Europäische Migrationspolitik

Seit den 1990er-Jahren versucht die EU, die europäische Asyl- und Migrationspolitik zu vereinheitlichen. Doch nach wie vor gibt es weder gleichwertige Aufnahmestandards und Asylverfahren in den Mitgliedstaaten noch ein solidarisches Dublin-System. Einigen kann sich Europa nur auf eines: ein rigoroses Abwehrregime an den Aussengrenzen. Die Schweiz ist fest ins europäische System eingebunden – sie trägt und finanziert die EU-Politik mit. Wir setzen uns für eine solidarische und an den Grundrechten orientierte europäische Flüchtlingspolitik ein, welche von der Schweiz aktiv mitgestaltet wird.

Dublin-System

Das sogenannte Dublin-System regelt, welcher Mitgliedstaat für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig ist. Die Dublin-III-Verordnung führt zu einer äusserst ungleichen Aufteilung der Verantwortlichkeiten im Asylwesen unter den europäischen Ländern. So sind es die Länder an den Aussengrenzen der Europäischen Union, wie z.B. Italien oder Griechenland, denen die Bearbeitung der Mehrheit der Asylgesuche übertragen wird.

EU-Pakt zu Migration und Asyl

Die EU-Kommission hat im September 2020 ihre Vorschläge für einen neuen europäischen Pakt zu Migration und Asyl präsentiert. Dieser zielt auf eine Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ab und soll die jahrelange Blockade in der europäischen Migrations- und Asylpolitik beenden. Angekündigt war dabei ein «Neuanfang» in Europas Umgang mit Flucht und Geflüchteten. Doch statt Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte stehen Abschreckung und Abschottung noch stärker im Zentrum. Zurzeit befinden sich die einzelnen Elemente des EU-Pakts in unterschiedlichen Verhandlungsphasen. Die EU-Institutionen beabsichtigen, bis Sommer 2024 nach Möglichkeit in allen Dossiers eine Einigung zu erzielen.

Aus Sicht der SFH löst der EU-Pakt die bestehenden Probleme nicht und schwächt die Rechte der Geflüchteten weiter.

Grenzregime

Seit 2015 forciert die EU verstärkt eine rigorose Politik der Abschreckung und Abschottung, um ihre Aussengrenzen möglichst gegen irreguläre Migration abzuriegeln. Sie versperrt Schutzsuchenden sichere Fluchtwege, paktiert mit Despoten und Diktatoren und nimmt Menschenrechtsverletzungen billigend in Kauf. Es kommt zu Gewalt, Elend und Tod.

Das sind die zentralen Elemente des EU-Grenzregimes:

  • Festung Europa: An Land wie auf See kommt es an den Aussengrenzen der EU regelmässig zu illegalen Push-Backs, bei denen Schutzsuchende brutal und völkerrechtswidrig zurĂĽckgewiesen werden und ihnen das Recht verwehrt wird, ein Asylgesuch zu stellen. Auf dem Festland investieren die Mitgliedstaaten immer weiter in Grenzzäune und andere Infrastruktur, um die EU systematisch vor Schutzsuchenden abzuriegeln. Erreichen Menschen dennoch das europäische Festland, mĂĽssen sie vielfach unter menschenunwĂĽrdigen Bedingungen in Transitzonen und Lagern an den Aussengrenzen ausharren.
  • Frontex: Die EU-Agentur fĂĽr die Grenz- und KĂĽstenwache hat ihre Aktivitäten an den EU-Aussengrenzen in den letzten Jahren stetig ausgeweitet und ist zum zentralen Instrument der europäischen Abwehrpolitik ausgebaut worden. Frontex erhält dafĂĽr immer mehr Mittel, Personal, Kompetenzen und Autonomie. Frontex steht seit langem in der Kritik, die Augen vor Menschenrechtsverletzungen zu verschliessen; selbst das Europäische Amt fĂĽr Betrugsbekämpfung dokumentierte in der Vergangenheit bereits schwerwiegendes Fehlverhalten. Die Schweiz ist als assoziiertes Schengen/Dublin-Mitglied ebenfalls an Frontex beteiligt und hat zwei Sitze im Frontex-Verwaltungsrat. Zur Situation an den EU-Aussengrenzen und der Notwendigkeit einer Reform von Frontex hat die Schweizerische FlĂĽchtlingshilfe (SFH) im April 2022 ein Grundlagendokument mit verschiedenen Lösungsansätzen verfasst.
  • Kooperation mit Drittstaaten:  Um die Flucht ĂĽber die zentrale Mittelmeerroute zu unterbinden, kooperiert die EU mit dem BĂĽrgerkriegsland Libyen, obwohl dort kaum staatliche Strukturen existieren. Sie finanziert die sogenannte libysche KĂĽstenwache, rĂĽstet diese mit Schiffen, Waffen und allem nötigen Gerät aus und trainiert die Besatzung. Im Gegenzug fängt die sogenannte KĂĽstenwache im Mittelmeer Fluchtboote ab und zwingt die GeflĂĽchteten zurĂĽck in libysche Lager, wo ihnen Gewalt, Versklavung und Tod drohen. Die EU nimmt diesen eklatanten Verstoss gegen Menschenrechte und das völkerrechtliche Non-Refoulement-Gebot billigend in Kauf. Vereinbarungen wie jene mit Libyen, der TĂĽrkei oder neu mit Tunesien sind Teil der zentralen EU-Strategie, die Kontrolle ihrer Aussengrenzen sukzessive in Transit- und Herkunftsländer vorzuverlagern. Dazu paktiert die EU mit Despoten und Diktatoren und finanziert mittlerweile unzählige Programme, Projekte und Instrumente. Deren gemeinsames Ziel: die Flucht nach Europa zu stoppen und RĂĽckschaffungen zu erleichtern. Als Lohn winken den Machthabern Milliardendeals, Wirtschaftshilfen, Visaerleichterungen und weitere UnterstĂĽtzung aus Europa.

Seenotrettung

In den vergangenen Jahren wurde die Seenotrettung auf dem Mittelmeer von staatlicher Seite stark eingeschränkt. Die italienische Marinemission «Mare Nostrum», deren Einsatz 2014 endete, hatte noch die vorrangige Aufgabe, Menschen zu retten. Die von der EU getragenen Nachfolgeoperationen «Triton» und «Sophia» konzentrierten sich zunehmend auf die Bekämpfung von Schleppern und irregulärer Migration. Seit März 2019 hat die Operation «Sophia» keine Schiffe mehr zur VerfĂĽgung, sondern beschränkt sich auf die Luftaufklärung.

Private Rettungsorganisationen wie SOS Méditerranée, Ärzte ohne Grenzen, Mission Lifeline, Sea-Watch und andere versuchen diese Lücke zu füllen und haben zehntausende Leben gerettet.

Doch die zivilen Rettungsschiffe werden gezielt behindert, Europas Häfen bleiben für sie oft geschlossen und ihre Rettungsaktionen werden sabotiert. Die privaten Helferinnen und Helfer werden kriminalisiert, bestraft und inhaftiert. Die Folgen dieser EU-Politik sind für die Geflüchteten verheerend und oftmals tödlich.

DafĂĽr setzen wir uns ein

  • Humane Anwendung der Dublin-III-Verordnung: Die Dublin-III-Verordnung fĂĽhrt zu einer äusserst ungleichen Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den europäischen Ländern. Die Schweiz sollte die Verordnung human anwenden und den Ermessensspielraum nutzen, den ihr Art. 17 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung gewährt. Sie soll sich auf bilateraler und multilateraler Ebene fĂĽr einen sofortigen europäischen Notfallmechanismus zur Verteilung von GeflĂĽchteten einsetzen, die aus Seenot gerettet werden.
  • Neuausrichtung der europäischen Asyl- und FlĂĽchtlingspolitik: Die EU-Kommission hat es verpasst, mit ihrem Pakt zu Migration und Asyl die europäische Migrationspolitik grundlegend zu reformieren. Gemeinsam mit zahlreichen europäischen NGO, Stiftungen, Verbänden und Städten kritisiert die SFH die vorliegenden Vorschläge und setzt sich fĂĽr eine Neuausrichtung der europäischen Asyl- und FlĂĽchtlingspolitik ein – weg von Abschreckung und Abschottung, hin zu Humanität und Solidarität.
  • Legale Zugangswege ausbauen: Weil Europas Aussengrenzen mittels zweifelhafter Abkommen immer weiter vorverlagert werden, fehlt es zusehends an Fluchtwegen bis nach Europa. Die SFH setzt sich fĂĽr mehr legale Zugangswege ein, ĂĽber die schutzbedĂĽrftige Menschen sicher und unversehrt nach Europa und in die Schweiz einreisen können. Zudem braucht es die Zusage von zusätzlichen Resettlementplätzen.
  • Aufbau eines europäischen Seenotrettungssystems: In den vergangenen Jahren wurde die Seenotrettung auf dem Mittelmeer von staatlicher Seite stark eingeschränkt. Die Schweiz soll sich fĂĽr den Aufbau eines dauerhaften, europäisch organisierten Seenotrettungssystems engagieren und sich auch finanziell und operativ daran beteiligen.

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