Unter bestimmten Umständen weisen verschiedene Länder abgelehnte afghanische Asylsuchende trotz der gefährlichen Lage im Land nach Afghanistan zurück, seit neuestem auch die Schweiz. Wie die SFH in ihrem Themenpapier darlegt, drohen Rückkehrenden nach Afghanistan Haft und Folter, wenn sie ein spezifisches Profil aufweisen – etwa als Angehörige der Vorgängerregierung, Aktivistinnen, Kritikerinnen, ethnische Minderheiten oder als «verwestlichte» Personen.
Rückkehrer*innen aus europäischen Ländern müssen zudem befürchten, von Familie und Gesellschaft stark stigmatisiert zu werden. Sie kehren in ein Land zurück, in dem sich die katastrophale Menschenrechtssituation und humanitäre Lage weiter verschärft durch die Rückkehr von Millionen von deportierten Geflüchteten aus den Nachbarländern Pakistan und Iran. Hinzu kommt die Aussetzung der Leistungen durch die amerikanischen Entwicklungsbehörde USAID.
Es ist dementsprechend leider zu befürchten, dass sich die Notlage der afghanischen Bevölkerung noch weiter verschlimmern wird. Die Wegweisung von Schutzsuchenden nach Afghanistan ist vor dem Hintergrund der Menschenrechtslage und der sozio-ökonomischen Situation nicht vertretbar.