Juristische Fachtagungen

Einführung Asylrecht – Flüchtlingseigenschaft und Wegweisungsvollzugshindernisse

Wer ist als Flüchtling im rechtlichen Sinne anzusehen und wer nicht? Wem wird Asyl gewährt? Wann kann eine Person von der Flüchtlingseigenschaft oder dem Asyl ausgeschlossen werden? Wann kann ihr eine vorläufige Aufnahme erteilt werden? In diesem auf Jurist*innen ausgerichteten Kurs beschäftigen wir uns mit den materiellen Voraussetzungen für die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft und die Gewährung von Asyl sowie Möglichkeiten der Erteilung einer vorläufigen Aufnahme bei Ablehnung des Asylgesuchs. Dabei gehen wir besonders darauf ein, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) diese Voraussetzungen beurteilen.

Kursinhalt

Wer sich als Jurist*in für das Asylverfahren in der Schweiz interessiert, kennt häufig bereits den Ablauf eines solchen Verfahrens und weiss generell um die Kriterien, wann eine Person als Flüchtling anzusehen ist. Doch wie werden diese Voraussetzungen in der Praxis der Schweizer Asylbehörden konkret beurteilt? Was bedeutet begründete Furcht vor Verfolgung? Wann kann eine Person aufgrund sexueller Orientierung oder Identität mit Schutz in der Schweiz rechnen? Können Personen Flüchtling sein, die vor einem Einzug in den Militärdienst oder wegen eines Strafverfahrens im Heimatland fliehen? Wann wird eine Person als asylunwürdig angesehen? Diese und weitere Fragen werden wir im Kurs diskutieren. Über die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft hinaus bietet der Kurs einen gezielten Überblick über Situationen, in denen bei Ablehnung eines Asylgesuchs eine vorläufige Aufnahme in Betracht kommt. Dieser Ansatz ermöglicht ein besseres Verständnis der Grenzen und Wechselwirkungen zwischen Schutz im Sinne des Asylrechts und Wegweisungsvollzugshindernissen, wie sie sich aus der aktuellen Praxis des SEM und des BVGer ergeben.

Der Kurs wird sich nicht mit asylverfahrensrechtlichen Fragen befassen, namentlich wie die Flüchtlingseigenschaft konkret vom SEM geprüft wird (Glaubhaftmachung) und welche Rügen bei Verfahrensfehlern in einer Beschwerde geltend gemacht werden können. Ebenso wenig wird das Dublin-Verfahren beleuchtet.  

Lernziele

Die Kursteilnehmenden

  • Können die Kriterien für den Einbezug in die Flüchtlingseigenschaft erklären
  • Können Gründe, die zum Ausschluss aus der Flüchtlingseigenschaft und dem Asyl führen, einordnen 
  • Können die Anwendung der Flüchtlingskriterien und Ausschlussgründe durch die Schweizer Asylbehörden beschreiben 
  • Können die Ein- und Ausschlusskriterien anhand der aktuellen Praxis in einem konkreten Fall analysieren

Methoden

  • Fachinput von Juristin 
  • PowerPoint-Präsentation 
  • Fallanalyse im Rahmen von Gruppenarbeiten 
  • Diskussionen

Zielpublikum
Dieser Kurs richtet sich an Jurist*innen mit allgemeinen Grundkenntnissen zum Thema Flucht und Asyl, die das Schweizer Asylrecht vertiefter kennenlernen wollen.  

Kursleitung Dr. iur. Teresia Gordzielik (SFH)

Kurskosten
Regulärer Preis: CHF 140 
Preis für Studierende: CHF 70
Preis pro Person für Gruppen desselben Organisationsstandortes (mind. 5 TN): CHF 125

Teilnahmebedingungen
Abmeldungen sind bis drei Wochen vor Kursbeginn kostenlos. Bei späterer Abmeldung oder Fernbleiben ist, unabhängig vom Verhinderungsgrund, der ganze Kursbetrag geschuldet. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten eine*n Ersatzteilnehmer*in. Bei krankheitsbedingter Abwesenheit ist es möglich, als Ersatz für die bezahlte Weiterbildung an einer folgenden Weiterbildung im gleichen finanziellen Rahmen kostenlos teilzunehmen.

Zertifikat
Bei vollständigem Besuch des Kurses stellen wir gerne ein Kurszertifikat aus. 

Gemeinsam für Geflüchtete

Jetzt spenden