Bundesverwaltungsgericht: Vorwürfe müssen untersucht werden

18. Mai 2022

Verschiedene Medien berichten heute von mutmasslichen Manipulationen bei der Richterzuteilung in Asylfällen am Bundesverwaltungsgericht. Die Auswahl der Richtergremien muss stets objektiv erfolgen. Für die SFH braucht es deshalb eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe.

Im Bereich des Asylrechts bildet das Bundesverwaltungsbericht (BVGer) die letzte Beschwerdeinstanz. Die Richtergremien, Spruchkörper genannt, welche über die einzelnen Fälle entscheiden, bestehen in der Regel aus drei Personen. Um eine objektive Auswahl zu garantieren, werden diese per Computer – dem sogenannten Bandlimat – automatisiert zusammengestellt. Dabei sollte es nur in Einzelfällen nötig sein, das von der Software generierte Resultat im Nachhinein zu korrigieren, z. B. aufgrund der benötigten Sprachkompetenzen oder wenn zwei zusammenhängende Fälle nicht dem gleichen Spruchkörper zugeteilt worden sind.

Wie nun aber Tamedia und SRF berichten, soll es nicht nur in Einzelfällen zu solchen Umteilungen gekommen sein. Sie zitieren dabei aus einer juristischen Studie der Universitäten Zürich und Bern, wonach bei einem bedeutenden Teil der untersuchten Fälle Richterinnen und Richter ausgetauscht worden seien. Ausserdem soll bei der nachträglichen Änderung der Spruchkörper wiederholt die erforderliche Begründung gefehlt haben. Und schliesslich soll das erwähnte Software-Programm während Jahren von Unbefugten bedient worden sein.

Die Richter am Bundesverwaltungsgericht werden vom Parlament nach Parteizugehörigkeit proportional zur Parteistärke gewählt. Damit soll die Vielfalt der Weltanschauungen am Gericht gewährleistet werden, und diese dann letztlich auch in die Urteilsfindung einfliessen. Der Bandlimat soll dabei die Ausgewogenheit bei der Zusammenstellung der Spruchkörper garantieren.

Die gegen das Bundesverwaltungsgericht erhobenen Vorwürfe sind schwerwiegend. Sie müssen daher aus Sicht der SFH rasch umfassend und unabhängig untersucht werden.

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