Unterstützungsfonds

Unterstützungsfonds

Die SFH verwaltet verschiedene Fonds, deren Gelder sie zweckgebunden einsetzen kann. Mit den Fondsgeldern wollen wir geflüchteten Menschen (Asylsuchenden, anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen) in schwierigen Situationen schnell und unbürokratisch helfen.

In folgenden Fällen ist eine finanzielle Unterstützung möglich:

Ausbildungen

z.B. Schulkosten, Einschreibe-/Prüfungsgebühren, Schulmaterial (inkl. Computer), Übersetzungskosten, Sprachkurse.

Notsituationen und Spezialfälle

z.B. Reisekosten (Inland), Übernachtungskosten, ärztliche und psychiatrische Sofortmassnahmen, besondere Notlagen.

Projektbeiträge

z.B. Schulungs-, Integrations-, Freizeit- und Kulturprojekte.

Gelder beantragen

Ein Gesuch für einen Ausbildungsbeitrag, einen Beitrag in einer Notsituation oder in einem Spezialfall kann nur über den zuständigen Sozialdienst oder über das für die Betreuung zuständige Hilfswerk beantragt werden. Mögliche Gesuchsteller sind natürliche Personen.

Gesuche für Projektbeiträge nehmen wir von natürlichen oder juristischen Personen direkt entgegen.

Ein Gesuch einreichen

Gesuche müssen in der Regel vor Beginn einer Ausbildung, einem Projektstart oder einer gewünschten Massnahme bei uns eintreffen. Über die eingegangenen Dossiers entscheiden wir viermal im Jahr:

  • Mitte März
  • Mitte Juni
  • Mitte September
  • Mitte Dezember

In dringenden Fällen können wir auch ausser Termin über ein Gesuch entscheiden. Unten finden Sie das Gesuchformular und Informationen zu den benötigten Angaben und Dokumenten:

Prüfung des Gesuches

Nach einer Prüfung auf ihre Vollständigkeit prüfen wir die Gesuche inhaltlich. Bei Bedarf nehmen wir weitere Abklärungen vor. Unvollständige Gesuche weisen wir zurück. Diese müssen neu eingereicht werden. Sie erhalten von uns eine begründete Zusage beziehungsweise Absage.

Fondsmittel der SFH können nur beantragt werden, wenn alle anderen Finanzierungsquellen nicht in Frage kommen, beziehungsweise wenn Sie uns die entsprechenden ablehnenden Entscheide vorlegen können. Ab einem Betrag von CHF 2‘500.00 erwarten wir, dass die Antragstellerin auch andere Fonds oder Institutionen angeht.

Die finanziellen Mittel der SFH-Fonds sind beschränkt. Je besser ein Gesuch begründet ist, desto grösser ist die Chance, dass wir es bewilligen können. Es kann jedoch vorkommen, dass wir berechtigte Gesuche wegen fehlender finanzieller Mittel ablehnen müssen. Eine mögliche Unterstützung erfolgt freiwillig – es besteht kein Rechtsanspruch.

Kontakt

Schweizer Asylsymposium

Zivilgesellschaft und Flüchtlingsschutz: Wie kann dieses Potenzial auch ausserhalb von akuten Krisen genutzt werden? Diskutieren Sie mit!

Zwei Frauen arbeiten gemeinsam im Garten
Jetzt anmelden