Bundesasylzentren
Seit dem 1. März 2019 ist das Gebiet der Schweiz in sechs Asylregionen unterteilt (Westschweiz, Ostschweiz, Tessin und Zentralschweiz, Bern, Nordwestschweiz und Zürich). In diesen Regionen stehen gesamthaft 5000 Unterbringungsplätze zur Verfügung. Die Plätze in den verschiedenen Regionen richten sich proportional zur Bevölkerungsgrösse. In jeder Region gibt es zwei bis fünf Zentren:
- Bundeasylzentrum mit Verfahrensfunktion: Hier wird das Asylverfahren durchgeführt.
- Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion: Hier sind Menschen untergebracht, die sich in einem Dublin-Verfahren befinden oder die Schweiz verlassen müssen.
- Besondere Zentren: Hier sollen schutzsuchende Menschen untergebracht werden, die die öffentliche Ruhe oder den Betrieb eines Zentrums stören. Das einzige bestehende Zentrum dieser Art befindet sich in Les Verrières (NE).

Für die maximale Aufenthaltsdauer in einem Bundesasylzentrum sind 140 Tage vorgesehen, danach werden die Personen den Kantonen zugeteilt.
Unterbringung in den Kantonen
Im erweiterten Verfahren sowie nach Erhalt des Asylentscheids sind die Kantone für die Unterbringung der Asylsuchenden zuständig. Dafür werden sie vom Bund mit Pauschalbeträgen entschädigt.
Was wir fordern
Wir setzen uns dafür ein, dass Schutzsuchende in der Schweiz in menschenwürdigen Unterkünften untergebracht werden.
- Wahrung der Grundrechte: Grundrechte sind höher zu gewichten als Sicherheitsmassnahmen. Abgelegene Asylzentren, fern von städtischer Infrastruktur für Bildung und Gesundheit, umgeben von Stacheldrahtzäunen, erinnern Schutzsuchende an Gefängnisse und schränken ihre Bewegungsfreiheit ein. Sie müssen mittels regelmässig fahrenden Transportmitteln so erschlossen werden, dass die isolierte Lage nicht einem Freiheitsentzug gleichkommt.
- Die Bevölkerung muss Zugang haben: Zahlreiche engagierte Personen möchten Kontakt mit Schutzsuchenden aufbauen und sie in den Unterkünften besuchen können. Sie sollen Zugang zu den Bundesasylzentren haben und ihre Projekte mit Asylsuchenden zusammen gestalten können. Restriktive Öffnungszeiten und die abgeschiedene Lage einiger Zentren verhindern den Kontakt und den Austausch zwischen Asylsuchenden und der Zivilbevölkerung.
- Die umfassende medizinische Grundversorgung muss gewährleistet sein: Die medizinische Grundversorgung muss auch die psychische Gesundheit umfassen. Psychische Verletzungen wie Traumata müssen identifiziert, behandelt und bei der Unterbringung berücksichtig werden. Die ständige Anwesenheit von medizinischem Fachpersonal ist zwingend notwendig. Zudem braucht es, gerade für die Behandlung psychischer Probleme, professionelle Übersetzungsleistungen.
- Auf besondere Bedürfnisse muss Rücksicht genommen werden: Besonders verletzliche Personen wie Minderjährige, Frauen, ältere und kranke Schutzsuchenden oder Familien brauchen in den Zentren getrennte und geschützte Bereiche für Aufenthalt und Hygiene.