Schutzstatus S: Es braucht eine sorgfĂ€ltige PrĂŒfung

07. Juli 2022

Die von BundesrĂ€tin Karin Keller-Sutter eingesetzte externe Evaluationsgruppe zum Status S hat sich heute erstmals getroffen. Ihr Auftrag ist es, die bisherigen Erfahrungen zur Umsetzung des S-Status auszuwerten. Aus Sicht der Schweizerischen FlĂŒchtlingshilfe (SFH) sollte die Evaluation möglichst alle involvierten Akteure berĂŒcksichtigen und insbesondere den gesetzlichen Anpassungsbedarf beim Status S wie bei der vorlĂ€ufigen Aufnahme sowie die finanziellen Mittel zur UnterstĂŒtzung der Betroffenen prĂŒfen.

Fast 57'000 Personen haben in der Schweiz seit Kriegsbeginn in der Ukraine den Status S erhalten. Heute hat sich nun die von BundesrĂ€tin Karin Keller-Sutter eingesetzte Evaluationsgruppe zum Status S zum ersten Mal getroffen. Diese hat den Auftrag, den Schutzstatus fĂŒr Vertriebene aus der Ukraine auf der Basis der bisher gemachten Erfahrungen auszuwerten und allfĂ€lligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bis Ende Juni 2023 in einem Bericht festzuhalten.

Die SFH wurde vor der Aktivierung des Status S im MĂ€rz konsultiert und hat sich in einer Stellungnahme dazu geĂ€ussert. Sie hat die Anwendung des Status S und dessen grosszĂŒgige Ausgestaltung begrĂŒsst, aber auch auf Handlungsbedarf hingewiesen, insbesondere mit Blick auf Integrationsmassnahmen. Die SFH ist dabei nach wie vor der Ansicht, dass die Aktivierung des Schutzstatus S und dessen grosszĂŒgige Ausgestaltung die richtige Reaktion auf die grosse Fluchtbewegung aus der Ukraine war und ist.

Die Erfahrungen der letzten Monate haben jedoch gezeigt, dass sich in der Praxis viele neue Fragen stellen, da es das erste Mal ist, dass dieser Status angewandt wird. Nicht alle dieser Fragen sind abschliessend geklĂ€rt, so etwa der Umgang mit vulnerablen Personen wie etwa UMA. Ebenfalls hat sich gezeigt, dass die Mittel zur UnterstĂŒtzung der Betroffenen insbesondere im Bereich der Sozialhilfe und Integration nicht ausreichend sind.

Gleichzeitig hat die grosszĂŒgige Ausgestaltung des Status S fĂŒr die GeflĂŒchteten aus der Ukraine verdeutlicht, dass es Anpassungsbedarf gibt sowohl bei der gesetzlichen Regelung des Status S als auch bei der vorlĂ€ufigen Aufnahme. GeflĂŒchtete mit einer vorlĂ€ufigen Aufnahme sind massiven Nachteilen beim Familiennachzug, der Reisefreiheit oder der Sozialhilfe ausgesetzt. FĂŒr die SFH ist klar: SĂ€mtliche Schutzberechtigten in der Schweiz sollen ĂŒber die gleichen grosszĂŒgigen Statusrechte verfĂŒgen.

Erwartungen der SFH an die Evaluationsgruppe

Vor diesem Hintergrund muss die Evaluationsgruppe aus Sicht der SFH die bisherigen Erfahrungen mit dem Status S sorgfĂ€ltig analysieren. Hierzu gehört eine möglichst umfassende PrĂŒfung der aktuellen Praxis des SEM bei der SchutzgewĂ€hrung, der Prozesse sowie der Statusrechte, auch im Vergleich zur Gesetzesgrundlage. Dabei sind auch regionale Unterschiede und die aktuelle Rechtsprechung zu berĂŒcksichtigen.

Verschiedenste Akteure haben bei der bisherigen BewĂ€ltigung der Ukraine-Krise eine tragende Rolle gespielt. Hierzu gehören neben Bund, Kantonen und Gemeinden auch etwa die Rechtsschutzakteure und Akteure der Zivilgesellschaft. Aus Sicht der SFH ist es wichtig, die Erfahrungen aller Beteiligten bei der Analyse angemessen zu berĂŒcksichtigen – insbesondere auch jene der GeflĂŒchteten. Zudem sollte die Forschung konsultiert werden.

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