Keine LehrabbrĂŒche fĂŒr abgewiesene Asylsuchende: Die Motion geht nun in den StĂ€nderat

26. Februar 2021

Im Dezember 2020 gab es seitens des Nationalrats ein deutliches Ja zur Motion, bei der es darum geht, abgewiesenen Asylsuchenden die FortfĂŒhrung ihrer Lehre zu ermöglichen. Am 1. MĂ€rz 2021 entscheidet nun der StĂ€nderat.

Kurz zur Erinnerung: Die Motion fordert den Bundesrat dazu auf, die geltenden  Rechtsgrundlagen und die aktuelle Praxis so anzupassen, dass abgewiesenen und im Arbeitsmarkt integrierten Asylsuchenden vor der RĂŒckkehr in ihr Herkunftsland das Recht auf FortfĂŒhrung und Abschluss ihrer beruflichen Grundbildung gewĂ€hrt wird.

Die SFH empfiehlt die Annahme der Motion und war hocherfreut ĂŒber den entsprechenden Entscheid des Nationalrats, der hierzu am 16. Dezember 2020 mit 129 zu 54 Stimmen klar ja gesagt hat. FĂŒr die SFH ist eine Ausbildung oder Lehre in jedem Fall eine Investition in die Zukunft dieser jungen Menschen. Die Auszubildenden erwerben so wertvolle fachliche und soziale Kompetenzen, die ihnen kĂŒnftig nĂŒtzlich sein werden. Ausserdem wĂŒrde die definitive Annahme der Motion auch allen Betrieben und KMUs zugutekommen, die in die Ausbildung dieser Jugendlichen investiert und ihre Integration gezielt gefördert haben, denn sie wĂŒrden so keine motivierten und mit den BetriebsablĂ€ufen bestens vertraute Mitarbeitende verlieren.

Andererseits wĂŒrde auch die Schweizer Wirtschaft von der GesetzesĂ€nderung profitieren. Tatsache ist, dass eine RĂŒckfĂŒhrung der meisten betroffenen Jugendlichen in ihre HerkunftslĂ€nder aufgrund der instabilen Sicherheitslage nicht möglich ist. Sie sind deshalb lange Zeit auf Nothilfe in der Schweiz angewiesen und haben keinerlei Zukunftsperspektive. Die Kantone mĂŒssen in diesem Fall langfristig fĂŒr die durch die Nothilfe entstehenden Zusatzkosten aufkommen. Unter den gegebenen UmstĂ€nden ist es fĂŒr die SFH unbegreiflich, weshalb man diesen jungen Menschen untersagen sollte, ihre Lehre fortzusetzen und abzuschliessen.

Sowohl der Bundesrat als auch die Staatspolitische Kommission des StĂ€nderates haben die Motion abgelehnt. Ihrer Ansicht nach bedarf es keiner gesetzlichen Neuregelung zur VerlĂ€ngerung der Ausreisefristen, zumal es aufgrund der im MĂ€rz 2019 in Kraft getretenen beschleunigten Verfahren keine Auszubildenden mehr geben dĂŒrfte, die vom alten Asylrecht betroffen sind. Ausserdem, so die Argumentation, sĂ€he das Asylrecht bei besonderen UmstĂ€nden und in HĂ€rtefĂ€llen bereits heute Ausnahmen vor. DemgegenĂŒber hĂ€lt die SFH fest, dass es jĂ€hrlich zu hunderten LehrabbrĂŒchen kommt (siehe jĂŒngsten Fall eines Afghanen, ĂŒber den in den Medien berichtet wurde) und in der aktuellen Praxis AufenthaltsverlĂ€ngerungen bis höchstens sechs Monate möglich sind, was fĂŒr einen Lehrabschluss nicht ausreicht. Die SFH empfiehlt dem StĂ€nderat deshalb dringend, die Motion zu unterstĂŒtzen.

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