UN-Migrationspakt
Mit dem von den UN-Mitgliedsstaaten 2018 beschlossenen «Globalen Pakt fĂŒr sichere, geordnete und geregelte Migration» anerkennen Herkunfts-, Transit- und ZiellĂ€nder erstmals gemeinsam Migration als das, was sie ist: ein dauerhaftes globales PhĂ€nomen, das sich nur grenzĂŒberschreitend und kooperativ besser kontrollieren und organisieren lĂ€sst. Der Migrationspakt ist in diesem Sinne eine politische AbsichtserklĂ€rung zur verstĂ€rkten internationalen Zusammenarbeit und einer besseren politischen Gestaltung von Migration. Er enthĂ€lt Leitlinien und Massnahmen, ist rechtlich aber nicht bindend. Der Pakt wurde vorab in Europa von Rechtspopulisten massiv bekĂ€mpft, ist aber kein revolutionĂ€rer Schritt. Er ist ein ausgehandelter Kompromiss zwischen den jeweiligen Eigeninteressen der Staaten, der deren nationale SouverĂ€nitĂ€t in der Migrationspolitik anerkennt und diese um die Option multilateraler Kooperation ergĂ€nzt. Im Migrationspakt werden alle relevanten, bereits im Völkerrecht existierenden Standards zu Migration in einem einzigen Dokument zusammengetragen. Die Schweiz war an der Erarbeitung des Paktes massgeblich beteiligt, hat ihn bislang aber nicht unterzeichnet.
UN-FlĂŒchtlingspakt
Der Globale Pakt fĂŒr FlĂŒchtlinge wurde 2018 von den UN-Mitgliedstaaten verabschiedet, auch die Schweiz unterstĂŒtzt ihn. Der FlĂŒchtlingspakt will die internationale Zusammenarbeit stĂ€rken und die SolidaritĂ€t der Staaten untereinander fördern, um rascher auf grosse Fluchtbewegungen reagieren zu können, die Situation von FlĂŒchtlingen zu verbessern und deren Versorgung sicherzustellen. Der Pakt bestĂ€tigt die Bedeutung der Genfer FlĂŒchtlingskonvention und baut auf ihr sowie auf dem weiteren, bereits bestehenden, internationalen FlĂŒchtlingsrecht auf. Er liefert mit einem Massnahmenprogramm und konkreten VorschlĂ€gen gewissermassen eine Gebrauchsanweisung, wie alle involvierten Akteure â Staaten, humanitĂ€re Organisationen, Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft und viele mehr â systematisch zusammenarbeiten können, um die weltweite UnterstĂŒtzung fĂŒr FlĂŒchtlinge und Vertriebene effizienter zu gestalten. Der FlĂŒchtlingspakt soll namentlich den Druck auf die AufnahmelĂ€nder mindern, FlĂŒchtlinge aus der AbhĂ€ngigkeit von humanitĂ€rer Hilfe befreien und ihnen helfen, eigenstĂ€ndig fĂŒr sich selbst und ihre Familien sorgen zu können, den Zugang zu humanitĂ€ren Aufnahmeprogrammen in Drittstaaten ausweiten sowie die Bedingungen fĂŒr eine sichere und wĂŒrdige RĂŒckkehr ins Heimatland verbessern.
Resettlement
Weltweit leben rund 70 Prozent aller FlĂŒchtlinge in Nachbarstaaten von Kriegs- und KrisenlĂ€ndern. Viele von ihnen haben kaum Zugang zur lebensnotwendigen Grundversorgung und grundlegenden Rechten, da die Zufluchtsstaaten hĂ€ufig ĂŒberfordert sind. Es fehlt daher auch die Perspektive auf die Integration vor Ort â genauso wie auf eine sichere RĂŒckkehr ins Herkunftsland. In solchen ausweglosen Situationen sind die Resettlement-Programme von UNHCR oft die letzte Chance fĂŒr besonders SchutzbedĂŒrftige. FĂŒr sie versucht UNHCR aufnahmebereite Drittstaaten zu finden. Das Resettlement ermöglicht es den Betroffenen, als anerkannte FlĂŒchtlinge sicher und legal in ein solches Land zu kommen, dort dauerhaft zu bleiben und ein neues Leben zu beginnen. Das Resettlement schĂŒtzt damit nicht nur einzelne FlĂŒchtlinge, sondern entlastet auch Erstzufluchtsstaaten und trĂ€gt so zu einer besseren internationalen Verantwortungsteilung bei. Die Schweiz beteiligt sich regelmĂ€ssig an den Resettlement-Programmen, allerdings mit jeweils bescheidenen Kontingenten. Aufgrund der aktuell schwierigen Situation in den Kantonen und Gemeinden ist das Resettlement-Programm jedoch seit April 2023 sistiert.
Auch weltweit ĂŒbersteigt der Bedarf weiterhin deutlich die Zahl der verfĂŒgbaren PlĂ€tze. Das UNHCR schĂ€tzt, dass 2024 mehr als 2,4 Millionen FlĂŒchtlinge auf Resettlement angewiesen sein werden. Gleichzeitig ist gemĂ€ss einem Bericht des FlĂŒchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) das Resettlement von FlĂŒchtlingen auf den niedrigsten Stand seit mindestens zwei Jahrzehnten gefallen.
2021 hatte die Schweizerische FlĂŒchtlingshilfe (SFH) gemeinsam mit dem Staatssekretariat fĂŒr Migration (SEM) den Vorsitz der «Annual Tripartite Consultations on Resettlement», der jĂ€hrlich stattfindenden, weltgrössten Resettlement-Konferenz, inne.
Schutz fĂŒr Klimavertriebene
Millionen von Menschen könnten sich in den kommenden Jahrzehnten aufgrund der negativen Folgen des Klimawandels weltweit auf die Flucht begeben. Dabei wird es eine grosse globale Herausforderung sein, Klimavertriebene zu schĂŒtzen. Als Mitverursacherin des Klimawandels ist die Schweiz bei der Umsetzung der Schutzagenda gefordert. Sie muss sich nebst Klimamassnahmen im Inland, vorab einem griffigen CO2-Gesetz, und UnterstĂŒtzung der betroffenen LĂ€nder, dafĂŒr einsetzen, dass Klimavertriebene Schutz erhalten.
Bisher gibt es keinen spezifischen Schutz fĂŒr Klimavertriebene. In der Schweiz gibt es lediglich die vorlĂ€ufige Aufnahme fĂŒr auslĂ€ndische Personen, die nicht ausgeschafft werden können oder dĂŒrfen, weil eine Wegweisung unzulĂ€ssig, unzumutbar oder unmöglich ist.
DafĂŒr setzen wir uns ein
- Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes: Der UNO-Migrationspakt bietet einen umfassenden Rahmen fĂŒr eine sichere und geordnete Steuerung der Migration. Die darin definierten Ziele decken sich dabei weitgehend mit den Interessen der Schweiz. Die Schweiz muss ihre Verantwortung wahrnehmen, sich zur internationalen SolidaritĂ€t und Zusammenarbeit bekennen und den UN-Migrationspakt endlich unterzeichnen.
- Resettlement-Kontingente erhöhen: Resettlement stellt fĂŒr besonders schutzbedĂŒrftige FlĂŒchtlinge (insbesondere Frauen und Kinder) die einzige Chance angesichts zunehmend lebensgefĂ€hrlicher Fluchtrouten dar. Die gegenwĂ€rtige Sistierung des Resettlement-Programmes ist so bald wie möglich aufzuheben und das ursprĂŒngliche Kontingent möglichst auszuschöpfen. Die Schweiz soll darĂŒber hinaus weitere sichere Fluchtwege schaffen, indem sie die Bedingungen fĂŒr FamilienzusammenfĂŒhrungen lockert und die Vergabe von humanitĂ€ren Visa erleichtert.
- Schutz fĂŒr Klimavertriebene: Bisher gibt es keinen spezifischen Schutz fĂŒr Klimavertriebene. Die Unzumutbarkeit einer Wegweisung aufgrund klimabedingter Folgen sollte durch die Schweiz spezifisch geprĂŒft werden. GemĂ€ss geltender Rechtsprechung kann eine konkrete GefĂ€hrdung im Falle einer Wegweisung nicht nur in Situationen wie bewaffneten Konflikten oder politischer Gewalt vorliegen, sondern unter UmstĂ€nden auch, wenn einer Person aufgrund einer katastrophalen humanitĂ€ren Lage im Herkunftsstaat die erforderlichen Lebensgrundlagen entzogen sind und sie deswegen bei einer RĂŒckkehr in eine ausweglose Situation geraten wĂŒrde. DarĂŒber hinaus soll die Schweiz insbesondere fĂŒr verletzliche Menschen, die aufgrund von Klimakatastrophen aus ihren HerkunftslĂ€ndern fliehen mussten, nachhaltige Lösungen erarbeiten und die Vergabe von humanitĂ€ren Visa erleichtern.










