Afghanistan

Afghanistan

Die Situation in Afghanistan hat sich nach der Machtübernahme durch die Taliban verschlechtert, die weitere Entwicklung ist ungewiss. Angesichts der humanitären Krise stehen Nothilfe und sichere Fluchtwege im Vordergrund. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) setzt sich ausserdem für Visaerleichterungen für afghanische Geflüchtete, beschleunigte Familienzusammenführungen und ein zusätzliches Resettlement-Kontingent für humanitäre Notlagen ein.

FluchtgrĂĽnde

Der seit fast 20 Jahren andauernde Krieg sowie Menschenrechtsverletzungen sind die wichtigsten FluchtgrĂĽnde fĂĽr afghanische Asylsuchende. Seit Jahren begehen neben den Taliban bewaffnete Milizen, kriminelle Gruppen, Angehörige der (ehemaligen) afghanischen Sicherheitskräfte oder der «Islamische Staat» (IS/Daesh) Gewaltakte und Menschenrechtsverletzungen. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen wurden im bewaffneten Konflikt alleine zwischen 2009 und 2020 fast 111'000 Zivilpersonen getötet oder verletzt. Nach der MachtĂĽbernahme der Taliban sind die Sicherheitsaussichten dĂĽsterer denn je. Es gibt bereits erste Berichte, dass sich die Lage insbesondere fĂĽr Frauen, (ehemalige) afghanische Sicherheitskräfte, «Kollaborateure» des Westens oder Personen, denen «westliches Verhalten» vorgeworfen wird, und den schiitischen Minderheiten verschärft hat. Tausende suchen verzweifelt einen Weg, das Land zu verlassen.

Asylgesuche in der Schweiz

Seit mehreren Jahren gehört Afghanistan zu den wichtigsten Herkunftsländern von Asylsuchenden in der Schweiz. Mit 3079 Gesuchen stellten Afghaninnen und Afghanen im 2021 die höchste Anzahl an Asylgesuchen in der Schweiz. Dabei handelt es sich um eine Zunahme der Gesuche um 80 %, im Jahr 2021 waren es noch 11'041 Asylgesuche. Von diesen 3079 Asylgesuchen, sind 2789 erstinstanzliche Asylgesuche, 212 sind zweitinstanzliche Asylgesuche (Familienzusammenführung, Geburten, Mehrfachgesuche).

Praxis der Schweizer Behörden

Trotz der schwierigen Sicherheitssituation in Afghanistan haben die Schweizer Behörden Wegweisungen von afghanischen Asylsuchenden in die Städte Kabul, Herat und Mazar-i-Sharif unter bestimmten Bedingungen lange Zeit für zumutbar gehalten. Mitte August 2021 hat allerdings das Staatssekretariat für Migration (SEM) angesichts der sich dramatisch verschärfenden Situation bekanntgegeben, vorläufig Wegweisungen auszusetzen und auf Rückführungen nach Afghanistan zu verzichten.

Schutzstatus

In mehreren europäischen Ländern sowie auch in der Schweiz gilt ein Bürgerkrieg nicht als Asylgrund, da es sich nicht um eine zielgerichtete Verfolgung handelt (Art. 3 AsylG). Personen, die durch einen bewaffneten Konflikt vertrieben werden, erhalten deshalb normalerweise eine vorläufige Aufnahme (F-Ausweis). Das trifft auch auf viele afghanische Asylsuchende zu. Aber auch innerhalb einer Bürgerkriegssituation kann es zu zielgerichteter Verfolgung kommen, weshalb eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall wichtig ist.

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 2755 Fälle von Afghaninnen und Afghanen entschieden: 446 erhielten Asyl, 1'524 eine vorläufige Aufnahme. Die Schutzquote (Anteil der Asylgewährungen plus vorläufige Aufnahmen zum Total aller Entscheide) betrug demnach 73%. Die verbleibenden Asylgesuche wurden zumeist mit einem Dublin-Nichteintretensentscheid entschieden, was bedeutet, dass ein anderer Staat im Schengen-Dublin-Raum fĂĽr das Gesuch zuständig ist.

DafĂĽr setzen wir uns ein

  • Humanitäre Soforthilfe und rasche Evakuierungen: Nach Angaben von UNHCR lebten Ende 2020 bereits 2,2 Millionen Afghaninnen und Afghanen als FlĂĽchtlinge in den Nachbarländern Iran und Pakistan. Ende 2020 waren rund 2,9 Millionen Menschen  innerhalb ihres eigenen Landes vertrieben. Von Januar bis September 2021 wurden 665'000 Menschen neu vertrieben. Die Schweiz muss hier umgehend humanitäre Soforthilfe leisten und namentlich die vor Ort tätigen internationalen Organisationen finanziell und mit HilfsgĂĽtern unterstĂĽtzen. Ebenso soll sie die BemĂĽhungen der internationalen Gemeinschaft zur sofortigen Evakuierung von GeflĂĽchteten aus Afghanistan unterstĂĽtzen. Ausserdem ist die UnterstĂĽtzung jener Nachbarländer wie Iran oder Pakistan auszubauen, die den Grossteil der GeflĂĽchteten beherbergen;
  • Erleichterte Visaerteilungen und beschleunigte FamilienzusammenfĂĽhrungen: Im Schweizer Asylrecht bestehen mit der Erteilung von humanitären Visa und der Möglichkeit von FamilienzusammenfĂĽhrungen bereits anwendbare Instrumente, um Schutzsuchenden rasch einen sicheren Weg in die Schweiz zu ebnen. Die aktuelle Praxis ist allerdings äusserst restriktiv. Die Schweiz soll die Erteilung von humanitären Visa fĂĽr sämtliche gefährdeten Afghan*innen erleichtern und beschleunigen. Als Sofortmassnahme sind Besucher-Visa fĂĽr jene GeflĂĽchtete in Afghanistan zu erteilen, die Familienangehörige in der Schweiz mit einer Aufenthaltsbewilligung oder vorläufiger Aufnahme haben;
  • Zusätzliche Resettlement-Kontingente: Das Resettlement-Kontingent der Schweiz sieht neben den regelmässigen jährlichen Kontingenten explizit eine Option fĂĽr humanitäre Notlagen vor. Mehrere Kantone, Gemeinden und Städte haben sich in jĂĽngster Vergangenheit bereit erklärt, vermehrt GeflĂĽchtete aufzunehmen. Auch die Kirchen und zivilgesellschaftliche Organisationen sind zu einem verstärkten Engagement bereit. Der Bundesrat soll deshalb in RĂĽcksprache mit den Kantonen, Gemeinden und Städten umgehend die zusätzliche humanitäre Aufnahme von möglichst vielen Resettlement-FlĂĽchtlingen beschliessen – namentlich von besonders verletzlichen GeflĂĽchteten wie Frauen, Kinder und Familien – und in Zusammenarbeit mit dem UNHCR umsetzen;
  • Schutz und regulären Aufenthaltsstatus: BezĂĽglich afghanischer GeflĂĽchteter, die sich bereits in der Schweiz befinden, muss das SEM besondere Massnahmen ergreifen und Praxisanpassungen vornehmen. Eine baldige Verbesserung der Situation in Afghanistan ist nicht absehbar. Hängige Gesuche von afghanischen GeflĂĽchteten sollen deshalb möglichst rasch entschieden werden, um sie nicht zu lange in einer Warteschlaufe zu belassen. Afghanischen GeflĂĽchteten, die in der Schweiz aktuell das Asylverfahren durchlaufen, soll dabei grundsätzlich Asyl oder zumindest eine vorläufige Aufnahme gewährt werden. Afghanischen GeflĂĽchteten, die bereits einen negativen Entscheid erhalten haben und sich noch in der Schweiz befinden, sollen Wiedererwägungsgesuche und Zweitasylgesuche ermöglicht werden, damit diese Personen einen regulären Aufenthaltsstatus erhalten.