Menschenhandelsopfer sind in der Schweiz weiterhin nicht ausreichend geschützt

25. Juni 2024

Die Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA), welche die Umsetzung der entsprechenden europäischen Konvention überwacht, hat ihren dritten Bericht zur Schweiz veröffentlicht. Demnach besteht trotz Verbesserungen weiterhin Handlungsbedarf beim Schutz von Menschenhandelsopfern in der Schweiz.

Laut GRETA wurde der Prozess zur Erkennung potenzieller Opfer von Menschenhandel im Rahmen der Asylverfahren während der Beobachtungszeit für den dritten Bericht zwar verbessert. Die Expertengruppe sieht aber weiterhin in verschiedenen Bereichen Verbesserungsbedarf. Wie sie ausführt, sind die Unterkünfte für Asylsuchende oftmals nicht für Opfer von Menschenhandel geeignet. Diese benötigen Sicherheit und Rückzugsorte, die ihnen Kollektivunterkünfte nicht bieten können. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) weist bereits seit längerem auf diese Problematik hin. Opfer von Menschenhandel haben oftmals schreckliche Erfahrungen gemacht. Es muss sichergestellt sein, dass diese eine Unterbringung erhalten, in der sie Ruhe und Erholung finden und auf ihre besonderen Umstände Rücksicht genommen wird.

Ausserdem teilt die SFH die Besorgnis von GRETA über das Verschwinden von minderjährigen Geflüchteten aus den Bundesasylzentren. Sie fordert in Übereinstimmung mit der Expertengruppe, dass so schnell wie möglich Massnahmen ergriffen werden, um dieses Problem anzugehen.

Schliesslich stimmt die SFH mit GRETA überein, dass die Schweizer Behörden im Rahmen der Dublin-Verfahren sorgfältiger prüfen sollten, ob Opfer von Menschenhandel im zuständigen Dublin-Staat Zugang zu ausreichenden Schutz- und Betreuungsmassnahmen haben. Auf diesen Punkt verweist auch die Schweizer Plattform gegen Menschenhandel, mit der die SFH eng zusammenarbeitet. Opfer von Menschenhandel sind ansonsten dem Risiko ausgesetzt, im betreffenden Dublinland erneut in die Hände von Menschenhändler*innen zu gelangen, wie die Plattform in einem Communiqué ausführt.

Die Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) stattet der Schweiz regelmässig Besuch ab, um die Umsetzung des Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels kritisch zu beleuchten. Der letzte Bericht war 2019 erschienen. Die SFH wird die Situation von Menschenhandelsopfern im Schweizer Asylverfahren auch künftig aufmerksam beobachten und dabei weiterhin eng mit der Plattform gegen Menschenhandel zusammenarbeiten.