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    SFH kritisiert geplante Einschränkung des Schutzstatus S

    25. Juni 2025

    Der Bundesrat schlägt vor, wie er die vom Parlament beschlossenen Einschränkungen des Schutzstatus S umsetzen will: Künftig soll der Status nur noch Geflüchteten aus umkämpften oder besetzten Gebieten der Ukraine gewährt werden. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kritisiert die geplante Massnahme. Denn die Sicherheitslage ist in der gesamten Ukraine nach wie vor instabil und die Aufteilung in sichere und unsichere Regionen daher nicht praktikabel. Aus Sicht der SFH muss der Schutz der Geflüchteten in jedem Fall Vorrang haben.

    Der Bundesrat hat heute mitgeteilt, wie er die vom Parlament beschlossenen Einschränkungen des Schutzstatus S umsetzen will. Um die Motion Friedli umzusetzen, will der Bund künftig zwischen «sicheren» und «unsicheren» Regionen in der Ukraine unterscheiden. Künftig soll der Schutzstatus S nur noch Personen gewährt werden, die zuvor in Gebieten gelebt haben, die von Russland besetzt sind oder in denen gekämpft wird. 

    Die SFH hat Einschränkungen des Status S stets klar abgelehnt und kritisiert diese weiterhin: Angesichts der anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen und des Raketenbeschusses im ganzen Land ist die Sicherheitslage in der gesamten Ukraine nach wie vor instabil. Orte und Intensität der Kampfhandlungen verändern sich laufend und bleiben unberechenbar. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der SFH keine verlässliche Definition von «sicheren» Regionen möglich oder praktikabel. Ausserdem führt die Differenzierung zu einer Ungleichbehandlung von Neuankommenden und Geflüchteten, die schon länger in der Schweiz sind. 

    Zugang zu Schutz gewährleisten 

    Aus Sicht der SFH müssen Geflüchtete aus als «sicher» eingestuften Gebieten weiterhin Zugang zu Schutz haben. Dies ist mit der Möglichkeit, ein Asylgesuch zu stellen, zwar vorgesehen, allerdings gibt es dabei noch viele offene Fragen – namentlich etwa, wie der Übergang vom S-Verfahren zum ordentlichen Asylverfahren geregelt werden soll. Die SFH wird ihre Anliegen in die Konsultation zu den Anpassungen des Status S einbringen. 

    Einschränkung der Heimatreisen zu weitreichend 

    Die SFH hat sich gegen die Annahme der Motionen Paganini und Würth ausgesprochen, welche eine Aberkennung des Status S in bestimmen Situationen verlangen. Die Anliegen der beiden Vorstösse sind mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen und der Praxis bereits erfüllt. Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Heimatreisen sind aktuell bereits auf 15 Tage pro Quartal begrenzt. Eine weitere Einschränkung auf nur noch maximal 15 Tage pro Halbjahr geht aus Sicht der SFH zu weit. 

    Rechtsgleichheit für Kriegsvertriebene 

    Der Bundesrat beabsichtigt derzeit keine Angleichung des Schutzstatus S und der vorläufigen Aufnahme (Status F), obwohl die vom EJPD eingesetzte Evaluationsgruppe in ihrem Schlussbericht vom letzten Jahr den diesbezüglichen Handlungsbedarf bestätigt hat. Die SFH bedauert diesen Entscheid. Aus ihrer Sicht ist hier eine Lösung überfällig, die endlich Rechtsgleichheit schafft. Die SFH bekräftigt daher ihre Forderung nach einem einheitlichen humanitären Schutzstatus anstelle des Status S und der vorläufigen Aufnahme. 

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