Keine sicheren Regionen in der Ukraine: SFH kritisiert Fehlentscheid des Bundesrats

08. Oktober 2025

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kritisiert die heute vom Bundesrat vorgestellten Einschränkungen des Schutzstatus S. Obwohl die Verlängerung des Schutzstatus bis März 2027 begrüssenswert ist, warnt die SFH vor den schwerwiegenden Folgen der neuen Restriktionen. Insbesondere die Einstufung von sieben ukrainischen Regionen als sicher ist aus Sicht der SFH realitätsfern. Angesichts der weiterhin volatilen Sicherheitslage in der gesamten Ukraine sieht die SFH in diesem Entscheid ein falsches Signal. Der Bundesrat beugt sich dem politischen Druck, anstatt seine Entscheidung an der tatsächlichen Bedrohungslage auszurichten.

Das Parlament hatte im Dezember 2024 mit der Annahme der Motion Friedli beschlossen, dass der Schutzstatus S künftig nur noch Geflüchteten aus umkämpften oder besetzten Gebieten der Ukraine gewährt werden soll. Heute hat der Bundesrat über die Umsetzung dieses Beschlusses sowie über die Weiterführung des Schutzstatus S informiert.

Dass er sieben ukrainische Regionen als sicher beziehungsweise eine Rückkehr dorthin als «zumutbar» einstuft, erachtet die SFH als Fehlentscheid. Der Bundesrat beugt sich damit dem politischen Druck, anstatt seine Entscheidung an der tatsächlichen Bedrohungslage auszurichten.

Keine sicheren Gebiete in der Ukraine

Eine verlässliche Einteilung in sichere und unsichere Regionen ist aus Sicht der SFH derzeit nicht möglich, da sich die Sicherheitslage in der gesamten Ukraine äusserst volatil entwickelt. Die EU macht denn auch keine solche Unterscheidung. In seiner Medienmitteilung stellt der Bundesrat selbst fest, dass «eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der ganzen Ukraine, die eine Rückkehr in Sicherheit garantieren würde, mittelfristig nicht realistisch» sei, und unterstreicht zugleich, dass eine Abstimmung mit der EU unabdingbar sei. Dieser Meinung ist auch die SFH. Der Status S sollte demnach erst aufgehoben werden, wenn der Krieg beendet ist, ein Friedensabkommen geschlossen und die Sicherheit vor Ort von unabhängigen internationalen Organisationen garantiert wird.

Russlands Eskalation verändert die Ausgangslage

Seit 2024-2025 hat Russland seine Angriffe auf die Ukraine verstärkt – insbesondere der kombinierte Einsatz von Drohnen und Raketen abseits der Front hat deutlich zugenommen. Diese Art der Kriegsführung hat sich seit der Einreichung der Motion Friedli im März 2024 nochmals intensiviert und ändert die Ausgangslage. In allen sieben vermeintlich sicheren Regionen waren in den letzten Monaten Luft- oder Drohnenangriffe zu verzeichnen, und in jeder dieser Regionen kamen Zivilpersonen bei Kampfhandlungen ums Leben. Hinzu kommt, dass das Vorgehen Russlands unvorhersehbar ist und eher auf eine Ausweitung feindlicher Handlungen hindeutet, wie die kürzlich in mehreren europäischen Ländern gesichteten Drohnenschwärme deutlich machen.

Besonders stossend ist schliesslich, dass GeflĂĽchtete, die ihr Gesuch bereits vor Wochen eingereicht haben, dies aber aufgrund des Pendenzenbergs des SEM noch nicht behandelt wurde, auch unter die Neuregelung fallen sollen. Aus Sicht der SFH sollte die Regelung nur auf nach dem 1. November 2025 eingereichte Gesuche Anwendung finden.

Schutz verlängert – Bewegungsfreiheit eingeschränkt

Hingegen begrĂĽsst die SFH, dass der Bundesrat den Schutzstatus S und das Programm S fĂĽr ein weiteres Jahr bis im März 2027 in Kraft lässt. Dies trägt zur Stärkung der Sicherheit und zur Förderung der Integration der Betroffenen bei.

Dass sich Personen mit Schutzstatus S künftig nur noch 15 Tage pro Halbjahr statt wie bisher 15 Tage pro Quartal in der Ukraine aufhalten dürfen, ist aus Sicht der SFH jedoch eine vollkommen unnötige Einschränkung. Zurückgebliebene Freunde und Familienangehörige oder die eigene Wohnung zu besuchen, ist für alle Geflüchteten wichtig und kann auch eine freiwillige Rückkehr begünstigen.

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