Polizist an der Schweizer Grenze

Auslagerung von Asylverfahren: Endlich Klarheit schaffen

28. Februar 2024

Der Ständerat fordert vom Bundesrat eine Analyse zur Auslagerung von Asylverfahren und des Wegweisungsvollzugs. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) lehnt die Externalisierung von Asylverfahren, Schutzverpflichtungen und Wegweisungsvollzug in Drittstaaten entschieden ab. Sie begrüsst den Auftrag für einen Bericht insofern, als damit die bestehenden rechtlichen Schranken sowie die verschiedenen grundsätzlichen Vorbehalte und humanitären Bedenken gegenüber derartigen Strategien klar aufgezeigt werden können.

Der Ständerat hat heute ein Postulat überwiesen, das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht vorzulegen zur Auslagerung von Asylverfahren und des Wegweisungsvollzugs ins Ausland. Der Bundesrat hat nun maximal zwei Jahre Zeit, dem Parlament eine umfassende Auslegeordnung vorzulegen. Aus Sicht der SFH bietet dies die Möglichkeit, endlich Klarheit zu schaffen und aufzuzeigen, warum die Externalisierung von Verpflichtungen im Asylbereich weder rechtlich möglich noch im Sinne des Flüchtlingsschutzes ist.

Auslagerung von Asylverfahren und Wegweisungsvollzug

Denn die Idee zur Auslagerung von Asylverfahren ist nicht neu. Sie taucht seit 20 Jahren immer wieder auf und kommt derzeit in verschiedenen europäischen Ländern wieder aufs politische Tapet. Auch in der Schweiz werden immer wieder entsprechende Forderungen laut. Die SFH lehnt es entschieden ab, dass die Schweiz ihre Verantwortung für den Flüchtlingsschutz an Drittstaaten abwälzt. Bei der Auslagerung von Asylverfahren drohen eklatante Verstösse gegen völkerrechtliche Verpflichtungen und internationale Menschenrechtsnormen wie das Non-Refoulement-Gebot, wonach Geflüchtete nicht in Länder zurückgeschafft werden dürfen, in denen ihnen Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Dies hat der Bundesrat in der Vergangenheit wiederholt dargelegt – und zum selben Schluss kam unlängst etwa auch der englische Supreme Court, der einen Plan der englischen Regierung einstimmig zurückwies, mit dem Asylsuchende nach Ruanda ausgeschafft werden sollten, um dort deren Asylverfahren durchführen zu lassen.

In der Auslegeordnung soll gemäss Auftrag des Ständerates auch der Wegweisungsvollzug ins Ausland geprüft werden – obschon der Nationalrat in der Wintersession 2023 gerade erst einen Vorstoss zu einem entsprechenden Pilotprojekt abgelehnt hat. Die grosse Kammer hat dabei die diversen völker- und landesrechtlichen Hindernisse solcher Vorhaben erkannt, denn auch nach einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid hat die Schweiz entscheidende Schutzverpflichtungen. In diesem Punkt ist daher aus Sicht der SFH von einer neuerlichen Auslegordnung wenig Mehrwert zu erwarten.

Umfassende Analyse angezeigt

Die SFH fordert den Bundesrat auf, in seinem Bericht nicht nur diese auf Abschottung und Auslagerung fixierten Strategien zu analysieren. Denn die Auslegeordnung soll gemäss Postulat «geographisch alternative Ansätze zur Durchführung von Asylverfahren», respektive Asylverfahren «im Ausland» nach «schweizerischen Standards» umfassen. Im Sinne einer umfassenden Analyse ist deshalb aus Sicht der SFH auch die Wiedereinführung des Botschaftsasyls zu überprüfen – also die 2012 abgeschaffte Möglichkeit, bei einer Schweizer Vertretung im Ausland ein Asylgesuch zu stellen.

Statt das Asylrecht immer weiter zu verschärfen, den Zugang zu Schutz zu erschweren und die Verantwortung auszulagern, fordert die SFH dringender denn je mehr reguläre Zugangswege, über die schutzbedürftige Menschen sicher und legal in die Schweiz einreisen können.

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