Bildung und Gesellschaft ist vorab eine Querschnittaufgabe zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Nach Erteilung des Schutzstatus sind die Kantone für die Unterbringung, Betreuung und Unterstützung sowie die gezielte Förderung und Integration der Betroffenen zuständig. Sie legen dazu in einem Konzept dar, mit welchen Massnahmen sie die mit dem Bund vereinbarten Wirkungsziele der Integrationsagenda erreichen wollen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) genehmigt diese Konzepte, die dann im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) umgesetzt werden.
Was wir fordern
Wir unterstützen die gemeinsam ausgehandelte Integrationsagenda von Bund und Kantonen mit Nachdruck. Dass der Integrationsprozess frühzeitig mit entsprechenden Potenzialabklärungen und individuellen, bedarfsgerechten Massnahmen startet, ist besonders positiv zu werten. Das verbessert die Situation von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen nachhaltig, schafft Vertrauen und hilft ihnen, in der Schweiz rascher Tritt zu fassen. Zudem sollten die Kantone unbegleitete Minderjährige aus dem Asylbereich (UMA) bedürfnisgerecht unterbringen können. Um dereinst auf eigenen Füssen zu stehen, benötigen sie stabile, altersgerechte Strukturen und ein kontinuierliches Betreuungsangebot.
Unsere Forderungen darüber hinaus sind:
- Asylsuchende, die dem erweiterten Verfahren zugeteilt wurden, sollten ebenfalls von einer frühzeitigen Sprachförderung profitieren. Dies muss verbindlich geregelt werden, um regionale Unterschiede zu vermeiden.
- Das Kindeswohl muss bei allen Massnahmen, die unbegleitete und begleitete Minderjährige im Asyl- und Flüchtlingsbereich betreffen, prioritär beachtet werden.
- Ein fixer Anteil der Integrationspauschale sollte für unbegleitete Minderjährige reserviert werden – unabhängig von der jährlichen Zahl unbegleiteter Kinder und Jugendlicher. Die Kontinuität und Qualität von Angeboten ist für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen entscheidend.
- Es braucht ein Monitoring der Mittelverwendung durch die Kantone.