Syrien

Mit mehr als 13 Millionen Vertriebenen hat der Bürgerkrieg in Syrien eine massive Fluchtwelle ausgelöst. In der Schweiz und in Europa gehörte Syrien in den letzten Jahren zu den wichtigsten Herkunftsländern von Asylsuchenden. Am 8. Dezember 2024 wurde Diktator Baschar al-Assad zur allgemeinen Überraschung von der islamistischen Gruppe Hayat Tahrir Al-Sham (HTS) unter der Führung von Ahmed al-Sharaa und verbündeten Rebellengruppen gestürzt. Ahmed al-Sharaa, der im März 2025 zum Präsidenten der Übergangsregierung ernannt wurde, hat seitdem seine Macht über das Land gefestigt und Anfang 2026 auch die Kontrolle über die kurdischen Gebiete im Nordosten des Landes zurückgewonnen. Trotz unbestreitbarer Verbesserungen bleibt die Sicherheitslage instabil, und es kommt weiterhin zu Menschenrechtsverletzungen, insbesondere in den von ethnischen Minderheiten bewohnten Regionen.

Fluchtgründe

Der Bürgerkrieg der das Land seit 2011 verwüstet, war lange Zeit der Hauptgrund für die Flucht der Syrerinnen und Syrer. Unter Assad verfolgte und folterte die syrische Regierung politische Gegner*innen, Deserteure und Kriegsdienstverweigerer gnadenlos mithilfe repressiver Strukturen und eines ausgedehnten Netzwerks von Geheimdiensten. Im von den Demokratischen Kräften Syriens (SDF) kontrollierten Nordosten wurden politische Gegner*innen, mutmassliche Mitglieder rivalisierender bewaffneter Gruppen und sogar Kinder Opfer willkürlicher Verhaftungen, Folter und Zwangsrekrutierung. Andere bewaffnete Gruppen, wie die von der Türkei unterstützte Syrische Nationalarmee (SNA), die im Norden an der türkischen Grenze aktiv ist, und die Islamisten von Hayat Tahrir al-Sham (HTS) in Idlib im Nordwesten des Landes, verfolgten tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle. Diese bewaffneten Gruppen, aber auch die syrische Gesellschaft im Allgemeinen, waren zudem für schwere Übergriffe gegen Frauen und Mädchen verantwortlich.

Trotz der bedeutenden Veränderungen seit Dezember 2024 sind viele Gruppen in Syrien weiterhin ernsthaften Risiken ausgesetzt. Ehemalige Anhänger*innen des Regimes, insbesondere Militärangehörige und Beamt*innen sind willkürlichen Verhaftungen, Folter und gezielten Morden ausgesetzt. In den kurdischen Gebieten werden Oppositionelle weiterhin verfolgt. Religiöse Minderheiten, insbesondere Alawit*innen und Drus*innen, sind Opfer sektiererischer Gewalt und Rachemorden. Frauen sind weiterhin geschlechtsspezifischer Gewalt und Zwangsheirat ausgesetzt. Schliesslich sehen sich LGBTIQ+-Personen verstärkter Unterdrückung, Verhaftungen, Folter und einer anhaltenden Kriminalisierung ihrer Identität ausgesetzt. 

Rückkehr nach Syrien

Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) mussten seit 2011 mehr als 13 Millionen Menschen in Syrien ihre Häuser verlassen. Ende 2025 waren etwa 3,9 Millionen Menschen, die das Land aufgrund des Krieges verlassen hatten, noch immer als Flüchtlinge in den Nachbarländern registriert, insbesondere in der Türkei, im Libanon und in Jordanien, wo sie weiterhin einem hohen Mass an Diskriminierung und Feindseligkeit ausgesetzt waren. Die israelische Offensive gegen den Libanon, die am 28. Februar 2026 begann, zwang etwa 180’000 syrische Flüchtlinge, aus dem Libanon zu fliehen und nach Syrien zurückzukehren, wo sie sich denjenigen anschlossen, die trotz erheblicher Schwierigkeiten bereits in ihr Land zurückgekehrt waren.

Seit Dezember 2024 sind etwa 1,5 Millionen syrische Flüchtlinge von insgesamt rund 5 Millionen aus den Nachbarländern nach Syrien zurückgekehrt. Hinzu kommen fast 2 Millionen Binnenvertriebene. Diese Rückkehrer*innen befinden sich jedoch weiterhin in einer prekären Situation, insbesondere aufgrund der volatilen Sicherheitslage sowie grossen Schwierigkeiten beim Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, rechtlichen Dokumenten und Lebensgrundlagen. Hinzu kommen schwierige Eigentumsfragen, da viele Häuser besetzt sind oder Vermögenswerte beschlagnahmt wurden, ohne dass es rechtliche Mechanismen zur Beilegung dieser Streitigkeiten gibt. Die wirtschaftliche und humanitäre Lage erschwert die Situation dieser Rückkehrer*innen zusätzlich. Seit 2011 ist die Wirtschaft um mehr als 50 % geschrumpft, und neun von zehn Syrer*innen leben in Armut. Die UNO schätzt, dass im Jahr 2026 rund 16,5 Millionen Syrerinnen und Syrer humanitäre Hilfe benötigen werden. In einem Land, in dem weniger als 60 % der Spitäler voll funktionsfähig sind und fast ein Drittel der Wohnhäuser zerstört oder schwer beschädigt wurde, hat noch kein nennenswerter Wiederaufbau begonnen.

Asylgesuche in der Schweiz

In den letzten Jahren war Syrien eines der wichtigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden in der Schweiz. Im Jahr 2025 stellten 928 syrische Staatsangehörige einen Asylantrag, was einem Rückgang um mehr als ein Drittel gegenüber den 1438 Anträgen im Jahr 2024 oder den 1417 Anträgen im Jahr 2023 entspricht. 

Praxis der Schweizer Behörden

Am 17. April 2026 kündigte das Staatssekretariat für Migration (SEM) an, die Prüfung von Asylanträgen syrischer Staatsangehöriger ab Mai wieder aufzunehmen, nachdem die Verfahren seit Dezember 2024 ausgesetzt waren. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst diesen Entscheid, da er die Unsicherheit beenden wird, in der sich viele Syrer*innen befanden. Aus Sicht der SFH war die Verfolgungssituation vieler syrischer Minderheiten schon lange hinreichend klar, um über entsprechende Gesuche zu entscheiden, die mit grosser Wahrscheinlichkeit hätten gutgeheissen werden müssen. Den Entscheid des SEM, bei «begünstigenden Umständen» Wegweisungen in gewisse Regionen zu verfügen, erachtet die SFH hingegen als verfrüht. Aus ihrer Sicht muss die Schweiz diese Personen weiterhin durch eine Vorläufige Aufnahme vor Krieg und Gewalt schützen. 

Schutzquote

In der Schweiz gilt ein Bürgerkrieg nicht als ausreichender Grund für die Gewährung von Asyl, da keine gezielte Verfolgung vorliegt (Art. 3 AsylG). In der Regel wird Personen, die aufgrund eines Bürgerkriegs vertrieben wurden, eine vorläufige Aufnahme (Ausweis F) gewährt. Dies war bei einem Grossteil der Syrerinnen und Syrer der Fall.

Gemäss den Zahlen des SEM wurde bei den im Jahr 2025 abgeschlossenen Asylgesuchen in 52,8 % der Fälle Asyl gewährt (die korrigierte Asylquote ohne Nichteintretensentscheide (NEM) betrug 69,1 %). Die Schutzquote, die sich aus den Asylgewährungen und den vorläufigen Aufnahmen zusammensetzt, betrug 69,1 % (90,4 % in bereinigten Zahlen). 

Dafür setzen wir uns ein

Die SFH begrüsst die Absicht des SEM, die Prüfung der Asylgesuche von syrischen Personen ab Mai 2026 wieder aufzunehmen. Angesichts der aktuellen Lage erachtet sie Rückführungen nach Syrien jedoch weiterhin als unzumutbar und hält den Entscheid des SEM, beim Vorliegen begünstigender Umstände Rückführungen anzuordnen, als verfrüht. Nach Auffassung der SFH sollen syrische Personen mit klar erkennbaren Risikoprofilen umgehend Asyl bekommen. In den übrigen Fällen soll konsequent eine Vorläufige Aufnahme gewährt werden. 

Die Schweiz hält zusammen

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