
Rechtliche Situation von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA)
Arbeiten Sie mit unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) zusammen? Wollen Sie mehr über das Asylverfahren sowie die Rechte von UMA rund um das Verfahren wissen? In diesem Kurs erhalten Sie einen Überblick über die Rechte von UMA im Asylverfahren und setzen sich mit zentralen Fragestellungen rund um die Kinderrechtskonvention auseinander.
Kursinhalt
Die Weiterbildung vermittelt einen Überblick über die Kinderrechtskonvention und die wichtigsten damit verbundenen Rechte, insbesondere das Kindeswohl. Gemeinsam werden das Asylverfahren von UMA sowie die darin involvierten Akteur*innen beleuchtet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Alterseinschätzung als wichtigem Bestandteil des Verfahrens. Zudem erfahren Sie mehr über mögliche Asylgründe unbegleiteter Minderjähriger. Abschliessend werden die Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten nach dem Asylentscheid aufgezeigt.
Lernziele
Die Teilnehmenden können:
- die verschiedenen Akteur*innen im Asylverfahren benennen
- die spezifischen Rechte von UMA einordnen
- den Begriff des Kindeswohls beschreiben und die besonderen Bedürfnisse von UMA umschreiben
- die verschiedenen Schritte der Altersbestimmung und die Konsequenzen davon beschreiben
Methoden
- Fachinput mit PowerPoint
- Quiz
- Gruppenarbeiten
- Fallbeispiele
Zielpublikum
Personen, welche mit unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden arbeiten wie beispielsweise Berater*innen, Sozialpädagog*innen, Lehrpersonen, KESB-Mitarbeitende sowie interessierte Personen
Kursleitung
Helen Zemp, Rechtsanwältin, Juristin SFH
Anmeldung
20. Oktober 2026, 08.45 - 16.30 Uhr, Olten
Die Kurskosten sind bei der Anmeldung ersichtlich.
Kontakt

Stéphanie Schäfges
Kursadministration
- Telefon: 031 370 75 76
- E-Mail: kursadmin@fluechtlingshilfe.ch
Teilnahmebedingungen
Abmeldungen sind bis drei Wochen vor Kursbeginn kostenlos. Bei späterer Abmeldung oder Fernbleiben ist, unabhängig vom Verhinderungsgrund, der ganze Kursbetrag geschuldet.
Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten eine*n Ersatzteilnehmer*in.
Bei krankheitsbedingter Abwesenheit ist es möglich, als Ersatz für die bezahlte Weiterbildung an einer folgenden Weiterbildung im gleichen finanziellen Rahmen kostenlos teilzunehmen.
Zertifikat
Bei vollständigem Besuch des Kurses stellen wir gerne ein Kurszertifikat aus.
