Die Tagung startet mit einem Referat von Angela Stettler, Juristin bei der Fachstelle Familiennachzug des Schweizerischen Roten Kreuzes, zur Rechtsprechung im EGMR-Urteil B.F. and others versus Switzerland. Seitens Staatssekretariats für Migration (SEM) stellt Dr. iur. Georg Sommeregger das Zweitasyl im Zusammenhang mit dem Familiennachzug vor. Den Morgen schliesst Prof. Dr. Valerio Priuli der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) ab, welcher den Familiennachzug unter Berücksichtigung des Kindeswohles anschaut.
Die Workshops am Nachmittag bieten die Möglichkeit, sich detailliert mit Praxisfragen zu beschäftigen. Unter Berücksichtigung des am Morgen behandelten Urteils B. F. and others versus Switzerland wird ein Denkraum geschaffen, um sich über die Praxis austauschen zu können. Ein weiterer Workshop widmet sich dem übergeordneten Interesse des Kindes und der Frage, wie Eltern im Rahmen von Familienzusammenführungen bestmöglich unterstützt werden können. Das Thema der Familienzusammenführung im Kontext von Dublin-Verfahren wird in einem weiteren Workshop aufgenommen.
Zielpublikum
Die Weiterbildung richtet sich primär an Praktiker*innen im Asylbereich, Mitarbeitende von Rechtsberatungsstellen, Rechtsanwält*innen sowie Mitarbeitende von Behörden und Gerichten, steht aber allen Personen offen, die am Asylrecht interessiert sind.
Methode
Referate und Workshop
Sprachen
Die Referate werden auf Deutsch gehalten und simultan auf Französisch übersetzt.
Die Workshops bzw. Inputs am Nachmittag werden ohne Simultanübersetzung angeboten. Die Durchführungssprache ist auf dem Programm ersichtlich
Datum und Ort
Dienstag, 11. November 2025
9:15 – 16:15 Uhr
Die Weiterbildung findet online statt
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online hier.
Anmeldeschluss: Montag, 3. November 2025
Kosten
Für die Teilnahme an der Veranstaltung, inkl. Kursunterlagen, wird die Pauschale von CHF 220.- pro Person erhoben.
Für Studierende und Personen in Ausbildung (mit Bestätigung) beträgt die Teilnahmegebühr CHF 110.-.
Pauschale CHF 200.- pro angemeldete Person für Gruppen (min. 5 Personen) desselben Organisationsstandortes.
Teilnahmebedingungen
Abmeldungen sind bis drei Wochen vor Kursbeginn kostenlos. Bei späterer Abmeldung oder Fernbleiben ist, unabhängig vom Verhinderungsgrund, der ganze Kursbetrag geschuldet.
Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten eine*n Ersatzteilnehmer*in.
Bei krankheitsbedingter Abwesenheit ist es möglich, als Ersatz für die bezahlte Weiterbildung an einer folgenden Weiterbildung im gleichen finanziellen Rahmen kostenlos teilzunehmen.
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Stéphanie Schäfges
Kursadministration
- Telefon: 031 370 75 76
- E-Mail: kursadmin@fluechtlingshilfe.ch