Eine heikle Partnerschaft braucht klare Kriterien

Eine heikle Partnerschaft braucht klare Kriterien

06. August 2018

Die SFH begrĂŒsst grundsĂ€tzlich ein verstĂ€rktes Engagement der Schweiz in Sri Lanka. Der geplanten Migrationspartnerschaft steht sie dennoch kritisch gegenĂŒber: Der Versöhnungsprozess in Sri Lanka ist ungenĂŒgend, die Menschenrechtslage bleibt problematisch. Die SFH fordert daher eine klare Zielsetzung der Partnerschaft und eindeutige Kriterien, die regelmĂ€ssig ĂŒberprĂŒft werden. Bei RĂŒckfĂŒhrungen ist die Sicherheit der Schutzsuchenden zentral. Dazu braucht es Ansprechpartner vor Ort und ein Monitoring.

Bund verstÀrkt migrationspolitische Zusammenarbeit mit Sri Lanka

Das erst 2016 abgeschlossene Migrationsabkommen mit Sri Lanka soll durch eine weitergehende Migrationspartnerschaft ersetzt werden. Die SFH begrĂŒsst grundsĂ€tzlich das Bestreben der Schweiz, mittels Migrationspartnerschaften den Dialog mit den HerkunftslĂ€ndern von Schutzsuchenden zu stĂ€rken und vermehrt Einfluss zu nehmen auf die Verbesserung der Menschenrechtslage, Friedensförderung und Rechtsstaatlichkeit. Sie anerkennt auch die Notwendigkeit, RĂŒckfĂŒhrungen mit den HerkunftslĂ€ndern zu regeln.

Menschenrechtslage weiterhin kritisch

Der Migrationspartnerschaft mit Sri Lanka steht die SFH dennoch kritisch gegenĂŒber. So sind die Aufarbeitung der Vergangenheit und der Versöhnungsprozess in Sri Lanka auch neun Jahre nach Ende des BĂŒrgerkriegs ungenĂŒgend. Auch die Menschenrechtslage bleibt problematisch: Folter und Misshandlungen von HĂ€ftlingen sind nach wie vor weit verbreitet, MilitĂ€r und SicherheitskrĂ€fte ĂŒberwachen, schikanieren und verhaften weiter Personen mit mutmasslicher Verbindung zu den ehemaligen Tamil Tigers, Berichte von EntfĂŒhrungen und Folter reissen nicht ab.

Angesichts dessen fordert die SFH vom Bund mehr als hehre AbsichtserklĂ€rungen. Die Migrationspartnerschaft mit Sri Lanka muss eine klare Zielsetzung haben: Einhaltung der Menschenrechte, rechtsstaatliche Reformen, gute RegierungsfĂŒhrung. Menschenrechtsverletzungen dĂŒrfen damit in keiner Form legitimiert werden. Zudem braucht es klar definierte inhaltliche Kriterien, die zu erfĂŒllen sind. Diese Bedingungen mĂŒssen regelmĂ€ssig ĂŒberprĂŒft und transparent evaluiert werden – und es muss klar sein, welche Konsequenzen bis hin zur KĂŒndigung der Partnerschaft gezogen werden, wenn die Kriterien nicht mehr erfĂŒllt sind oder sich die Ausgangslage verschlechtert.

Sicherheit fĂŒr Schutzsuchende muss gewĂ€hrleistet sein

Bei den RĂŒckfĂŒhrungen steht fĂŒr die SFH die Sicherheit fĂŒr die Schutzsuchenden im Vordergrund. Diese muss jederzeit gewĂ€hrleistet sein. Dazu braucht es vor Ort Ansprechpartner und insbesondere ein Monitoring. Zudem muss aus Sicht der SFH vor allen Dingen das Engagement der EDA-Abteilung fĂŒr menschliche Sicherheit (AMS) in Sri Lanka gestĂ€rkt werden, um die Menschenrechtslage nachhaltig und ĂŒberprĂŒfbar zu verbessern.

RĂŒckfragen

90 Jahre SFH – 90 Jahre FlĂŒchtlingsschutz

Mehr erfahren