Der unentgeltliche Rechtsschutz, eine langjährige Forderung der SFH, wurde im März 2019 im Rahmen des neuen Asylgesetzes eingeführt. Seither erhalten geflüchtete Menschen während ihres Asylverfahrens einen unabhängigen juristischen Beistand, der sie unterstützt und dafür sorgt, dass ihre Verfahren fair und rechtsstaatlich korrekt ablaufen. Der Rechtsschutz hat einen wichtigen Einfluss auf den Verfahrensausgang und auf den Schutz der betroffenen Personen. In den Bundesasylzentren im beschleunigten Verfahren sowie im erweiterten Verfahren in den Kantonen stellen verschiedene, vom Bund mandatierte Organisationen den Rechtsschutz sicher. Darüber hinaus engagieren sich weitere Organisationen und Anwält*innen ohne Mandat zugunsten von Asylsuchenden.
Leitlinien als Qualitätsrahmen
Die SFH hat diese Organisationen eingeladen, einige Jahre nach Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes ein gemeinsames Rollenverständnis zu erarbeiten für einen qualitativ hochstehenden Rechtsschutz. Daraus entstand eine Charta mit Leitlinien, die von 13 Organisationen unterzeichnet wurde, die im Rechtsschutz für Geflüchtete tätig sind. Sie trat am 1. Dezember 2025 in Kraft und dient Rechtsvertreter*innen als Richtschnur für ihre tägliche Arbeit. Zudem schafft die Charta eine Grundlage, um Feedback von Asylsuchenden zum Rechtsschutz einzuholen und dessen Qualität laufend weiterzuentwickeln.
Breiter Einbezug von Akteur*innen
Für die SFH ist das Ergebnis ein Erfolg: Das Projekt vereinte zum ersten Mal seit Einführung des unentgeltlichen Rechtsschutzes alle mandatierten Organisationen aus dem beschleunigten und dem erweiterten Verfahren sowie weitere interessierte Rechtsschutzakteur*innen aus allen Landesteilen. Auch das Flüchtlingsparlament und das UNHCR wurden konsultiert. Der breit angelegte Erarbeitungsprozess schuf ausserdem Raum, um das oft herausfordernde Umfeld offen zu reflektieren. Auf dieser Basis soll die Charta nun regelmässig überprüft werden, um die Qualität vom Rechtsschutz für Asylsuchende kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Lionel Walter
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