Mit seinen heute verabschiedeten Eckwerten des Entlastungspakets fĂŒr den Bundeshaushalt nimmt der Bundesrat auch die Integrationspolitik ins Visier: Die Sozialhilfeausgaben fĂŒr anerkannte FlĂŒchtlinge, vorlĂ€ufig Aufgenommene und SchutzbedĂŒrfte sollen gesenkt werden, indem deren Abgeltung an die Kantone per Globalpauschale nur noch wĂ€hrend vier Jahren entrichtet werden soll statt wie bisher wĂ€hrend fĂŒnf bzw. sieben Jahren. Damit die Betroffenen schneller erwerbstĂ€tig und SozialhilfeunabhĂ€ngig werden, soll zugleich die Integrationspolitik neu auf das prioritĂ€re Ziel einer rascheren Erwerbsintegration fokussiert werden: KĂŒnftig sollen die Betroffenen schon nach drei Jahren einen Job haben oder sich in einer Berufsausbildung befinden.
Die SFH hĂ€lt die vorgeschlagenen Massnahmen fĂŒr untauglich und lehnt sie insbesondere aus folgenden GrĂŒnden ab:
- Bisherige Integrationspolitik wird auf den Kopf gestellt: Bund, Kantone, Gemeinden und StĂ€dte haben sich in einem langen Prozess auf eine gemeinsame Integrationsstrategie geeinigt, die mit der Integrationsagenda Schweiz (IAS) auf ganzheitliche Wirkungsziele zur nachhaltigen Integration setzt und seit 2019 in Kraft ist. Die vorgeschlagene Fokussierung auf die Erwerbsintegration steht quer dazu und postuliert einen Paradigmenwechsel, der die Integrationspolitik nach nur fĂŒnf Jahren wieder auf den Kopf stellt â und das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, zu dem die Strukturen aufgebaut sind und sich seit der EinfĂŒhrung der IAS ein positiver Trend zur rascheren und nachhaltigen ErwerbstĂ€tigkeit zeigt.
- Zielvorgaben sind unrealistisch: Punkto Arbeitsmarktintegration sind die Zielvorgaben der IAS bislang, dass die HĂ€lfte aller erwachsenen FL/VA sieben Jahre nach der Einreise nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt integriert sind und zwei Drittel aller der Unter-25JĂ€hrigen sich fĂŒnf Jahre nach der Einreise in einer postobligatorischen Ausbildung befinden. Diese Vorgaben werden mit der erst seit 2019 umgesetzten IAS voraussichtlich knapp erreicht. Den Kantonen und den Betroffenen dafĂŒr nur noch drei Jahre Zeit zu ge-ben, ist angesichts dessen völlig unrealistisch. Allein der Erwerb hinreichender Sprachkenntnisse kann Jahre dauern aufgrund der hohen Anforderungen, die Arbeitgebende da-ran stellen. Hinzu kommt, dass auf absehbare Zeit die erforderlichen FachkrĂ€fte fĂŒr die forcierte Erwerbsintegration fehlen, wie sich aktuell schon bei der Arbeitsintegration der GeflĂŒchteten aus der Ukraine (Status S) zeigt.
- Ablösung von Sozialhilfe nicht garantiert. Aus Sicht der SFH besteht mit den drastischen Zielvorgaben das Risiko, dass GeflĂŒchtete geringere Sprachkenntnisse erwerben können, weniger qualifizierende Bildungsmassnahmen erhalten und Anstellungen vermehrt nur im Niedriglohnsektor oder in der Teilzeitarbeit aufnehmen mĂŒssen. Das ist nicht nachhaltig: Die Vorstellung, dass ErwerbstĂ€tigkeit automatisch zur Ablösung von Sozialhilfe fĂŒhrt, ist ein Trugschluss. Denn GeflĂŒchteten, die in niedrig qualifizierten Stellen oder Teilzeit arbeiten, reicht das Geld oft nicht zum Leben. Sie sind weiterhin auf Sozialhilfe angewiesen.
- Negativanreize verfehlen Wirkung - Integration kann nicht erzwungen werden: Die verkĂŒrzte Abgeltungspflicht (Globalpauschale) soll zum einen den Anreiz der Kantone fĂŒr eine rasche Integration der Betroffenen in den Arbeitsmarkt erhöhen. Zum andern soll der Anreiz fĂŒr die Betroffenen zur ErwerbstĂ€tigkeit und Verminderung der SozialhilfeanhĂ€ngigkeit dadurch erhöht werden, dass ihnen andernfalls aufenthaltsrechtliche Konsequenzen drohen. Das wĂ€re besonders prekĂ€r fĂŒr vulnerable Personen wie etwa traumatisierte Personen, Kranke oder alleinerziehenden Frauen mit kleinen Kindern, die keiner Arbeit nachgehen können. Negativanreize sind zudem erfahrungsgemĂ€ss kaum zielfĂŒhrend bis kontraproduktiv, sowohl in der Integrationsförderung als auch in der Sozialhilfe. Etliche Studie weisen darauf hin, dass vielmehr die gezielte individuelle UnterstĂŒtzung besonders wirksam ist. Dieser Erkenntnis trĂ€gt die IAS heute denn auch Rechnung mit der PotenzialabklĂ€rung und der durchgehenden FallfĂŒhrung, an der es aus Sicht der SFH zwingend festzuhalten gilt; zumal sich erste positive Auswirkungen und Entwicklungen zeigen.
Faktisch drohen die Folgen der angekĂŒndigten Sparmassnahme damit aus Sicht der SFH, die bisherigen Anstrengungen zu untergraben sowie LeistungskĂŒrzungen auf Kosten der GeflĂŒchteten und der nachhaltigen Integration zu generieren. Sie offenbart den RĂŒckfall in ein Denken und eine Integrationsvorstellung, die mit der Einigung aller politischen Ebenen auf die IAS ĂŒberwunden schienen.

Lionel Walter
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