Argumentarien

Hier finden Sie ausführliche Argumentarien der Schweizerischen Flüchtlingshilfe zu politischen Vorlagen und Initiativen im Bereich Asylrecht, Asylpolitik und Flüchtlingsschutz.

Als Fachorganisation und Dachverband der im Bereich Flucht, Asyl und Integration tätigen Hilfswerke und Organisationen nehmen wir aktiv an der öffentlichen Debatte teil und bringen unsere rechtlichen sowie politischen Forderungen in den Gesetzgebungsprozess ein.

NEIN zur 10-Millionen-Initiative der SVP

Das Wichtigste in Kürze

Die SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)», über die am 14. Juni 2026 abgestimmt wird, fordert eine starre Obergrenze von zehn Millionen Einwohne rinnen und Einwohnern bis 2050 – und danach einen faktischen Zuwanderungsstopp. Damit macht die SVP die Zuwanderung pauschal zur Hauptverursacherin von Umweltbelastung, Verkehrsproblemen, steigenden Mieten und Engpässen im Gesundheitswesen, in der Bildung und bei der Stromversorgung.

Im Kern ist die Initiative jedoch ein Frontalangriff auf die Personenfreizügigkeit mit Europa. Sobald die Grenze von zehn Millionen erreicht wäre, müsste die Personenfreizügigkeit gemäss Initiativtext gekündigt werden. Das hätte weitreichende Konsequenzen: Der Zugang zu dringend benötigten Fachkräften aus Europa würde massiv eingeschränkt – mit direkten negativen Folgen für Wirtschaft, Innovation und Wohlstand in der Schweiz.

Die SFH sagt dezidiert NEIN zur Chaos-Initiative, weil sie:

… geflüchtete Menschen pauschal und unbegründet zu Sündenböcken macht und ihnen die Verantwortung für Bevölkerungswachstum, Umweltprobleme, steigende Mieten und Sozialausgaben zuschiebt. Dabei machten Geflüchtete 2025 – trotz Krieg in Europa – nur rund 2,5 % der ständigen Wohnbevölkerung aus.

… gezielt fremdenfeindliche Stimmung schürt und gegen Menschen hetzt, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen. Die Initiative spaltet die Gesellschaft und gefährdet den Zusammenhalt in der Schweiz, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft friedlich zusammenleben.

… fundamentale Grundsätze des humanitären Völkerrechts untergräbt. Sie würde die Schweiz faktisch dazu zwingen, aus zentralen internationalen Abkommen wie der Euro päischen Menschenrechtskonvention, der Genfer Flüchtlingskonvention und der UNO Kinderrechtskonvention auszutreten – und sich damit aus der bewährten internationa len Ordnung zu verabschieden, die Frieden und Freiheit schützt.

Weitere Argumente und ausführlichere Informationen finden Sie im PDF

NEIN zur Grenzschutz-Initiative der SVP

Das Wichtigste in Kürze

Die eidgenössische Volksinitiative der SVP mit dem offiziellen Titel «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutzinitiative)» wurde am 24.09.2025 eingereicht. Sie fordert systematische Personenkontrollen an den Grenzen, pauschale Einreisesperren für Asylsuchende, die Beschränkung der Asylgewährungen auf ein Kontingent von jährlich maximal 5000 Personen sowie die Abschaffung der vorläufigen Aufnahme. Die Initiative verlangt damit die Aufgabe zentraler Verfassungsgrundsätze und internationaler Verpflichtungen mit dem Ziel, das Schweizer Asylrecht und den Flüchtlingsschutz vollständig auszuhöhlen. Sie hätte daher massive Konsequenzen für Geflüchtete: Frauen, Männer und Kinder, die verfolgt werden oder vor Terror, Krieg und Gewalt flüchten, würden künftig durch die Schweiz ohne Rücksicht auf ihre Gefährdungslage und ihren Schutzbedarf abgewiesen.

Die SFH sagt dezidiert NEIN! Das sind die Gründe

Die SFH lehnt die äusserst radikale Initiative der SVP entschieden ab1, da sie:

… auf den Bruch mit zwingendem Völkerrecht zielt. Die Initiative will pauschale Einreisesperren für Geflüchtete, die die Schweiz über einen sicheren Drittstaat erreichen. Aktuell betrifft dies fast alle Menschen, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, da sie über eines unserer Nachbarländer in die Schweiz gelangen. Diese gelten als sichere Drittstaaten. Diese Forderung der Initiative lässt sich nicht umsetzen, ohne gegen das nichtverhandelbare und nicht kündbare zwingende Völkerrecht zu verstossen (Non-Refoulement-Gebot), denn umgehende pauschale Rückweisungen von Ge flüchteten sind verboten (Pushbacks).

… das Schweizer Asylrecht weitgehend abschafft. Die Initiative will geflüchteten Frauen, Männern und Kindern, die die Schweiz auf dem Landweg (über einen sicheren Drittstaat) erreichen, keine Einreise, kein Asyl und keine vorläufige Aufnahme mehr gewähren. Das Schweizer Asylrecht und -verfahren wird damit weitgehend ab geschafft. Daran ändert auch die Einführung eines «Asylgewährungskontingents» nichts, denn ein politischer Entscheid über ein allfälliges Kontingent für einige ausgewählte Flüchtlinge ist kein Ersatz für das völker- und verfassungsrechtlich garantierte Recht auf ein individuelles Asylverfahren und Schutz.

… Schluss macht mit dem Schutz von kriegsvertriebenen Menschen. Die Initiative will die vorläufige Aufnahme (Ausweis F) vollständig abschaffen: Es werden keine neuen vorläufigen Aufnahmen mehr gewährt, F-Ausweise werden zudem nicht mehr verlängert. Männer, Frauen und Kinder, die bereits mit einer vorläufigen Aufnahme hier leben, sollen so den Schutz verlieren und die Schweiz schnellstmöglich verlassen, selbst wenn sie bereits gut integriert sind und finanziell auf eigenen Beinen stehen. Zehntausende Personen werden so unverschuldet zu Sans Papiers und bis zur geforderten Ausreise in die Illegalität und ins Prekariat der Nothilfe gedrängt.

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Die Schweiz hält zusammen

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