Die Rechte und Werte an den Grenzen Europas wiederherstellen

26. November 2021

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) hat die gemeinsame Erklärung des Europäischen Flüchtlingsrates (ECRE) zur Situation in Belarus und an dessen Grenze zur Europäischen Union mitunterzeichnet. Darin fordern zahlreiche Organisationen die Einhaltung des Asylrechts und der europäischen und internationalen Rechtsordnung.

In Reaktion auf die humanitäre Krise an der Grenze zwischen der EU und Belarus haben zahlreiche NGOs, die im Bereich Asyl und Menschenrechte aktiv sind, die gemeinsame Erklärung des ECRE unterzeichnet. Sie fordern die Mitgliedstaaten der europäischen Union und andere relevante europäische und internationale Institutionen dazu auf, die Rechte und Werte an den Grenzen Europas wiederherzustellen. Dazu wurden folgende fünf konkreten Forderungen formuliert:

  • Den Zugang zu einem Asylverfahren an den Grenzen gewährleisten: Ein Asylgesuch zu stellen, ist ein Menschenrecht
  • Zugang der Betroffenen zu humanitärer Hilfe gewährleisten
  • Nationale Gesetze aufheben, die nicht im Einklang mit der europäischen und internationalen Rechtsordnung stehen
  • Der Repression gegen Zivilgesellschaft, Medien und Rechtsaktivisten entgegenwirken und deren Zugang zu den Grenzzonen gewährleisten
  • Normen zu Menschenrechten und Transparenz in den Mittelpunkt der Zusammenarbeit mit Drittstaaten stellen, dies unter Gewährleistung des Rechts, ein Land zu verlassen, sowie unter Einhaltung des Non-Refoulement-Prinzips

Die vollständige gemeinsame Erklärung kann hier eingesehen werden.

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