Verurteilung durch den CEDAW
Im Juli 2025 hat der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) die Schweiz in drei separaten Entscheiden verurteilt. Der Ausschuss kritisierte insbesondere zwei zentrale Schwächen der Schweizer Praxis: Erstens bemängelte er die Tendenz der Behörden, die Glaubwürdigkeit von Gewaltopfern infrage zu stellen, wenn deren Aussagen als ‚verspätet‘ gelten. Zum anderen erfolgten Wegweisungen nach dem «Dublin»- oder «Sichere Drittstaaten»-System oft ohne sorgfältige individuelle Prüfung der traumatischen Erfahrungen der betroffenen Frauen.
Diese Entscheide bestätigen, was die SFH seit langem kritisiert: Die Schweiz gewährleistet keinen angemessenen Schutz für Frauen, die Opfer von Gewalt wurden. Das trifft geflüchtete Frauen, die sich in einer vulnerablen Position befinden, in besonderem Masse.
Eine inakzeptable Lücke
Diese internationale Kritik wurde in dem vom Bundesrat veröffentlichten Bericht nicht berücksichtigt. Das Fehlen dieses Themas im Staatenbericht untergräbt die Glaubwürdigkeit der Schweiz und widerspricht den in der Istanbul-Konvention festgeschriebenen Verpflichtungen, die den Schutz aller Frauen ungeachtet ihres rechtlichen Status verlangt.
Nächste Schritte
2026 kommt GREVIO, das Überwachungsgremium der Istanbul-Konvention, in die Schweiz, um die Fortschritte zu überprüfen. Die SFH wird die Situation weiterhin aufmerksam verfolgen und sich dafür einsetzen, dass die Behörden die Lebensrealität von geflüchteten und asylsuchenden Frauen und Mädchen endlich anerkennen und berücksichtigen.