Bleiberecht soll auch für Kriegsvertriebene ohne Status S gewährleistet sein

05. April 2024

Bundesrat Beat Jans will den Schutzstatus S anpassen, um die Arbeitsintegration der Betroffenen zu fördern: Neu sollen erwerbstätige Ukrainerinnen und Ukrainer deshalb rasch eine Aufenthaltsbewilligung erhalten können. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst diese Massnahme grundsätzlich, da sie eine Perspektive für den Aufenthalt in der Schweiz bietet. Zugleich werden dadurch aber Kriegsvertriebene aus anderen Ländern diskriminiert. Die SFH bekräftigt daher ihre Forderung nach einem neuen, einheitlichen Schutzstatus anstelle der vorläufigen Aufnahme und des Status S, um die Gleichbehandlung aller Kriegsvertriebenen zu gewährleisten.

Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) prüft derzeit diverse Massnahmen, mit denen die Erwerbsquote von Geflüchteten aus der Ukraine mit dem Status S erhöht werden kann. Eine davon kündigte EJPD-Vorsteher Beat Jans diese Woche in den Medien an: «Eine Ukrainerin, die seit zwei Jahren in der Schweiz ist und hier einen Job findet, sollte die Möglichkeit haben, vom Schutzstatus in einen Aufenthaltsstatus zu wechseln.» Erwerbstätige Personen mit Status S sollen künftig also rasch eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erhalten können – und nicht erst nach frühestens fünf Jahren, wie es im Gesetz vorgesehen ist.

Bleiberecht fördert Integration

Die SFH begrüsst die rasche Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Grundsatz: «Die betroffenen Menschen erhalten so eine Perspektive für den Aufenthalt in der Schweiz und ein Bleiberecht wirkt sich positiv auf den Willen zur Integration aus», sagt SFH-Direktorin Miriam Behrens dazu im Interview mit Radio SRF. Arbeitgebende erhalten gleichzeitig einen Anreiz, vermehrt auch Ukrainerinnen und Ukrainer anzustellen. Da der Status S auf ein Jahr begrenzt ist, war dieser Anreiz bisher nicht gross. Die SFH geht davon aus, dass durch diese Massnahme die Erwerbsquote von ukrainischen Geflüchteten ansteigt.

Erwerbslose nicht benachteiligen

Zugleich sollte bei Personen mit Status S ohne Arbeitsstelle intensiv in die Integration investiert werden, damit auch sie eine Chance auf ein Bleiberecht erhalten. Massnahmen braucht es aber auch für Personen mit Status S, die keine Möglichkeit haben zu arbeiten – sie werden klar benachteiligt. Dazu gehören etwa Frauen mit Kinderbetreuungspflichten, Kinder und Jugendliche in Ausbildung oder betagte und behinderte Menschen. Für sie muss eine Lösung gefunden werden.

Gleichbehandlung aller Kriegsvertriebenen

Das gilt aus Sicht der SFH insbesondere auch für Kriegsvertriebene aus anderen Herkunftsländern, die durch diese Massnahme klar diskriminiert werden. Sie alle können wegen der vorläufigen Aufnahme (Status F) nur mit einem Härtefallgesuch und erst ab fünf Jahren eine B-Bewilligung beantragen. Die Praxis ist sehr restriktiv. Dabei liegt ihre Erwerbsquote bei durchschnittlich 44 Prozent und nach acht Jahren in der Schweiz steigt sie sogar auf 60 Prozent an.

Um die Gleichbehandlung aller Kriegsvertriebenen zu gewährleisten, bekräftigt daher die SFH ihre Forderung, einen neuen, einheitlichen Schutzstatus anstelle der vorläufigen Aufnahme (Status F) und dem Status S zu schaffen.

Hören Sie dazu das Interview mit SFH-Direktorin Miriam Behrens aus Radio SRF 4.

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