Fluchtgründe
Nach dem Putschversuch im Juli 2016 wurde in der Türkei der Ausnahmezustand ausgerufen. Seitdem haben Beobachterinnen und Beobachter immer stärkere autoritäre Tendenzen der Regierung sowie insbesondere im Südosten des Landes eine ernsthafte Verschlechterung der Menschenrechte festgestellt. Der Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der Justiz sind unter Präsident Recep Tayyip Erdogan nicht mehr garantiert.
Personen, die der Regierung kritisch gegenüberstehen sowie Personen mit mutmasslichen Verbindungen zu Organisationen, die von der Regierung als «terroristisch» bezeichnet werden, laufen Gefahr, vom türkischen Staat verfolgt zu werden. Sicherheitskräfte foltern und misshandeln Personen, die als «Terrorverdächtige» in Haft sind. Ausserdem denunzieren Mitbürgerinnen und Mitbürger sogenannte «Staatsfeinde» bei den Behörden.
Asylgesuche in der Schweiz
In der Schweiz zählt die Türkei seit langem zu den wichtigsten Herkunftsländern von Asylsuchenden. Im Jahr 2021 stammten 2330 Gesuche von Türkinnen und Türken, sie sind damit die zweithäufigsten Gesuchsstellenden in der Schweiz. 2020 waren es 1‘201 Gesuche und 2019 1‘287.
Schutzstatus
Im Jahr 2021 wurden 2‘422 Fällen von Türkinnen und Türken entschieden: 1964 erhielten Asyl, 140 erhielten eine vorläufige Aufnahme. Die Schutzquote (Anteil der Asylgewährungen plus vorläufige Aufnahmen zum Total aller Entscheide) betrug demnach 87.4%. Die verbleibenden Asylgesuche wurden zumeist mit einen Dublin-Nichteintretensentscheid entschieden, was bedeutet, dass ein anderer Staat im Schengen-Dublin-Raum für das Gesuch zuständig ist.