Fluchtgründe
Seit dem Putschversuch im Juli 2016 zeigen sich in der Türkei zunehmend autoritäre Tendenzen der Regierung sowie eine Verschlechterung der Menschenrechtslage. Der Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der Justiz sind unter Präsident Recep Tayyip Erdogan nicht mehr garantiert. Erdogan wurde in der Präsidentschaftswahl im Mai 2023 für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt. Seit März 2025 ist die wichtigste Oppositionspartei, die Republikanische Volkspartei (CHP) von politisch motivierten Strafverfahren betroffen. Zugleich läuft seit Februar 2025 ein Friedensprozess mit der PKK, die im Mai 2025 ihre Auflösung und Entwaffnung ankündigte. Konkrete Reformschritte zu Minderheitenrechten, Antidiskriminierung, Anti-Terror-Gesetzen oder politischen Gefangenen blieben bislang aus.
Personen, die der Regierung kritisch gegenüberstehen sowie Personen mit mutmasslichen Verbindungen zu Organisationen, die von der Regierung als «terroristisch» bezeichnet werden, laufen Gefahr, vom türkischen Staat verfolgt zu werden. Es gibt weiterhin Berichte, dass Sicherheitskräfte «Terrorverdächtige» in Haft foltern und misshandeln.
Die SFH beobachtet mit Sorge, dass im Jahr 2025 mehrere Fälle dokumentiert wurden, in denen in der Schweiz abgewiesene Asylsuchende aus der Türkei nach ihrer Rückkehr festgenommen oder inhaftiert wurden. Gegen die Betroffenen liefen in der Türkei Strafverfahren wegen politischer Delikte wie Präsidentenbeleidigung oder Terrorpropaganda.
Der Austritt der Türkei aus der sogenannten Istanbul-Konvention im Juli 2021 bedeutete einen grossen Rückschlag für die Bemühungen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Förderung der Frauenrechte im Land. In der Türkei werden jährlich Hunderte von Frauen ermordet, und die Zahl der gemeldeten Fälle von häuslicher Gewalt ist nach wie vor hoch. Zudem sind LGBTQI+-Personen weiterhin von Hassverbrechen betroffen.
Asylgesuche in der Schweiz
In der Schweiz zählt die Türkei trotz sinkender Gesuchzahlen weiterhin zu einem der wichtigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden. Im Jahr 2025 stammten 2534 Gesuche von Türkinnen und Türken. 1393 der Gesuche im Jahr 2025 waren Primärgesuche und 1141 Sekundärgesuche (Geburten, Familiennachzug, Mehrfachgesuche). Im Jahr 2024 waren es noch 4107 Gesuche.
Praxis der Schweizer Behörden
In einem im Herbst 2024 publizierten Koordinationsurteil hat das Bundesverwaltungsgericht einen folgenschweren Entscheid für Asylsuchende aus der Türkei getroffen. Das Gericht kommt zum Schluss, dass Personen, gegen die in der Türkei wegen «Präsidentenbeleidigung» und/oder «Propaganda für eine terroristische Organisation» strafrechtlich ermittelt wird, nicht generell eine asylrelevante Verfolgung im Heimatstaat zu befürchten hätten. Dieser Entscheid ist Ausdruck der zunehmenden restriktiven Praxis der Schweizer Behörden gegenüber türkischen Asylsuchenden. Diese setzt sich 2025 und 2026 fort – sehr viele Beschwerden werden mittlerweile in Einzelrichterurteilen als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
Mit demselben Urteil hob das Bundesverwaltungsgericht die seit 2013 geltende Praxis auf, wonach Wegweisungen in die türkischen Provinzen Hakkâri und Şırnak generell ausgeschlossen waren. Das Gericht erachtet Wegweisungen in die Türkei nicht mehr als generell unzumutbar und verfügt, dass sie im Einzelfall zu prüfen sind. Dies, obwohl die Sicherheitslage in diesen Grenzregionen zum Irak weiterhin als unsicher zu beurteilen ist.
In einem Referenzurteil vom Frühjahr 2024 hatte das Gericht bereits festgestellt, dass Wegweisungen in die besonders erdbebenbetroffenen Provinzen nicht generell unzumutbar seien. Eine Prüfung habe jeweils im Einzelfall zu erfolgen. Dabei sei vulnerablen Personen, namentlich aus den Provinzen Hatay, Adiyaman, Kahramanmaras und Malaty, speziell Rechnung zu tragen.
Trotz der jedes Jahr erschreckend hohen Zahl von ermordeten Frauen gehen die Schweizer Behörden ausserdem davon aus, dass die türkischen Behörden Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt schützen können. Entsprechend werden derartige Asylgesuche häufig negativ beurteilt.
Schutzquote
Im Jahr 2025 wurden 5495 Fällen von Türkinnen und Türken entschieden: 1526 erhielten Asyl, 117 erhielten eine vorläufige Aufnahme. Die Schutzquote (Anteil der Asylgewährungen plus vorläufige Aufnahmen zum Total aller Entscheide) betrug demnach 31.9% (Zahlen nach SEM-Angaben). Die bereinigte Asylgewährungsquote beträgt 32% und die bereinigte Schutzquote 34.5%.
Dafür setzen wir uns ein
- Schutz für von Gewalt betroffene Frauen: Die SFH beobachtet, dass die Schweizer Behörden in Fällen von häuslicher Gewalt gegen türkische Asylsuchende davon ausgeht, dass der türkische Staat den Betroffenen Schutz bietet. Aus Sicht der SFH ist der Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen in der Türkei aber nicht genügend gewährleistet. Die aktuellen Entwicklungen in der Türkei bezüglich Gewalt an Frauen müssen aus Sicht der SFH von den Schweizer Behörden stärker berücksichtigt werden.
- Aktuelle Menschenrechtslage berücksichtigen: Die SFH hält fest, dass die Menschenrechtslage in der Türkei seit Jahren unverändert schlecht ist und die türkische Justiz massiv unter Druck steht, so dass faire und unabhängige Strafverfahren nicht gewährleistet sind. Nach Einschätzung der SFH müssen diese Umstände in Verfahren von Personen, die Strafverfahren wegen Terrorpropaganda und/oder Präsidentenbeleidigung in der Türkei geltend machen, stärker berücksichtigt werden. Selbst Personen mit geringfügigeren Risikoprofilen können Gefahr laufen, willkürlicher Strafverfolgung ausgesetzt zu werden.
- Sorgfältige Einzelfallprüfung vor Wegweisungen in Grenzprovinzen: Trotz des laufenden Friedensprozesses ist die Situation in den Grenzprovinzen Hakkâri und Şırnak weiterhin als unsicher zu beurteilen und die Lage sollte fortlaufend beobachtet werden. Im Rahmen der Einzelfallprüfung sind aus Sicht der SFH Vulnerabilitäten – dazu zählen z.B. unbegleitete Kinder, Frauen oder Opfer von Menschenhandel – und andere Umstände unbedingt zu berücksichtigen, welche eine Rückkehr erschweren können.








