Bilaterale Migrationspolitik

Bilaterale Migrationspolitik

Die Schweiz unterhält mit verschiedenen Herkunftsländern von Geflüchteten und mit Durchgangsländern unterschiedliche bilaterale Vereinbarungen. Die zwischenstaatlichen Verträge zielen darauf ab, die Migration aus diesen Ländern in die Schweiz möglichst einzudämmen.

Die Schweiz handelt für den Asylbereich zwischenstaatlich Vereinbarungen mit Durchgangs- und Herkunftsländern von Asylsuchenden aus. Das übergeordnete Ziel dieser Bilateralen Zusammenarbeit ist es, Migrationsbewegungen aus diesen Ländern in die Schweiz möglichst zu verhindern und abgewiesene Asylsuchende sowie Personen mit irregulärem Aufenthalt rasch auszuschaffen. Die Schweizer Behörden treten deshalb mit Durchgangs- oder Herkunftsländern in einen Bilateralen Migrationsdialog, um ein Rückübernahmeabkommen oder ein bilaterales Migrationsabkommen (Abkommen über die Zusammenarbeit im Migrationsbereich) zu erwirken.

Eine bilaterale oder multilaterale Migrationspartnerschaft hingegen ist ein umfassenderes aussenpolitisches Instrument, in dessen Rahmen die Interessen aller Beteiligten ausgehandelt werden.

Rückübernahmeabkommen

Mit diesem völkerrechtlichen Vertrag zwischen zwei Ländern wird die Ausweisung von Schutzsuchenden mit abgelehntem Asylgesuch und von Personen mit irregulärem Aufenthaltsstatus geregelt. Hintergrund ist dabei die gegenseitige völkerrechtlich verankerte Verpflichtung der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger. Die Schweiz hat über 60 Rückübernahmeregelungen, wobei es sich teilweise auch um Vereinbarungen auf Verwaltungsebene handelt, die nicht vom Parlament verabschiedet werden müssen.

Migrationsabkommen

Mit diesem Abkommen werden die Bedingungen einer Rückübernahme und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der beiden Staaten geregelt. Das Abkommen enthält Bestimmungen über den Aufenthalt, Kriterien und Verfahren im Identifikations- und Rückkehrbereich sowie die Grundsätze der Rückkehrhilfe für Staatsangehörige, welche die Schweiz verlassen müssen. Insofern entfaltet es eine verbindlichere Wirkung und ist höher gewichtet als ein Rückübernahmeabkommen. Die Schweiz hat mit Angola, Benin, Kamerun, Sri Lanka und Tunesien solche Abkommen abgeschlossen.

Migrationspartnerschaften

Migrationspartnerschaften können zwischen zwei oder mehreren Staaten abgeschlossen werden. Dabei handeln alle Beteiligten – die Schweiz, die Partnerländer und die Migrantinnen und Migranten – ihre Interessen aus und gehen mit einem verbindlichen Abkommen, dem Memorandum of Understanding (MoU), gegenseitig Verpflichtungen ein. Rechtlich sind Migrationspartnerschaften im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Migration (AuG, Art. 100) verankert mit dem Auftrag an den Bundesrat, diese zu fördern. Die Schweiz unterhält mit Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nigeria, Serbien, Sri Lanka und Tunesien Migrationspartnerschaften.

Wir begrüssen die partnerschaftliche Grundidee im Konzept zu den Migrationspartnerschaften, erachten jedoch eine funktionierende Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der Menschenrechte in den Partnerländern als zwingende Voraussetzung.

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