Unterstützungsfonds

Unterstützungsfonds

Die SFH verwaltet verschiedene Fonds, deren Gelder zweckgebunden eingesetzt werden. Mit den Fondsgeldern soll geflüchteten Menschen (Asylsuchenden, anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen) in schwierigen Situationen schnell und unbürokratisch geholfen werden.

In folgenden Fällen ist eine finanzielle Unterstützung möglich:

Aus- und Weiterbildungen

z.B. Aus- und Weiterbildungskosten, Einschreibe-/Prüfungsgebühren, Schulmaterial (inkl. Computer), Übersetzungskosten, Sprachkurse, die die Integration unterstützen.

Notsituationen und Spezialfälle

z.B. Reisekosten (Inland), ungedeckte Krankheitskosten, ärztliche und psychiatrische Sofortmassnahmen, besondere Notlagen.

Projektbeiträge

z.B. Schulungs-, Integrations-, Freizeit- und Kulturprojekte.

Gelder beantragen

Ein Gesuch für einen Ausbildungsbeitrag, einen Beitrag in einer Notsituation oder in einem Spezialfall kann nur über den zuständigen Sozialdienst oder über das für die Betreuung zuständige Hilfswerk beantragt werden. Mögliche Gesuchsteller sind natürliche Personen.

Gesuche für Projektbeiträge können auch von natürlichen oder juristischen Personen eingereicht werden.

Ein Gesuch einreichen

Gesuche müssen in der Regel frühzeitig vor Beginn einer Ausbildung, einem Projektstart oder einer gewünschten Massnahme bei der SFH eintreffen. Die Vergaben finden in der Regel viermal im Jahr statt:

  • Mitte März
  • Mitte Juni
  • Mitte September
  • Mitte Dezember

Unten finden Sie das Gesuchformular und Informationen zu den benötigten Angaben und Dokumenten:

Prüfung des Gesuches

Nach einer Prüfung auf Vollständigkeit erfolgtdie inhaltliche Prüfung. Bei Bedarf werden weitere Abklärungen vorgenommen. Unvollständige Gesuche werden zurückgewiesen. Diese müssen komplett neu eingereicht werden. Die Gesuchstellenden erhalten eine begründete Zusage beziehungsweise Absage.

Fondsmittel der SFH können nur beantragt werden, wenn alle anderen Finanzierungsquellen nicht in Frage kommen, beziehungsweise wenn  die entsprechenden ablehnenden Entscheide vorliegen. Ab einem Betrag von CHF 1‘000.00 muss zudem angegeben werden, welche anderen Fonds oder Institutionen angefragt wurden und wie diese entschieden haben.

Es besteht kein Rechtsanspruch.

Kontakt

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