Die SFH hat heute ihre Stellungnahme zur Weiterführung des Schutzstatus S und den geplanten Einschränkungen an das SEM übermittelt. Der Bundesrat hatte den Umsetzungsvorschlag der vom Parlament beschlossenen Verschärfungen des Status S im Juni in Konsultation gegeben.
Schutzstatus und Integrationsprogramm weiterführen
Aus Sicht der SFH darf der Schutzstatus S nicht aufgehoben werden, bevor der Krieg in der Ukraine beendet ist, ein Friedensabkommen vorliegt und die Sicherheit vor Ort durch unabhängige internationale Organisationen garantiert wird. Die Aufhebung soll zudem in enger Koordination mit der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedstaaten erfolgen.
Die SFH befürwortet zudem ausdrücklich die Weiterführung des Programms S, das seit 2022 Personen mit Schutzstatus S dabei unterstützt, am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben in der Schweiz teilzuhaben. Das Programm hat sich in der Praxis bewährt – besonders, seit die Integrationsmassnahmen nach den Vorgaben der Integrationsagenda Schweiz umgesetzt werden.
Regionale Einstufung der Ukraine unrealistisch
Künftig soll der Status S nur noch Geflüchteten aus umkämpften oder besetzten Gebieten der Ukraine gewährt werden. Diese Begrenzung verlangt die vom Parlament überwiesene Motion Friedli. Die SFH hat Einschränkungen des Status S stets klar abgelehnt und kritisiert diese weiterhin. Angesichts der anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen und des Raketenbeschusses im ganzen Land ist die Sicherheitslage in der gesamten Ukraine nach wie vor instabil. Eine verlässliche Einteilung der Ukraine in «sichere» und «unsichere» Regionen ist weder möglich noch praktikabel, verursacht einen grossen administrativen Aufwand und erfolgt nicht in Absprache mit der EU. Daher empfiehlt die SFH dem Bundesrat bzw. dem Parlament, die Motion Friedli abzuschreiben.
Sollte sie dennoch umgesetzt werden, fordert die SFH vom SEM eine möglichst restriktive Definition von «sicheren» Regionen. Bereits bei geringem Zweifel ist eine Region als unsicher einzustufen. Eine kontinuierliche Beobachtung der Sicherheitslage sowie eine transparente und proaktive Kommunikation sind zwingend erforderlich, damit rasch klar ist, wer von der Änderung betroffen ist.
Heimatreisen: SFH plädiert für verhältnismässige Regelung
Die überwiesenen Motionen Paganini und Würth verlangen Verschärfungen bei den zulässigen Heimatreisen. Diese sind aktuell bereits auf 15 Tage pro Quartal begrenzt. Eine weitere Einschränkung auf nur noch maximal 15 Tage pro Halbjahr ist aus Sicht der SFH unverhältnismässig. Sie fordert daher eine weniger restriktive Praxis für Aufenthalte in der Ukraine.
Darüber hinaus wird sich die SFH weiterhin für den Ersatz des Schutzstatus S und der vorläufigen Aufnahme (Status F) durch einen einheitlichen humanitären Schutzstatus einsetzen. Eine vom EJPD eingesetzte Evaluationsgruppe hat letztes Jahr entsprechenden Handlungsbedarf klar bestätigt. Aus Sicht der SFH ist hier eine Lösung überfällig, die endlich Rechtsgleichheit schafft.

Eliane Engeler
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