Entlastungspaket 27 droht Integrationspolitik zurückzuwerfen

16. Dezember 2025

Morgen behandelt der Ständerat das vom Bundesrat vorgeschlagene Entlastungspaket 27, das insbesondere den Asylbereich massiv betrifft. Die finanziell bedeutendste Einsparung soll durch eine Verkürzung der maximalen Abgeltungsdauer der Globalpauschale auf fünf Jahre erzielt werden. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kritisiert diesen Vorschlag scharf, da er keine echten Einsparungen bringt, sondern lediglich Kosten auf die Kantone und Gemeinden verschiebt und damit die nachhaltige Integration von Geflüchteten gefährdet. Die SFH fordert den Ständerat daher auf, das Entlastungspaket in dieser Form abzulehnen.

Morgen steht im Ständerat das Entlastungspaket 27 des Bundesrats zur Debatte. Die finanziell umfangsreichste Sparmassnahme von knapp einer halben Milliarde Franken soll den Asylbereich betreffen. Geplant ist, die maximale Abgeltungsdauer der sogenannten Globalpauschale für die Kantone für vorläufig Aufgenommene auf fünf Jahre zu verkürzen. Mit der Globalpauschale übernimmt der Bund unter anderem die Kosten für Sozialhilfe, Unterbringung und Betreuung der Kantone im Asylbereich – aktuell bis zu sieben Jahre für vorläufig Aufgenommene sowie bis zu fünf Jahre für Flüchtlinge mit Asyl und Personen mit Status S.

Die SFH lehnt diesen Vorschlag klar ab. Sie fordert den Ständerat auf, der Kommissionsminderheit zu folgen und das Entlastungspaket in dieser Form abzulehnen.

Kostenverlagerung statt realer Einsparungen

Die geplante Verkürzung der Abgeltungsdauer der Globalpauschale stellt aus gesamtwirtschaftlicher Sicht keine Einsparung dar, sondern verschiebt lediglich die Kosten vom Bund auf die Kantone und Gemeinden. Diese sind weiterhin für die Sozialhilfekosten der betroffenen Personen verantwortlich. Die entstehenden Mehrkosten in den Kantonen und Gemeinden könnten den Druck erhöhen, Leistungen in der Asylsozialhilfe zu kürzen – obwohl diese bereits heute mit lediglich 10 bis 27 Franken pro Tag deutlich unter dem Existenzminimum liegen.

Erwerbsintegration braucht Zeit

Mit der verkürzten Abgeltungsdauer verfolgt der Bundesrat das Ziel, die Erwerbsintegration von Geflüchteten zu forcieren: Personen im erwerbsfähigen Alter sollen demnach bereits fünf Jahre nach Einreichung ihres Asylgesuchs berufstätig sein. Aus Sicht der SFH ist diese Vorgabe jedoch kurzsichtig und unrealistisch. Nachhaltige Erwerbsintegration setzt ausreichende Sprachkenntnisse und Qualifikationen voraus, um die Abhängigkeit von der Sozialhilfe dauerhaft zu überwinden – ein Prozess, der Zeit benötigt. Ohne die nötigen Kompetenzen steigt das Risiko, dass Personen erneut auf Sozialhilfe angewiesen sind. Geflüchtete, die im Tieflohnsektor arbeiten, verfügen häufig nicht über ausreichendes Einkommen, sodass eine einseitige Fokussierung auf schnelle Erwerbsintegration voraussichtlich zu einem Anstieg von «working poor» in der Sozialhilfe führen wird.

Abkehr von bisheriger Integrationspolitik

Die einseitige Fokussierung auf eine schnelle Erwerbsintegration stellt eine komplette Abkehr von der seit 2019 geltenden Integrationsagenda Schweiz (IAS) dar, die Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam entwickelt haben. Ziel der IAS ist die nachhaltige Integration durch Bildung und Spracherwerb. Mit der Sparmassnahme stellt der Bund diese Politik nach nur wenigen Jahren infrage, obwohl das Monitoring Integrationsförderung des Staatssekretariats für Migration (SEM) bereits positive Effekte bei der Arbeitsintegration zeigt.

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