Der EU-Pakt zu Asyl und Migration bringt bereits massive Verschlechterungen fĂŒr geflĂŒchtete Menschen mit sich. Der Pakt wurde letztes Jahr beschlossen, ist jedoch noch gar nicht in Kraft getreten und konnte seine Wirkung somit noch nicht entfalten. Dennoch plant die EU bereits weitere massive HĂŒrden fĂŒr schutzsuchende Menschen.
Die EU-Innenminister*innen haben sich gestern bei einem Treffen in BrĂŒssel darauf geeinigt, den Zugang zu Schutz in Europa nochmals erheblich einzuschrĂ€nken. Sie bekrĂ€ftigten dabei insbesondere ihren Willen, Asylverfahren und RĂŒckfĂŒhrungen in Drittstaaten auszulagern. Verschiedene LĂ€nder entlang der Fluchtrouten sowie mehrere HerkunftslĂ€nder sollen zu diesem Zweck als «sicher» eingestuft werden.
SFH lehnt Externalisierungen entschieden ab
Mit den geplanten VerschĂ€rfungen verabschiedet sich Europa weiter von der kollektiven Verantwortung des FlĂŒchtlingsschutzes, wonach geflĂŒchtete Menschen das Recht auf ein faires Verfahren und bei Bedarf Schutz erhalten sollten. Die SFH kritisiert die geplanten Massnahmen daher scharf.
Insbesondere lehnt sie die Externalisierung von Asylverfahren, Schutzverpflichtungen und Wegweisungsvollzug in Drittstaaten entschieden ab, da damit das Tor fĂŒr eklatante Verstösse gegen völkerrechtliche Verpflichtungen und internationale Menschenrechtsnormen wie das Non-Refoulement-Gebot geöffnet wird.
Hintergrund
Die Mitgliedstaaten haben sich erstens auf eine gemeinsame Position zur EU-RĂŒckfĂŒhrungsverordnung geeinigt. Diese soll die Möglichkeit schaffen, RĂŒckkehrzentren («Return Hubs») ausserhalb der EU einzurichten: Asylsuchende mit negativem Entscheid sollen in Zukunft in Drittstaaten abgeschoben werden können, selbst wenn sie noch nie zuvor dort waren. GegenĂŒber der aktuell geltenden RĂŒckfĂŒhrungs-Richtlinie soll mit der Verordnung ausserdem die Abschiebehaft massiv ausgeweitet werden.
Zweitens wollen die Innenminister*innen die Bestimmungen zu sog. sicheren Drittstaaten verschĂ€rfen. Hat eine asylsuchende Person vor ihrer Ankunft in der EU einen solchen sicheren Drittstaat durchquert, soll ihr Asylgesuch kĂŒnftig ohne inhaltliche PrĂŒfung als unzulĂ€ssig abgelehnt werden können. DarĂŒber hinaus sollen es die Anpassungen vereinfachen, Asylverfahren gleich ganz in solche â vermeintlich â sichere Drittstaaten auszulagern.
Drittens soll den Mitgliedstaaten zufolge eine Reihe von LĂ€ndern â Bangladesch, Kolumbien, Ăgypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien â EU-weit als sichere HerkunftslĂ€nder eingestuft werden. Staatsangehörige dieser LĂ€nder sollen in Zukunft nur noch ein beschleunigtes Asylverfahren erhalten.
Die nÀchsten Schritte
Die gestrigen Entscheide sind eine politische Weichenstellung, aber noch kein finaler Beschluss. Es folgen nun zu allen drei VorschlĂ€gen Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament. Die RĂŒckfĂŒhrungsverordnung ist â als einzige der drei Vorlagen â Teil des Schengen-Besitzstandes und im Falle eines Beschlusses auch von der Schweiz zu ĂŒbernehmen.
Die SFH und ihre Partnerorganisationen in ganz Europa werden die Entwicklungen weiterhin genau verfolgen und sich fĂŒr die Wahrung von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und MenschenwĂŒrde einsetzen.

