FluchtgrĂŒnde
Nach dem Putschversuch im Juli 2016 wurde in der TĂŒrkei der Ausnahmezustand ausgerufen. Seitdem haben Beobachterinnen und Beobachter immer stĂ€rkere autoritĂ€re Tendenzen der Regierung sowie insbesondere im SĂŒdosten des Landes eine ernsthafte Verschlechterung der Menschenrechte festgestellt. Der Rechtsstaat und die UnabhĂ€ngigkeit der Justiz sind unter PrĂ€sident Recep Tayyip Erdogan nicht mehr garantiert.
Personen, die der Regierung kritisch gegenĂŒberstehen sowie Personen mit mutmasslichen Verbindungen zu Organisationen, die von der Regierung als «terroristisch» bezeichnet werden, laufen Gefahr, vom tĂŒrkischen Staat verfolgt zu werden. SicherheitskrĂ€fte foltern und misshandeln Personen, die als «TerrorverdĂ€chtige» in Haft sind. Ausserdem denunzieren MitbĂŒrgerinnen und MitbĂŒrger sogenannte «Staatsfeinde» bei den Behörden.
Asylgesuche in der Schweiz
In der Schweiz zĂ€hlt die TĂŒrkei zu den wichtigsten HerkunftslĂ€ndern von Asylsuchenden. Im Jahr 2019 stammten von den insgesamt 14â269 Asylgesuchen 1â287 Gesuche von TĂŒrkinnen und TĂŒrken. 2018 waren es 1â005 von insgesamt 15â255 Gesuchen und 2017 852 von insgesamt 18â088 Gesuchen.
Schutzstatus
Im Jahr 2019 wurden 9â959 FĂ€llen von TĂŒrkinnen und TĂŒrken entschieden: 633 erhielten Asyl, 45 erhielten eine vorlĂ€ufige Aufnahme. Die verbleibenden Asygesuche wurden zumeist mit einen Dublin-Nichteintretensentscheid entschieden, was bedeutet, dass ein anderer Staat im Schengen-Dublin-Raum fĂŒr das Gesuch zustĂ€ndig ist.