Wie verfasse ich ein rechtsgültiges Testament?
Halten Sie unbedingt die Formvorschriften des Erbrechts ein. Das eigenhändige Testament ist in Art. 505 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt. Damit Ihr Testament gültig ist, müssen Sie es vom Anfang bis zum Ende handschriftlich niederschreiben. Vermerken Sie am Ende des Testaments das genaue Datum (zum Beispiel 30.11.2025) und den genauen Ort der Niederschrift (zum Beispiel Zürich ZH), ebenfalls handschriftlich. Schliesslich müssen Sie Ihr Testament eigenhändig unterzeichnen und idealerweise als Testament bezeichnen. Eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist nicht notwendig.
Mit einem Testament schaffen Sie Klarheit. Klarheit schafft Sicherheit, und Sicherheit hilft, Streit unter den Erben zu vermeiden. Denken Sie daran, dass gut gemeint noch lange nicht gut formuliert heisst. Verwenden Sie eindeutige Formulierungen, die juristisch korrekt sind und keinen Raum für Zweifel lassen. Wenn Sie unsicher sind, lohnt es sich, Ihr Testament von einer Fachperson überprüfen zu lassen.
Wie viel kostet es, ein Testament erstellen zu lassen?
Wenn Sie Ihr Testament nicht selbst niederschreiben wollen oder können, sollten Sie einen Notar oder eine Notarin damit beauftragen. Sie setzen das Testament nach Ihren Vorgaben auf und beurkunden es anschliessend im Beisein von zwei Zeugen. Die Notariatsgebühren variieren von Kanton zu Kanton. Es lohnt sich, vorab einen Blick in die kantonale Gebührenordnung zu werfen.
Im Kanton Zürich wird die Notariatsgebühr in der Regel nach dem Stundenaufwand berechnet. Üblich ist 1 Promille des vererbten Nettovermögens. Massgebend sind die Vermögensverhältnisse beim Abschluss des Testaments. In den meisten Fällen bewegen sich die Gebühren zwischen 200 und 4000 Franken.
Wo bewahre ich mein Testament sicher auf?
Wichtig ist, dass Ihr Testament im entscheidenden Moment von der richtigen Person gefunden wird. Sonst besteht die Gefahr, dass es nicht dort landet, wo es hingehört, um seine Wirkung zu entfalten. Sie können Ihr Testament zum Beispiel bei einem Notar oder Willensvollstrecker hinterlegen. Wichtig: Bewahren Sie es nicht im Banksafe auf, weil er nach Ihrem Tod nur mit dem Erbschein geöffnet werden kann. Testamente müssen umgehend der zuständigen Behörde zur amtlichen Eröffnung eingereicht werden (Art. 556 ZGB).
Kann ich mein Testament ändern oder widerrufen?
Das Leben ist einem steten Wandel unterworfen. Deshalb planen Sie Ihren Nachlass am besten in Etappen. Treffen Sie heute eine Regelung für Ihre aktuelle Situation. Wenn sich an Ihren Wünschen etwas Entscheidendes ändert, können Sie frei entscheiden, ob Sie etwas anpassen wollen. Eine Nachlassplanung sollte alle fünf Jahre geprüft und bei Bedarf angepasst werden. Der Vorteil eines Testaments ist seine Flexibilität: Solange Sie handlungsfähig sind, können Sie es jederzeit frei und allein abändern. Dies im Gegensatz zum Erbvertrag, den Sie – einmal vereinbart – nur noch im Einverständnis mit den übrigen Vertragsparteien ändern können.
Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft, einem Vermächtnis und einem Legat?
Vermächtnisse und Legate sind zwei Ausdrücke, die dasselbe bedeuten. Sie sind nichts anderes als Geschenke oder Spenden im Todesfall. Die Begünstigten werden weniger stark in die Nachlassabwicklung involviert als die Erben. In Ihrem Testament sollten Sie klar unterscheiden, ob Sie jemanden als Erben oder als Vermächtnisnehmer einsetzen wollen. Im Zweifelsfall wird angenommen, dass es sich um eine Erbeinsetzung handelt. Wer ein Vermächtnis erhält, hat weniger Rechte und Pflichten als Erben. Vermächtnisse kann man annehmen oder ablehnen. Im Gegensatz zu den Erben haben Vermächtnisnehmer keinen Anspruch auf umfassende Informationen, die das Erbe betreffen. Im Gegenzug haften sie nicht wie die Erben für Schulden der verstorbenen Person. Nur die Erben brauchen einen Erbschein, und nur sie sind Partei des Erbteilungsvertrags.
Wie hoch ist der Freibetrag für gemeinnützige Organisationen?
Spenden an gemeinnützige Institutionen wie die Schweizerische Flüchtlingshilfe darf man in der Schweiz in der Regel steuerlich absetzen. Von der Bundessteuer darf man pro Steuerjahr maximal 20 Prozent des steuerbaren Einkommens abziehen. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gibt es grosse Unterschiede. Der maximale Abzug reicht von 5 Prozent im Kanton NE über 20 Prozent in den Kantonen BE, BS, GE, ZH und zahlreichen weiteren Kantonen bis zu 50 Prozent im Kanton TI. Der Kanton BL kennt gar keine Obergrenze. Detaillierte Informationen erhalten Sie von den kantonalen Steuerverwaltungen oder von Ihrem Steuerberater.
Was raten Sie Menschen, die wohltätige Institutionen berücksichtigen möchten?
Mein erster Tipp: Begünstigen Sie Institutionen eher mit einem Legat als mit einer Erbeinsetzung. Zweitens: Anstelle eines fixen Betrags können Sie das Legat als Prozentsatz Ihres Nachlasses definieren. Das ist sinnvoll, weil sich der Wert Ihres Vermögens im Lauf der Zeit verändert. So ein Quotenvermächtnis wird dieser Schwankung gerecht. Drittens: Formulieren Sie das Quotenvermächtnis sorgfältig, damit es nicht als Erbeinsetzung aufgefasst werden kann. Viertens: Ich empfehle Ihnen, Ihr Testament von einer Fachperson prüfen zu lassen. So sind Sie sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden.
Gestalten Sie Zukunft – über Ihr Leben hinaus
Mit einem Vermächtnis zugunsten der Schweizerischen Flüchtlingshilfe schenken Sie Geflüchteten in der Schweiz Schutz und Hoffnung. Nutzen Sie den kostenlosen Online-Testamentsrechner, um eine persönliche Vorlage zu erstellen – einfach, sicher und unverbindlich. Bei Fragen steht Ihnen das Team der SFH gerne beratend zur Seite.

