FluchtgrĂĽnde
Die Taliban haben seit ihrer Machtübernahme im August 2021 demokratische Strukturen abgeschafft und die Sharia als Rechtsgrundlage etabliert. Die Regierung setzt sich überwiegend aus männlichen Paschtunen zusammen; Minderheiten sind weitgehend ausgeschlossen und Frauen gar nicht mehr vertreten. Grundlegende Rechte werden systematisch eingeschränkt, insbesondere für Frauen und Mädchen, deren Zugang zu Bildung und Arbeit stark erschwert ist. Medienschaffende sowie Kritiker*innen sind Repression und Gewalt ausgesetzt.
Durch Anschläge von Widerstandsgruppen und durch den Konflikt mit Pakistan hat sich die Sicherheitssituation in gewissen Regionen erneut verschlechtert. Es kommt zu zivilen Opfern, Vertreibungen und grossen Schäden an ziviler Infrastruktur.
Die humanitäre Lage bleibt katastrophal. 22 Millionen Menschen, also fast die Hälfte der Bevölkerung, sind im Jahr 2026 auf humanitäre Hilfe angewiesen, währenddem ein erheblicher Teil der internationalen Hilfe wegfällt. Die Deportationen und die Rückkehr von mindestens fünf Millionen Afghan*innen aus Iran und Pakistan belasten die ohnehin knappen lokalen Ressourcen zusätzlich. Viele Rückkehrer*innen verfügen über keine tragfähige Existenzgrundlage und sind auf Unterstützung angewiesen. Wiederkehrende Naturkatastrophen, vor allem Erdbeben und Überschwemmungen, verschlimmern die Armut und zerstören die ohnehin schon schwache Infrastruktur sowie wertvolles Ackerland. Diese Ereignisse verschärfen die bereits prekäre Versorgungslage und treffen Binnenvertriebene und Rückkehrer*innen besonders hart.
Asylgesuche in der Schweiz
Im Jahr 2025 war Afghanistan mit 6207 Gesuchen das wichtigste Herkunftsland von Asylsuchenden in der Schweiz. Davon entfielen 5351 auf Primärgesuche und 856 auf Sekundärgesuche wie Geburten, Familienzusammenführungen und Mehrfachgesuche. Während Primärgesuche unabhängig eingereicht werden, stehen Sekundärgesuche im Zusammenhang mit einem bereits gestellten Asylgesuch.
Praxis der Schweizer Behörden
Angesichts der Machtübernahme der Taliban hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) im August 2021 bekanntgegeben, Wegweisungen nach Afghanistan vorläufig auszusetzen und auf Rückführungen zu verzichten. Im Juli 2023 hat das SEM seine Praxis zu weiblichen Asylsuchenden aus Afghanistan angepasst. Seither haben afghanische Frauen und Mädchen nach der Einzelfallprüfung ihres Gesuchs grundsätzlich Anspruch auf Asyl. Zuvor erhielten sie in der Regel einen negativen Asylentscheid verbunden mit einer vorläufigen Aufnahme, weil der Wegweisungsvollzug unzumutbar war. Im März 2025 hat das SEM eine Anpassung seiner Asylpraxis erarbeitet, die am 14. April 2025 in Kraft trat. Das SEM geht davon aus, dass für volljährige, nicht vulnerable Männer mit laufendem Asylverfahren in der Schweiz ausnahmsweise der Vollzug der Wegweisung angeordnet werden kann, wenn eine Prüfung der individuellen Situation ergeben hat, dass eine sozioökonomische Wiedereingliederung im Herkunftsland zumutbar und möglich ist. Für alle anderen Personen, mit Ausnahme von Personen, die schwere Straftaten begangen haben und/oder Personen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, ist der Vollzug der Wegweisung nach Afghanistan grundsätzlich unzumutbar.
Schutzquote
Im Jahr 2025 wurden laut Angaben des SEM insgesamt 6879 Fälle von Afghan*innen entschieden. 2844 erhielten Asyl und 1875 wurden vorläufig aufgenommen. Die Asylgewährungsquote beträgt laut SEM-Asylstatistik 43,1% und die Schutzquote – das heisst Asylgewährungen und vorläufige Aufnahmen zusammengerechnet – beläuft sich 71,4 %. Die bereinigte Asylgewährungsquote beträgt 57,1 % und die bereinigte Schutzquote 94,8 %
DafĂĽr setzen wir uns ein
Humanitäre Hilfe: Die humanitäre Lage in Afghanistan ist äusserst prekär. Die Schweiz muss humanitäre Hilfe leisten und namentlich die vor Ort tätigen internationalen Organisationen finanziell und materiell unterstützen. Die Unterstützung der Nachbarländer Iran und Pakistan, die eine hohe Zahl an afghanischen Schutzsuchenden beherbergen, soll ausgebaut werden.
Sichere Migrationsrouten: Mit der Erteilung von humanitären Visa und der Möglichkeit von Familienzusammenführungen bietet das Schweizer Asylrecht bereits konkrete Instrumente, um Schutzsuchenden einen sicheren und legalen Weg in die Schweiz zu ermöglichen. Die aktuelle Praxis diesbezüglich ist allerdings äusserst restriktiv. Die Schweiz soll die Erteilung von humanitären Visa für gefährdete Afghan*innen erleichtern und beschleunigen, insbesondere für Frauen und Mädchen. Die SFH fordert zudem, dass auch das 2023 sistierte Resettlement-Programm schnellstmöglich wieder aufgenommen werden soll.
Schutz statt Wegweisungen. Die SFH begrüsst, dass die Schweiz afghanischen Frauen und Mädchen grundsätzlich Asyl gewährt und sich damit anderen europäischen Ländern anschliesst. Diese Praxis ist unbedingt aufrecht zu erhalten. Der erneuten Praxisänderung, die das SEM im März 2025 eingeführt hat, steht die SFH hingegen kritisch gegenüber. Angesichts fehlender staatlicher Strukturen sowie der Willkürherrschaft, die sich aus dem grossen Handlungsspielraum von einzelnen Taliban-Angehörigen ergibt, kann das Risiko von Misshandlungen oder anderen Menschenrechtsverletzungen im Falle einer Wegweisung nicht ausgeschlossen werden kann. Nach Ansicht der SFH sind Wegweisungen nach Afghanistan als grundsätzlich unzumutbar anzusehen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat das SEM im Jahr 2023 aufgefordert, die Aufnahmesituation von afghanischen Asylsuchenden in Iran und in Pakistan eingehender zu prüfen und dabei ein besonderes Augenmerk auf das Risiko einer Wegweisung nach Afghanistan zu legen.










