Unterbringung

Unterbringung

Während des Asylverfahrens sind Asylsuchende in der Regel in Kollektivunterkünften untergebracht. Der Raum ist eng, das Ordnungsregime rigide, die Stimmung angespannt. Wir setzen uns dafür ein, dass schutzsuchende Personen auch unter diesen schwierigen Umständen menschenwürdig untergebracht sind und ihre Grundrechte gewahrt werden.

Wer lebt in den Kollektivunterkünften?

Schutzsuchende, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, dürfen ihren Aufenthaltsort nicht frei wählen. Sie werden vielmehr einer Kollektivunterkunft zugewiesen, die im Auftrag von Bund und Kantonen betrieben werden.

Die meisten Asylsuchenden bleiben dabei für die Dauer ihres Verfahrens in einem Bundesasylzentrum (BAZ) in einer der sechs Asylregionen – maximal bis zu 140 Tage. Die Mehrheit der Entscheide wird in diesem Zeitraum gefällt. Wird ein Asylgesuch abgelehnt, verbleiben die Schutzsuchenden in der Regel in Kollektivunterkünften des Bundes, bis deren Ausreise aus der Schweiz möglich ist. Es stehen gesamthaft rund 5000 Unterbringungsplätze zur Verfügung. Einzelne Kollektivzentren haben eine Kapazität von mehr als 350 Plätzen.

Grafik der Bundesasylzentren in den sechs Asylregionen
Bei ihrer Ankunft in der Schweiz stellen Asylsuchende ihr Gesuch meistens in einem der sechs regionalen Bundesasylzentren.

Komplexe Asylgesuche, für die mehr Zeit notwendig ist, werden den Kantonen für das sogenannte erweiterte Verfahren zugewiesen. Die Betroffenen verbringen die Zeit bis zum Entscheid oder Vollzug in kantonalen Kollektivunterkünften. Das kann bis zu einem Jahr dauern. In den Kantonen werden zudem abgewiesene Asylsuchende kollektiv untergebracht, bei denen die Wegweisung ab BAZ nicht fristgerecht möglich war.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) werden sowohl auf Ebene Bund wie Kantonen in der Regel getrennt von den Erwachsenen und geschlechtergetrennt untergebracht. UMA unter 12 Jahren leben üblicherweise in spezialisierten Einrichtungen oder in Pflegefamilien.

Die Kantone sind schliesslich für die Unterbringung und Fürsorge von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen zuständig. In einzelnen Kantonen müssen die Schutzberechtigten ebenfalls zunächst in Kollektivunterkünften bleiben, ehe sie eine eigene Wohnung beziehen und selbstbestimmt leben können.

Kollektivunterkünfte liegen oft abgelegen und beherbergen mehrere Hundert Personen. In den meisten Fällen werden diese Strukturen von privaten Anbietern wie etwa der Firma ORS oder von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Caritas oder der Stiftung Heilsarmee betrieben. Nebst den Betreuungspersonen dieser Unternehmen sind auch Sicherheitsfirmen im Auftrag der Behörden vor Ort, sowie Mitarbeitende des Staatssekretariates für Migration SEM.

Dafür setzen wir uns ein

  • Soziale Betreuung: In den Kollektivunterkünften leben auf engem Raum viele Menschen aus unterschiedlichsten Kulturen, die oft eine traumatisierende Flucht hinter sich haben. Der Betreuung kommt in diesem Kontext eine zentrale Bedeutung zu. Es braucht geschultes Personal, das die notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen im Umgang mit diesen Personengruppen mitbringt.
  • Gewaltprävention: In Asylunterkünften kann es zu Konflikten zwischen Asylsuchenden sowie zwischen Asylsuchenden und Angestellten kommen. Seitens Behörden braucht es eine klare Kommunikation sowie geeignete Massnahmen, um Gewalt vorzubeugen. Wichtig ist insbesondere die nachhaltige Schulung von Angestellten. Um Gewaltvorfällen nachzugehen, braucht es eine unabhängige Beschwerdestelle und ein entsprechendes Monitoring.
  • Schutz verletzlicher Personen: Unter den asylsuchenden Personen hat es viele Kinder, alleine reisende Frauen oder kranke Menschen mit schwieriger Fluchtgeschichte. Deren besondere Bedürfnisse müssen bei der Unterbringung berücksichtigt werden. Es braucht getrennte und geschützte Bereiche für Frauen, Kinder oder Familien.
  • Zugang für Bevölkerung: Abgeschottete Asylzentren lösen sowohl bei den Schutzsuchenden als auch bei der Bevölkerung Unsicherheit und Furcht aus. Zahlreiche engagierte Personen würden gerne Kontakt mit Schutzsuchenden aufbauen. Dieser Austausch sollte von den Behörden explizit gefördert werden, da dies nicht zuletzt auch die Akzeptanz der Zentren und der Menschen in der Bevölkerung stärkt.
  • Keine gefängnisähnlichen Zustände: Durch abgelegene Zentren werden die Grundrechte der Schutzsuchenden stark eingeschränkt: Der Gang zum Arzt wird schwierig, rigide Ordnungssysteme stärken den Haftcharakter und erschweren den Kontakt mit der Aussenwelt. Es braucht eine zeitliche Befristung der Aufenthaltsdauer, grosszügige Öffnungszeiten und regelmässige Transportmöglichkeiten.
  • Umfassende medizinische Grundversorgung: Asylsuchende werden nur zurückhaltend über gesundheitsrelevante Themen informiert, Präventions- und Informationskonzepte sowie standardisierte Abläufe fehlen. Es braucht die ständige Anwesenheit von medizinischem Fachpersonal, der Zugang zu Fachpersonal für Menschen mit psychischen Problemen muss erleichtert werden.