Sichere Zugangswege zu Schutz in der Schweiz: Wo ein politischer Wille ist, findet sich ein rechtlicher Weg

11. Oktober 2022

Die politische Diskussion um die Schaffung neuer sicherer Zugangswege als ErgĂ€nzung zum Resettlement lĂ€uft in der Schweiz seit Jahren – ohne vom Fleck zu kommen. Eine Analyse des Staatssekretariats fĂŒr Migration (SEM) liefert nun erstmals eine Übersicht ĂŒber alle bestehenden Instrumente und Ansatzpunkte fĂŒr deren Ausbau. Sie ist kein grosser Wurf – aber eine gute Grundlage fĂŒr die nĂ€chsten Schritte, die nun folgen mĂŒssen. Dabei können die Erfahrungen aus dem aktuellen Gastfamilienprojekt der Schweizerischen FlĂŒchtlingshilfe (SFH) genutzt werden.

Peter Meier, Leiter Politik & Medien. 

Über 100 Millionen Menschen sind aktuell weltweit auf der Flucht vor Konflikten, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung. Der Grossteil von ihnen hat keine Chance, auf sicherem Weg in ein Aufnahmeland zu gelangen, das Schutz und Perspektiven gewĂ€hrt. Es gibt fĂŒr GeflĂŒchtete auch nur wenige Möglichkeiten, in europĂ€ischen LĂ€ndern wie der Schweiz Schutz zu suchen, ohne sich dafĂŒr auf lebensgefĂ€hrliche Fluchtrouten begeben zu mĂŒssen – es fehlt an regulĂ€ren Zugangswegen.

Immerhin: LĂ€nder wie Deutschland, Italien und Frankreich haben in den letzten Jahren zusĂ€tzlich zu ihren traditionellen Resettlement-Programmen neue sichere Wege fĂŒr SchutzbedĂŒrftige geschaffen, die auf der Beteiligung von lokalen und/oder zivilgesellschaftlichen Akteuren basieren.

Appelle, Petitionen, politische Vorstösse

Solche komplementĂ€ren Zugangswege als ErgĂ€nzung zum bestehenden Resettlement-Programm stehen auch in der Schweiz zur Debatte: Diverse StĂ€dte und Gemeinden, aber auch zivilgesellschaftliche Organisationen, Kirchen oder Sponsoren wollen sich stĂ€rker an der humanitĂ€ren Aufnahme, an der Unterbringung und Integration von besonders schutzbedĂŒrftigen GeflĂŒchteten beteiligen können – auch finanziell.

Dieses Angebot der SolidaritĂ€t und Hilfsbereitschaft wird seit Jahren immer wieder an den Bund herangetragen – mit zahlreichen Appellen und Petitionen, aber auch mit einer ganzen Reihe parlamentarischer Vorstösse auf allen politischen Ebenen. So geschehen etwa im Kontext der grossen Fluchtbewegung aufgrund des Syrien-Krieges 2015/16, nach dem Brand des griechischen Elendslagers Moria auf Lesbos 2020 oder nach der MachtĂŒbernahme der Taliban in Afghanistan 2021.

Nichts bewegt sich

Der Bundesrat reagiert bislang mit durchaus wohlklingenden AbsichtserklĂ€rungen darauf: In verschiedenen Schweizer StĂ€dten und Gemeinden habe sich ein sichtbares zivilgesellschaftliches Engagement fĂŒr GeflĂŒchtete aufgebaut, anerkennt er etwa in seinem 2019 verabschiedeten Umsetzungskonzept Resettlement – und postuliert: «Diese Grundhaltung gilt es fĂŒr die Schaffung von kĂŒnftigen legalen Zugangswegen fĂŒr FlĂŒchtlinge und Vertriebene als Chance zu nutzen.»

Zugleich tritt derselbe Bundesrat aber regelmĂ€ssig auf die Bremse, sobald es politisch konkret wird: Es fehle eine gesetzliche Grundlage dafĂŒr, zuckt er dann jedes Mal mit den Schultern und verweist auf ungeklĂ€rte rechtliche und finanzielle Fragen. In der Verantwortung stehen hier aber auch die Kantone, die den Ausbau sicherer Zugangswege und die humanitĂ€re Aufnahme zusĂ€tzlicher FlĂŒchtlinge mittragen mĂŒssen. Schon 2016 und seither wiederholt erklĂ€rte der Bundesrat indes, die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzesvorschlages zu prĂŒfen und dabei auch die Erfahrungen anderer Staaten zu berĂŒcksichtigen. Doch passiert ist danach lange: gar nichts. Das Anliegen wurde auf die lange Bank geschoben – wieder und wieder.

Umfassende Auslegordnung

Ende 2020 hat sich das SEM dann endlich des wichtigen Themas angenommen. Knapp zwei Jahre spĂ€ter liegt jetzt mit dem soeben publizierten zweiteiligen Studienprojekt das Ergebnis vor. Dabei bietet im ersten Teil die externe Studie des BĂŒros TC Team Consult einen guten Überblick ĂŒber das aktuelle Spektrum an Programmen im Bereich komplementĂ€re Zugangswege in diversen LĂ€ndern Europas, in Kanada, Australien und Neuseeland. Im zweiten Teil analysiert das SEM die Voraussetzungen in der Schweiz fĂŒr die EinfĂŒhrung neuer sicherer Zugangswege und eine stĂ€rkere Beteiligung privater und lokaler Akteure.

Diese SEM-Analyse liefert nun erstmalig eine breite Auslegeordnung bereits bestehender Instrumente sowie Bausteine fĂŒr den Auf- und Ausbau von ergĂ€nzenden Zugangswegen in die Schweiz. Das ist zu begrĂŒssen, da damit eine sehr gute Grundlage gegeben ist fĂŒr die weitere Diskussion und die Entscheidungsfindung. Zugleich erweckt die SEM-Analyse allerdings insgesamt der Eindruck, die Schweiz habe ihre Möglichkeiten bereits zufriedenstellend ausgeschöpft.

Verzerrtes Bild

Die SFH kommt diesbezĂŒglich zu einer anderen EinschĂ€tzung. Sie hatte im Vorfeld Gelegenheit, zur SEM-Analyse Stellung zu nehmen und Kritikpunkte anzubringen. Aus ihrer Sicht zeichnet die Analyse namentlich bei den bereits existierenden Instrumenten humanitĂ€re Visa und FamilienzusammenfĂŒhrung ein zu positives Bild. Beides sind zwar in der Theorie tatsĂ€chlich sofort anwendbare Möglichkeiten, um Schutzsuchenden einen sicheren Weg in die Schweiz zu ebnen. Aber bislang eben nur in der Theorie: Die Praxis dagegen ist so restriktiv, dass beide Instrumente kaum Wirkung zugunsten GeflĂŒchteter entfalten. So sank etwa die Anzahl vergebener humanitĂ€rer Visa von 228 im Jahr 2016 auf lediglich 94 Visa im Jahr 2021 – davon nur 37 fĂŒr afghanische StaatsbĂŒrger*innen, trotz ĂŒber 10’000 Anfragen von Afghan*innen. Insgesamt stieg die Quote verweigerter Visa seit Ende 2018 von 88 auf 94 Prozent im Jahr 2021. Eine Praxisanpassung ist hier dringend nötig, zumal der Bedarf angesichts der wachsenden Fluchtbewegungen gross ist.

Die SEM-Analyse liefert aber auch – insbesondere im Bereich des Community Sponsorship – keine konkreten Handlungsempfehlungen fĂŒr die Schaffung neuer Zugangswege und es fehlt eine vertiefte Auseinandersetzung mit Gastfamilienprojekten. Dabei liegt hier ein grosses Potenzial brach: Auch die Bevölkerung will zunehmend einen Beitrag zur Aufnahme und Integration von GeflĂŒchteten leisten, wie sich gerade im aktuellen Ukraine-Konflikt eindrĂŒcklich zeigt. Dieses wertvolle Potenzial sollte aus Sicht der SFH unbedingt verstĂ€rkt genutzt werden (können) – etwa mit Gastfamilienprojekten und Community Sponsorship, das es der Zivilgesellschaft ermöglicht, einen direkten Beitrag zu leisten.

Den Dialog konkretisieren

Kurzum: Unter dem Strich ist die SEM-Analyse das, was man angesichts der Vorgeschichte in etwa erwarten durfte – eine umfassende Bestandesaufnahme, die nichts verhindert, aber auch nichts wirklich vorantreibt. Ein Grund zur EnttĂ€uschung ist das nicht. Denn das SEM kommt letztlich zum Schluss, dass ein stĂ€rkeres Engagement von zivilgesellschaftlichen Akteuren oder von StĂ€dten und Gemeinden angelehnt an Community Sponsorship Programme «grundsĂ€tzlich vorstellbar» ist. Zugleich dröselt die Analyse die rechtlichen Verantwortlichkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden auf, was fĂŒr die Entwicklung von komplementĂ€ren Programmen und deren Umsetzung mitunter matchentscheidend sein kann.

Hier gilt es nun anzuknĂŒpfen und den Dialog mit allen Beteiligten weiterzufĂŒhren. Dabei können die Erfahrungswerte des aktuellen SFH-Gastfamilienprojektes zur privaten Unterbringung von GeflĂŒchteten aus der Ukraine mit Blick auf die Entwicklung möglicher Pilotprojekte im Bereich Community Sponsorship genutzt werden. Voraussetzung dafĂŒr ist freilich ein Effort auf allen Seiten: Interessierte Kreise – also StĂ€dte, Gemeinden, zivilgesellschaftliche Organisationen, Kirchen, Sponsoren – sollten jetzt die Initiative ergreifen, ihre bisher eher allgemein gehaltenen UnterstĂŒtzungsangebote konkretisieren und klar auf den Tisch legen, was fĂŒr sie machbar und finanziell möglich ist. Gefordert sind aber insbesondere auch der Bund und die Kantone, die beide zu einem Pilotprojekt Hand bieten mĂŒssen, soll die Bereitschaft zur echten PrĂŒfung neuer komplementĂ€rer Zugangswege kein leeres Versprechen bleiben.

Kein Hinderungsgrund

Dass dafĂŒr zuerst die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden mĂŒssten, wie das SEM in seiner Analyse schreibt, ist auf Anhieb wenig ĂŒberzeugend, zumal eine hinreichende BegrĂŒndung dafĂŒr fehlt. Das Beispiel der Aufnahme von ukrainischen FlĂŒchtlingen aus Moldawien durch die Allianz «StĂ€dte und Gemeinden fĂŒr die Aufnahme von FlĂŒchtlingen» im MĂ€rz 2022 zeigt vielmehr, dass es offensichtlich unter UmstĂ€nden bereits heute ohne diesen Schritt möglich ist. Zudem betont die lĂ€ndervergleichende Studie von TC Team Consult, dass bei den von ihr untersuchten Programmen in anderen europĂ€ischen LĂ€ndern mit vergleichbaren Systemen eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Schaffung komplementĂ€rer Zugangswege «nicht erforderlich» war.

So oder so: Der diffuse Verweis auf Rechtsgrundlagen darf nicht lĂ€nger als Vorwand dafĂŒr dienen, nichts zu tun – und er taugt schon gar nicht als Hinderungsgrund fĂŒr mögliche Pilotprojekte. Zumal die Erfahrung zeigt, dass in der Schweizer Politik selbst in verzwickten Situationen gilt: Wo ein politischer Wille ist, findet sich ein rechtlicher Weg.

90 Jahre SFH – 90 Jahre FlĂŒchtlingsschutz

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