Transitabkommen: teuer, wirkungslos und unverhÀltnismÀssig

10. Juni 2024

Der Nationalrat entscheidet heute ĂŒber eine FDP-Motion, die ein Transitabkommen mit einem Drittstaat fordert, um abgewiesene eritreische Asylsuchende aus der Schweiz dorthin abzuschieben. Aus Sicht der Schweizerischen FlĂŒchtlingshilfe (SFH) geht es dabei um reine Symbolpolitik, da Eritrea aus keinem Land der Welt RĂŒckfĂŒhrungen akzeptiert. Die SFH lehnt solche PlĂ€ne zur Auslagerung des Wegweisungsvollzugs grundsĂ€tzlich ab, zumal diese aufgrund gravierender politischer und rechtlicher Probleme nicht umsetzbar sind. Sie fordert daher den Nationalrat auf, den Vorstoss abzulehnen.

Die Motion aus den Reihen der FDP will den Wegweisungsvollzug ans Ausland abwĂ€lzen: Sie fordert vom Bundesrat, ein Transitabkommen mit einem Drittstaat wie etwa Ruanda auszuhandeln, um abgewiesene eritreische Asylsuchende aus der Schweiz dorthin abzuschieben. Von diesem Drittstaat aus sollen die Betroffenen dann nach Eritrea zurĂŒckkehren – freiwillig oder zwangsweise. Der StĂ€nderat hat dem Vorhaben bereits zugestimmt, heute entscheidet der Nationalrat darĂŒber.

Teure Symbolpolitik

Aus Sicht der SFH ist der FDP-Vorstoss reine Symbolpolitik. Das eritreische Regime unterstĂŒtzt und akzeptiert keine ZwangsrĂŒckfĂŒhrungen eigener Staatsangehöriger. Die Betroffenen werden zudem auch aus einem Transitland nicht freiwillig in die eritreische Diktatur zurĂŒckzukehren, in der ihnen Verfolgung und Gefahr fĂŒr Leib und Leben droht.

Das bedeutet: Die Schweiz mĂŒsste die betroffenen Personen gemĂ€ss Transitabkommen wieder aufnehmen, da die Ausschaffung aus dem Transitland nach Eritrea nicht gelingen kann. Das Modell ist somit teuer, wirkungslos und in Anbetracht der aktuell weniger als 280 ausreisepflichtigen Eritreer*innen absolut unverhĂ€ltnismĂ€ssig.

Verantwortung wahrnehmen statt abwÀlzen

Die SFH lehnt die Externalisierung von Asylverfahren, Schutzverpflichtungen und Wegweisungsvollzug in Drittstaaten grundsĂ€tzlich ab. Die Schweiz kann die Umsetzung ihrer Gesetze und ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen in einem Drittstaat nicht umfassend wahrnehmen und gewĂ€hrleisten. Es drohen insbesondere eklatante Verstösse gegen völkerrechtliche Verpflichtungen und internationale Menschenrechtsnormen wie das Non-Refoulement-Gebot, wonach GeflĂŒchtete nicht in LĂ€nder zurĂŒckgeschafft werden dĂŒrfen, in denen ihnen Gefahr, Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Das gilt fĂŒr Asylsuchende gleichermassen wir fĂŒr Ausreisepflichtige.

Anstatt die Schutzverantwortung auf Drittstaaten abzuwĂ€lzen, sollte die Schweiz aus Sicht der SFH diese selbst wahrnehmen und abgewiesenen Asylsuchenden fĂŒr die Dauer ihres Aufenthalts hierzulande ein Leben in WĂŒrde ermöglichen.

Die SFH fordert den Nationalrat deshalb auf, den Fehlentscheid des StĂ€nderates zu korrigieren und den Vorstoss fĂŒr ein Transitabkommen zur Abschiebung abgewiesener eritreischer Asylsuchender in einen Drittstaat abzulehnen.

Zum Hintergrund:

Die Motion Gössi 23.4440 Â«RĂŒckfĂŒhrung von Eritreern, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Abschluss eines Transitabkommens mit einem Drittstaat» fordert vom Bundesrat, ein Transitabkommen mit einem Drittstaat auszuhandeln. Damit soll der Wegweisungsvollzug von abgewiesenen eritreischen Asylsuchenden ausgelagert und dann von diesem Drittstaat aus durchgefĂŒhrt werden.

Das Prinzip solcher Abkommen: Die Schweiz schiebt aufgrund des Transitabkommens ausreisepflichtige Eritreer*innen in das Transitland ab. Von dort aus sollen die Betroffenen dann innert einer im Transitabkommen vereinbarten Frist entweder freiwillig nach Eritrea zurĂŒckkehren oder zwangsweise vom Transitland zurĂŒckgefĂŒhrt werden. Die Betroffenen bleiben also nicht im Transitland, sondern nur fĂŒr die gesetzte Frist des Transits. FĂŒr den Fall, dass die Weiterreise nach Eritrea nicht innerhalb der vereinbaren Frist erfolgt, enthalten solche Transitabkommen jeweils eine RĂŒckĂŒbernahmeklausel. Das heisst: Die ins Transitland ĂŒberstellten eritreischen Asylsuchenden mĂŒssten somit nach Ablauf der vereinbarten Frist wieder in der Schweiz aufgenommen werden.

90 Jahre SFH – 90 Jahre FlĂŒchtlingsschutz

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