Person mit ukrainischem Pass

Schutzstatus S aufrechterhalten solange Krieg andauert

23. Februar 2024

Die EinfĂŒhrung des Schutzstatus S nach der russischen Invasion der Ukraine hat sich bewĂ€hrt. Angesichts des andauernden Krieges und der InstabilitĂ€t in der gesamten Ukraine erachtet die Schweizerische FlĂŒchtlingshilfe (SFH) politische Forderungen nach einer EinschrĂ€nkung oder Teilaufhebung des Status S als unhaltbar und gefĂ€hrlich. Aus Sicht der SFH braucht es noch mehr Anstrengungen fĂŒr die Integration der SchutzbedĂŒrftigen in der Schweiz. Mit Blick auf die Zukunft empfiehlt die SFH den Status S und die vorlĂ€ufige Aufnahme durch einen einheitlichen humanitĂ€ren Schutzstatus zu ersetzen, um Rechtsgleichheit zu schaffen.

Der Schutzstatus S hat sich bewĂ€hrt. Denn die Schweiz konnte dadurch zahlreiche SchutzbedĂŒrftige aus der Ukraine unkompliziert aufnehmen, ohne das Asylverfahren zu ĂŒberlasten. Aus Sicht der SFH sollte der Status S daher wie vom Bundesrat im vergangenen November beschlossen vorerst weitergefĂŒhrt werden, denn die Zahl der AntrĂ€ge ist mit rund 20'000 im vergangenen Jahr weiterhin sehr hoch. Nach zwei Jahren Krieg scheint eine Perspektive auf Frieden in naher Zukunft zudem weiterhin unwahrscheinlich.

Angesichts der fortgesetzten Kampfhandlungen und der andauernden RaketenbeschĂŒsse im ganzen Land ist die Sicherheitslage in der ganzen Ukraine nach wie vor instabil. Eine EinschrĂ€nkung des Schutzstatus sowie Anreize zur Erhöhung der RĂŒckkehrquote von Ukrainer*innen, wie sie die Finanzkommission des StĂ€nderats fordert, lehnt die SFH daher ab. Der Status S sollte erst aufgehoben werden, wenn es ein Ende des Krieges in der Ukraine gibt sowie ein Friedensabkommen vorliegt und die Sicherheitslage vor Ort von unabhĂ€ngigen internationalen Organisationen garantiert wird.

Die SFH hat begrĂŒsst, dass der Bund in Konsultation mit den Kantonen in einem Konzept frĂŒhzeitig vorbereitet hat, wie eine kĂŒnftige Aufhebung des Status S ablaufen soll. Das Aufhebungsverfahren und die RĂŒckkehr mĂŒssen sorgfĂ€ltig vorbereitet werden, insbesondere weil der Schutzstatus S zum ersten Mal zur Anwendung kommt. Die Aufhebung des Status S soll in Abstimmung mit der europĂ€ischen Union (EU) und den EU-Mitgliedsstaaten erfolgen.

Integration durch bewÀhrte Massnahmen fördern

Die Notwendigkeit rascher Integrationsmassnahmen trotz RĂŒckkehrorientierung des Status S ist inzwischen breit anerkannt. Die Integrationsförderung soll aus Sicht der SFH umfassend und zielgerichtet mit den bewĂ€hrten Instrumenten der Integrationsagenda erfolgen. Namentlich braucht es PotenzialabklĂ€rungen, Jobcoaching und UnterstĂŒtzung bei Aus- und Weiterbildungen sowie bei Diplomanerkennungen. Auch BeschĂ€ftigungsprogramme und Angebote zur sozialen Integration sollen fĂŒr Personen mit Status S offenstehen. Die spezifischen BedĂŒrfnisse von traumatisierten Personen und Frauen und Kindern mĂŒssen berĂŒcksichtigt werden.

Die SFH unterstĂŒtzt daher die vom Bundesrat kommunizierten verstĂ€rkten Anstrengungen zur gezielten Förderung der Erwerbsintegration der SchutzbedĂŒrftigen. Sie empfiehlt die dafĂŒr notwendigen Mittel in der Anfangsphase des Aufenthaltes in der Schweiz gemĂ€ss Integrationspauschale zu erhöhen.

Rechtsgleichheit schaffen

Die Anwendung des Status S hat die gesetzlichen Ungleichheiten zum Status der vorlĂ€ufigen Aufnahme deutlich gemacht. Die SFH begrĂŒsst daher, dass die des Justizdepartementes eingesetzte Evaluationsgruppe zurzeit den Anpassungsbedarf vertieft analysiert und nach Lösungen sucht. Die SFH setzt sich dafĂŒr ein, dass die vorlĂ€ufige Aufnahme und der Schutzstatus S durch einen einheitlichen humanitĂ€ren Schutzstatus ersetzt werden, damit kĂŒnftig alle Schutzberechtigten unabhĂ€ngig von ihrer Herkunft in der Schweiz gleichen Zugang zu grundlegenden Rechten haben.

Diskriminierung von Roma vermeiden

Roma sind in ihren HerkunftslĂ€ndern und auf der Flucht wie kaum eine andere Personengruppe Stigmatisierungen und Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, auch in der Ukraine. Roma mit einem gĂŒltigen Ukrainischen Pass sind in der Schweiz schutzberechtigt. Das in der politischen und öffentlichen Debatte altbekannte Stereotype zu Roma bedient werden und Verallgemeinerungen erfolgen, ist inakzeptabel.

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