Ihren Nachlass in guten HĂ€nden wissen

26. November 2025

Viele Menschen möchten ĂŒber ihren Nachlass selbstbestimmt verfĂŒgen. Mit einem Testament kann man seine WĂŒnsche rechtzeitig ĂŒber den Tod hinaus regeln und damit auch Gutes tun. Der Erbschafts- und Steuerexperte Dr. iur. Marc’Antonio Iten aus ZĂŒrich gibt Auskunft.

Wie verfasse ich ein rechtsgĂŒltiges Testament?

Halten Sie unbedingt die Formvorschriften des Erbrechts ein. Das eigenhĂ€ndige Testament ist in Art. 505 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt. Damit Ihr Testament gĂŒltig ist, mĂŒssen Sie es vom Anfang bis zum Ende handschriftlich niederschreiben. Vermerken Sie am Ende des Testaments das genaue Datum (zum Beispiel 30.11.2025) und den genauen Ort der Niederschrift (zum Beispiel ZĂŒrich ZH), ebenfalls handschriftlich. Schliesslich mĂŒssen Sie Ihr Testament eigenhĂ€ndig unterzeichnen und idealerweise als Testament bezeichnen. Eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist nicht notwendig. 

Mit einem Testament schaffen Sie Klarheit. Klarheit schafft Sicherheit, und Sicherheit hilft, Streit unter den Erben zu vermeiden. Denken Sie daran, dass gut gemeint noch lange nicht gut formuliert heisst. Verwenden Sie eindeutige Formulierungen, die juristisch korrekt sind und keinen Raum fĂŒr Zweifel lassen. Wenn Sie unsicher sind, lohnt es sich, Ihr Testament von einer Fachperson ĂŒberprĂŒfen zu lassen.

Wie viel kostet es, ein Testament erstellen zu lassen?

Wenn Sie Ihr Testament nicht selbst niederschreiben wollen oder können, sollten Sie einen Notar oder eine Notarin damit beauftragen. Sie setzen das Testament nach Ihren Vorgaben auf und beurkunden es anschliessend im Beisein von zwei Zeugen. Die NotariatsgebĂŒhren variieren von Kanton zu Kanton. Es lohnt sich, vorab einen Blick in die kantonale GebĂŒhrenordnung zu werfen. 

Im Kanton ZĂŒrich wird die NotariatsgebĂŒhr in der Regel nach dem Stundenaufwand berechnet. Üblich ist 1 Promille des vererbten Nettovermögens. Massgebend sind die VermögensverhĂ€ltnisse beim Abschluss des Testaments. In den meisten FĂ€llen bewegen sich die GebĂŒhren zwischen 200 und 4000 Franken.

Wo bewahre ich mein Testament sicher auf?

Wichtig ist, dass Ihr Testament im entscheidenden Moment von der richtigen Person gefunden wird. Sonst besteht die Gefahr, dass es nicht dort landet, wo es hingehört, um seine Wirkung zu entfalten. Sie können Ihr Testament zum Beispiel bei einem Notar oder Willensvollstrecker hinterlegen. Wichtig: Bewahren Sie es nicht im Banksafe auf, weil er nach Ihrem Tod nur mit dem Erbschein geöffnet werden kann. Testamente mĂŒssen umgehend der zustĂ€ndigen Behörde zur amtlichen Eröffnung eingereicht werden (Art. 556 ZGB).

Kann ich mein Testament Àndern oder widerrufen?

Das Leben ist einem steten Wandel unterworfen. Deshalb planen Sie Ihren Nachlass am besten in Etappen. Treffen Sie heute eine Regelung fĂŒr Ihre aktuelle Situation. Wenn sich an Ihren WĂŒnschen etwas Entscheidendes Ă€ndert, können Sie frei entscheiden, ob Sie etwas anpassen wollen. Eine Nachlassplanung sollte alle fĂŒnf Jahre geprĂŒft und bei Bedarf angepasst werden. Der Vorteil eines Testaments ist seine FlexibilitĂ€t: Solange Sie handlungsfĂ€hig sind, können Sie es jederzeit frei und allein abĂ€ndern. Dies im Gegensatz zum Erbvertrag, den Sie – einmal vereinbart – nur noch im EinverstĂ€ndnis mit den ĂŒbrigen Vertragsparteien Ă€ndern können.

Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft, einem VermÀchtnis und einem Legat?

VermĂ€chtnisse und Legate sind zwei AusdrĂŒcke, die dasselbe bedeuten. Sie sind nichts anderes als Geschenke oder Spenden im Todesfall. Die BegĂŒnstigten werden weniger stark in die Nachlassabwicklung involviert als die Erben. In Ihrem Testament sollten Sie klar unterscheiden, ob Sie jemanden als Erben oder als VermĂ€chtnisnehmer einsetzen wollen. Im Zweifelsfall wird angenommen, dass es sich um eine Erbeinsetzung handelt. Wer ein VermĂ€chtnis erhĂ€lt, hat weniger Rechte und Pflichten als Erben. VermĂ€chtnisse kann man annehmen oder ablehnen. Im Gegensatz zu den Erben haben VermĂ€chtnisnehmer keinen Anspruch auf umfassende Informationen, die das Erbe betreffen. Im Gegenzug haften sie nicht wie die Erben fĂŒr Schulden der verstorbenen Person. Nur die Erben brauchen einen Erbschein, und nur sie sind Partei des Erbteilungsvertrags.

Wie hoch ist der Freibetrag fĂŒr gemeinnĂŒtzige Organisationen?

Spenden an gemeinnĂŒtzige Institutionen wie die Schweizerische FlĂŒchtlingshilfe darf man in der Schweiz in der Regel steuerlich absetzen. Von der Bundessteuer darf man pro Steuerjahr maximal 20 Prozent des steuerbaren Einkommens abziehen. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gibt es grosse Unterschiede. Der maximale Abzug reicht von 5 Prozent im Kanton NE ĂŒber 20 Prozent in den Kantonen BE, BS, GE, ZH und zahlreichen weiteren Kantonen bis zu 50 Prozent im Kanton TI. Der Kanton BL kennt gar keine Obergrenze. Detaillierte Informationen erhalten Sie von den kantonalen Steuerverwaltungen oder von Ihrem Steuerberater.

Was raten Sie Menschen, die wohltĂ€tige Institutionen berĂŒcksichtigen möchten?

Mein erster Tipp: BegĂŒnstigen Sie Institutionen eher mit einem Legat als mit einer Erbeinsetzung. Zweitens: Anstelle eines fixen Betrags können Sie das Legat als Prozentsatz Ihres Nachlasses definieren. Das ist sinnvoll, weil sich der Wert Ihres Vermögens im Lauf der Zeit verĂ€ndert. So ein QuotenvermĂ€chtnis wird dieser Schwankung gerecht. Drittens: Formulieren Sie das QuotenvermĂ€chtnis sorgfĂ€ltig, damit es nicht als Erbeinsetzung aufgefasst werden kann. Viertens: Ich empfehle Ihnen, Ihr Testament von einer Fachperson prĂŒfen zu lassen. So sind Sie sicher, dass Ihre WĂŒnsche respektiert werden. 

Gestalten Sie Zukunft – ĂŒber Ihr Leben hinaus

Mit einem VermĂ€chtnis zugunsten der Schweizerischen FlĂŒchtlingshilfe schenken Sie GeflĂŒchteten in der Schweiz Schutz und Hoffnung.  Nutzen Sie den kostenlosen Online-Testamentsrechner, um eine persönliche Vorlage zu erstellen – einfach, sicher und unverbindlich.  Bei Fragen steht Ihnen das Team der SFH gerne beratend zur Seite.

90 Jahre SFH – 90 Jahre FlĂŒchtlingsschutz

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