Vorläufige Aufnahme: Kommission gibt grünes Licht für Minireform

12. April 2018

Am Donnerstag, 12. März 2018 hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrats SPK-N den Vorschlag der ständerätlichen Kommission «Punktuelle Anpassungen des Status vorläufige Aufnahme» dem Nationalrat zur Annahme empfohlen.

Der Vorschlag der SPK des Ständerats vom 18. Januar 2018, der aktuell von der nationalrätlichen Schwesterkommission nun dem Nationalrat zur Annahme empfohlen worden ist, geht aus Sicht der SFH zu wenig weit. Die SFH wünscht für die rund 40‘000 Direktbetroffenen eine umfassende Reform, welche die vorläufige Aufnahme mit einem positiven Schutzstatus ersetzt (vgl. SFH-Argumentarium vom Dezember 2017). Zudem kritisiert die SFH, dass der aktuelle Vorschlag keine Erleichterung des Familiennachzugs vorsieht. Dies ist bedauerlich, spielt doch die Familie eine bedeutende Rolle für einen erfolgreichen Integrationsprozess.
Die SPK des Nationalrats spricht in ihrer Medienmitteilung der SPK-N vom 12. April 2018 von einem «Kompromiss»: «Obwohl die Kommission mit dem Motionstext nicht befriedigt ist, ist sie der Meinung, dass der Prozess jetzt gestartet werden soll.» Die Minderheit sei jedoch der Ansicht, dass die Motion des Ständerates eine umfassende Prüfung des Status der vorläufigen Aufnahme verhindert und diesen nur noch attraktiver mache. Auch wenn es nicht zu einem neuen positiven Schutzstatus kommt, so begrüsst die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH diese Minireform mit punktuellen Anpassungen.

Kantonswechsel möglich
Die Bezeichnung «Vorläufige Aufnahme» soll geändert und der Kantonswechsel zwecks Erwerbstätigkeit soll erleichtert werden. Dann können Betroffene mit F-Status sich in Zukunft auch für Stellen ausserhalb ihres Wohnkantons bewerben und in der Nähe ihres Arbeitsortes wohnen.
Vorläufig Aufgenommene haben einen vergleichbaren Schutzbedarf wie anerkannte Flüchtlinge und bleiben erfahrungsgemäss langfristig in der Schweiz. Deshalb ist eine rasche und nachhaltige Integration und Teilhabe sowohl im Interesse der Betroffenen, als auch der Schweizer Gesellschaft. Mangelnde oder verzögerte Integration hat hohe Kosten insbesondere für die Kantone und Gemeinden zur Folge, weil die Betroffenen dann lange in der Sozialhilfe verbleiben. Als Voraussetzung für eine gelungene Integration wären Angebote zu Arbeitsmarktintegration, die Möglichkeit von Kantonswechseln sowie der Familiennachzug von essentieller Bedeutung.

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