Mogelpackung mit verheerenden Folgen

17. Dezember 2020

Der Gesetzesentwurf zur VerschĂ€rfung der Regeln fĂŒr den Familiennachzug von SchutzbedĂŒrftigen bringt nur Nachteile und Probleme. Trotzdem will der StĂ€nderat weiter daran festhalten.

Peter Meier, Leiter Asylpolitik SFH

Geschlagene vier Jahre. So lange bastelt Bundesbern nun schon am sogenannten «Status S» fĂŒr vorĂŒbergehend SchutzbedĂŒrftige herum. Konkret verlangt eine parlamentarische Initiative des frĂŒheren FDP-StĂ€nderats Philipp MĂŒller verschĂ€rfte Regeln fĂŒr den Familiennachzug: Dieser soll fĂŒr SchutzbedĂŒrftige mit S-Status kĂŒnftig erst nach drei Jahren und mit ökonomischen Auflagen erlaubt sein – gleich wie fĂŒr vorlĂ€ufig aufgenommene Personen. Die dafĂŒr ausgearbeitete Vorlage ist umstritten: Der StĂ€nderat winkte den Gesetzesentwurf seiner Kommission in der ersten Runde unverĂ€ndert durch, obwohl dieser in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung gestossen war – namentlich bei den Kantonen. Der Nationalrat lehnte die Vorlage in der letzten Herbstsession indes ab. Jetzt hat sie der StĂ€nderat darum ein zweites Mal behandelt – und beschlossen, weiter daran festzuhalten. Ein Ende ist nicht abzusehen.

Das Absurde daran: Der Status S ist faktisch eine asylpolitische Totgeburt – seit bald einem Vierteljahrhundert im Asylgesetz festgeschrieben, aber bis heute kein einziges Mal angewendet. Der S-Status ist denn auch als Notbremse konzipiert fĂŒr den Fall, dass dem Schweizer Asylsystem wegen ausserordentlich hoher Gesuchzahlen der Kollaps droht. Er wurde 1998 eingefĂŒhrt als Reaktion auf die Fluchtbewegungen im Zuge der Balkankriege und sollte notfalls die rasche vorĂŒbergehende SchutzgewĂ€hrung fĂŒr grössere FlĂŒchtlingsgruppen erlauben, um so das Asylsystem kurzfristig zu entlasten. Das ist der Zweck des S-Status – und die Bedingung fĂŒr seine Anwendung ist eine absehbare Überlastung der Asyl-Regelstrukturen. Doch davon sind wir heute weit entfernt – zumal die Verfahren inzwischen massiv beschleunigt wurden und die Asylgesuchzahlen in Europa und in der Schweiz seit Jahren kontinuierlich sinken. Kurzum: Keine der PrĂ€missen fĂŒr den S-Status ist erfĂŒllt. Mit den Regeln fĂŒr den Familiennachzug hat das nichts zu tun, auch wenn uns das die Verfechter der VerschĂ€rfung seit vier Jahren weismachen wollen – ohne jeden Beleg, notabene.

Weder kohĂ€rent noch zielfĂŒhrend

Nein, der von der FDP initiierte und vom StĂ€nderat so hartnĂ€ckig verteidigte Gesetzesentwurf ist eine dreiste Mogelpackung. Er gibt vor, rechtliche KohĂ€renz zu schaffen im Bereich des Familiennachzugs. Aber nicht einmal das stimmt: Die SFH kritisiert seit Jahren, dass die HĂŒrden fĂŒr den Familiennachzug von vorlĂ€ufig Aufgenommenen unnötig und unverhĂ€ltnismĂ€ssig hoch sind und deshalb abgebaut werden mĂŒssen. Doch mit dem S-Status wĂŒrden sie durch die geplante VerschĂ€rfung fĂŒr die Betroffenen nicht wie behauptet gleich hoch, sondern sogar noch ein gutes StĂŒck höher. Denn sie wĂ€ren fĂŒr fĂŒnf Jahre von allen Integrationsleistungen ausgeschlossen. Die ökonomischen Auflagen so erfĂŒllen zu können, wĂ€re ein nahezu unmögliches Unterfangen – insbesondere eine bedarfsgerechte Wohnung und einen Job zu haben, der die Lebenskosten der ganzen Familie vollstĂ€ndig deckt.

Geradezu zynisch ist daher das eigentliche Ziel der BefĂŒrworter: «FĂŒr Kriegsvertriebene und Personen aus unsicheren Herkunftsregionen soll nicht mehr der Status der vorlĂ€ufigen Aufnahme, sondern der vorĂŒbergehende Schutzstatus angewendet werden», postuliert das entsprechende FDP-Positionspapier. Der fĂŒr Notlagen gedachte Ausnahmefall soll also zum Regelfall in Normalzeiten werden – und die verschĂ€rften Familiennachzugsregeln sollen dafĂŒr den Weg ebnen.

Eine solche grundlegende ZweckĂ€nderung hĂ€tte verheerende Folgen angesichts der unzĂ€hligen MĂ€ngel des S-Status, die selbst der Bundesrat einrĂ€umt. Allen voran: Mit dem S-Status hĂ€tten die Betroffenen noch weniger Rechte als vorlĂ€ufig Aufgenommene heute, keinerlei Anspruch auf Fördermassnahmen zur Arbeitsmarktintegration, keine Möglichkeit, ihre Angehörigen in die Schweiz zu holen. An eine rasche Integration wĂ€re unter diesen UmstĂ€nden nicht zu denken – und dies, obwohl aufgrund der Erfahrungen mit der vorlĂ€ufigen Aufnahme absehbar ist, dass die meisten dieser Menschen langfristig in der Schweiz bleiben, da die ZustĂ€nde im Heimat- oder Herkunftsland schlicht keine RĂŒckkehr zulassen. Mit anderen Worten: SchutzbedĂŒrftige wĂŒrden so ganz bewusst ĂŒber Jahre in einem Schwebezustand gehalten, einem Zwischenstatus ohne Perspektive, der zu grosser psychischer Belastung fĂŒhrt, die Integration behindert und dadurch massive Folgekosten generiert. Das widerspricht diametral allem, worauf Bund, Kantone, StĂ€dte, Gemeinden und Zivilgesellschaft in den letzten Jahren hingearbeitet haben und das insbesondere zur gemeinsam beschlossenen Integrationsagenda fĂŒhrte.  

Neustart fĂŒr positiven Schutzstatus

Es ist nun am Nationalrat, seinen Entscheid in der nĂ€chsten FrĂŒhjahrssession zu bestĂ€tigen und den leidigen Gesetzesentwurf zum S-Status endgĂŒltig zu versenken. GenĂŒgen wird das allerdings nicht, zumal schon einiger Schaden angerichtet ist: Gemeint ist die vor rund drei Jahren durch den Bundesrat in die Wege geleitete und vom Nationalrat unterstĂŒtzte Reform, die den Ersatz der vorlĂ€ufigen Aufnahme durch einen positiven Schutzstatus vorsah. Dadurch hĂ€tten sich die Arbeits- und Integrationsperspektiven der Betroffenen endlich nachhaltig verbessern und damit die Sozialhilfekosten senken lassen. Dies war nach jahrelangem ergebnislosem Ringen eine vielversprechende und erst noch mehrheitsfĂ€hige Lösung, die auch von den direkt betroffenen Kantonen und Gemeinden unterstĂŒtzt wurde. Doch ausgerechnet der StĂ€nderat ignorierte deren Interessen und torpedierte die Vorlage – weil er stattdessen das Rad zurĂŒckdrehen und auf den S-Status setzen wollte. Dadurch ist unnötig viel Geld und Zeit verschwendet worden. Doch es ist nicht zu spĂ€t, einen neuen Anlauf zur Schaffung eines positiven Schutzstatus zu starten. Denn die UnzulĂ€nglichkeit der vorlĂ€ufigen Aufnahme ist ĂŒberall unbestritten, der Handlungsbedarf unvermindert gross.  

Angesichts dessen sollte sich auch der StĂ€nderat als chambre de rĂ©flĂ©xion besinnen: Um ein allseits anerkanntes Problem zu lösen, genĂŒgt es nicht, am selben Strick zu ziehen – man sollte es auch in die gleiche Richtung tun wie alle andern.

90 Jahre SFH – 90 Jahre FlĂŒchtlingsschutz

Mehr erfahren