Fehlende Transparenz bei der Asylsozialhilfe bleibt bestehen

28. September 2023

Die SFH bedauert, dass der Nationalrat am Mittwoch das Postulat seiner Staatspolitischen Kommission «Analyse und Vergleich der Asylsozialhilfe in den Kantonen und Gemeinden» abgelehnt hat. Der Entscheid fiel mit 81 zu 86 Stimmen bei zwei Enthaltungen knapp aus.

Die aktuelle Ausgestaltung der Asylsozialhilfe weist markante kantonale und kommunale Unterschiede auf und fĂŒhrt daher zu einer Rechtsungleichheit. Da in vielen Kantonen die Berechnungsgrundlagen der Asylsozialhilfe nicht öffentlich einsehbar sind, ist nicht nachvollziehbar, wie die Höhe des Grundbedarfs festgelegt wird.

Entsprechend fehlt eine systematische Übersicht aller Kantone, die einen Vergleich ermöglichen wĂŒrde. Solch ein Vergleich ist jedoch lĂ€ngst ĂŒberfĂ€llig – genauso wie eine vertiefte Analyse der Auswirkungen der Asylsozialhilfe auf die Integration und die Existenzsicherung der Betroffenen, die das Postulat zusĂ€tzlich verlangte. Aus Sicht der SFH erschwert die reduzierte Asylsozialhilfe die Integration massgeblich, insbesondere fĂŒr Familien und Kinder.

Die tieferen AnsĂ€tze der Asylsozialhilfe fĂŒr Betroffene mit Status F und S, die je nach Kanton und Gemeinde noch deutlich unter der regulĂ€ren Sozialhilfe liegen, lassen sich aus Sicht der SFH nicht rechtfertigen. Der Grundbedarf ist fĂŒr alle Menschen gleich - unabhĂ€ngig vom Aufenthaltsstatus. Die SFH fordert deshalb, dass vorlĂ€ufig Aufgenommenen und SchutzbedĂŒrftigen Sozialhilfe im gleichen Umfang gewĂ€hrt wird wie anerkannten FlĂŒchtlingen.

 

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