Gastfamilien für Geflüchtete aus der Ukraine: Kantone sind bereit

12. Mai 2022

Die inzwischen rund 50’000 ukrainischen Geflüchteten, die in der Schweiz den Schutzstatus S beantragt haben, stellen die Kantone, aber auch die Gastfamilien vor grosse Herausforderungen. Den Gastfamilien stehen mittlerweile in vielen Kantonen Behörden und Organisationen als Ansprechstellen zur Verfügung, wie heute am Point de Presse von SEM, SODK und SFH mitgeteilt wurde.

Die private Aufnahme von Geflüchteten bildet einen wesentlichen Pfeiler bei der Unterbringung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen: Rund die Hälfte der in der Schweiz angemeldeten Geflüchteten sind bei Gastfamilien untergekommen. Kantone und Gemeinden sind auf diesen freiwilligen Einsatz angewiesen. Gastfamilien leisten zudem eine wichtige Begleitfunktion und erleichtern die Integration der Geflüchteten. Sie entlasten damit vielerorts die Behörden ganz wesentlich.

Damit die Gastfamilien auch mittelfristig bereit sind, Geflüchtete bei sich zu beherbergen und zu begleiten, müssen sie selbst von den Behörden unterstützt werden. Die Betreuung der Gastfamilien ist daher von zentraler Bedeutung. Mehrere Kantone arbeiten dabei mit der SFH und den ihr angeschlossenen Hilfswerken zusammen. Einige Kantone und Gemeinden kümmern sich selbst vorbildlich um die freiwilligen Helfer oder arbeiten mit anderen Organisationen zusammen. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Zuständigkeiten in den Kantonen. Dort wird auch ersichtlich, in welchen Kantonen eine Zusammenarbeit mit dem Gastfamilien-Projekt der SFH stattfindet.

Bei einigen Kantonen müsste aus Sicht der SFH allerdings noch verstärkt in die Betreuung der Gastfamilien investiert werden. Um hier Unterstützung zu leisten, stellt die SFH den Behörden oder interessierten Organisationen Informationsmaterial, Arbeitsinstrumente und Checklisten zur Verfügung.

  • Nützliche Informationen für Kantone und Gemeinden für die Betreuung von Gastfamilien

Das Gastfamilienmodell der SFH

Dienlich kann auch das Betreuungskonzept der SFH sein. Dieses hat sie aus ihren Erfahrungen mit Gastfamilien während der Syrienkrise entwickelt und setzt es in der aktuellen Situation erfolgreich um. Es sieht neben einer Hotline folgende Teilschritte vor:

  • Besuch der Gastfamilie vor einer Platzierung, um Erwartungen und Räumlichkeiten zu klären
  • Besuch nach der Platzierung, um zentrale Fragen zu beantworten und die Regeln des Zusammenlebens zu klären
  • Vereinbarung zwischen Gastfamilie und Gästen sowie
  • eine Entschädigung an die Gastfamilien.