4 Jahre Ukraine-Krieg: Es braucht eine nachhaltige Lösung für Geflüchtete in der Schweiz

24. Februar 2026

Seit dem russischen Überfall am 24. Februar 2022 tobt der Krieg in der Ukraine – ein Ende ist nicht in Sicht. Für Geflüchtete aus der Ukraine ist daher eine sichere Rückkehr aus der Schweiz in die Heimat nach wie vor nicht möglich. Deshalb braucht es für sie nun aus Sicht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) eine nachhaltige Lösung und nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz eine möglichst sichere und stabile Bleibeperspektive.

Bern, 24.02.2026 

Vier Jahre nach Beginn der russischen Invasion der Ukraine dauert der Krieg weiterhin an und die Sicherheitslage bleibt im ganzen Land äusserst volatil. Allein im vergangenen Jahr sind bei russischen Angriffen rund 15'000 Zivilpersonen in der Ukraine verletzt oder getötet worden – und die russische Bombardierung von Wohngebieten und Energie-Infrastruktur geht unvermindert weiter. Es ist denn auch auf absehbare Zeit völlig unrealistisch, dass sich die Situation in der Ukraine so nachhaltig stabilisiert, dass Geflüchtete in Sicherheit in ihre Heimat zurückkehren können.  

Damit stellt sich im fünften Kriegsjahr die dringende Frage nach der Zukunft der Betroffenen, die heute mit dem temporären Status S in der Schweiz leben. Viele von ihnen sind Mütter mit ihren Kindern und junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren. 2027 werden rund 48'000 Schutzbedürftige fünf Jahre in der Schweiz sein und gemäss Gesetz eine reguläre Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) erhalten, wie eine Analyse im Auftrag des Bundesrates aufzeigt. Diese Bewilligung ist für Geflüchtete aus der Ukraine allerdings nur bis zur definitiven Aufhebung des Status S gültig. Das bringt den Betroffenen weder die nötige Sicherheit für ihr Leben in der Schweiz noch fördert es ihre Integration.  

Stabiles Bleiberecht nicht nur für Erwerbstätige 

Mit Blick nach vorn braucht es deshalb jetzt eine nachhaltige Lösung für die Regelung der Aufhebung oder Ablösung des Schutzstatus S und den Übergang zum Status B ab 2027. Bund, Kantone, Gemeinden und Städte haben im politischen Mandat zur Asylstrategie angekündigt, eine entsprechende Neuregelung anzugehen. Dabei sollte aus Sicht der SFH den Geflüchteten aus der Ukraine nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz ein möglichst stabiles langfristiges Bleiberecht gewährt werden. Das gibt ihnen eine integrationsfördernde Perspektive, schafft Sicherheit und erleichtert die Jobsuche, da damit auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mehr Anreize und Planungssicherheit haben.  

Zugleich empfiehlt die SFH, beim Entscheid zum Verbleib der Geflüchteten die individuellen Situationen und Lebensumstände angemessen zu berücksichtigen: Eine langfristig sichere Bleibeperspektive sollte nicht nur erhalten, wer bereits erwerbstätig ist, sondern insbesondere auch etwa eingeschulte Kinder mit ihren Eltern oder Angehörigen, junge Menschen in Ausbildung und verletzliche Personen. Schliesslich sollten die Bewilligungsverfahren und Abläufe möglichst einfach, klar und einheitlich gestaltet werden, um schweizweit rasche Entscheide zu ermöglichen, die im Interesse aller Beteiligten sind.  

Eine grosse Zahl von Härtefallverfahren zeichnet sich ab 

Aktuell steht den Schutzbedürftigen nach fünf Jahren Aufenthalt als Alternative für eine langfristig sichere Bleibeperspektive in der Regel nur ein Härtefallgesuch zur Verfügung, das von den Behörden individuell zu prüfen ist. Bleibt es dabei, sind die Folgen absehbar: Ab kommendem Jahr wäre mit einer enormen Zahl solcher aufwändigen Härtefallverfahren zu rechnen – eine Herausforderung, die von den kantonalen Migrationsämtern und dem Rechtsschutz kaum zu bewältigen wäre. Eine nachhaltige Lösung ist daher im Interesse der Betroffenen wie der Behörden.  

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