Das Parlament hatte im Dezember 2024 mit der Annahme der Motion Friedli beschlossen, dass der Schutzstatus S kĂŒnftig nur noch GeflĂŒchteten aus umkĂ€mpften oder besetzten Gebieten der Ukraine gewĂ€hrt werden soll. Heute hat der Bundesrat ĂŒber die Umsetzung dieses Beschlusses sowie ĂŒber die WeiterfĂŒhrung des Schutzstatus S informiert.
Dass er sieben ukrainische Regionen als sicher beziehungsweise eine RĂŒckkehr dorthin als «zumutbar» einstuft, erachtet die SFH als Fehlentscheid. Der Bundesrat beugt sich damit dem politischen Druck, anstatt seine Entscheidung an der tatsĂ€chlichen Bedrohungslage auszurichten.
Keine sicheren Gebiete in der Ukraine
Eine verlĂ€ssliche Einteilung in sichere und unsichere Regionen ist aus Sicht der SFH derzeit nicht möglich, da sich die Sicherheitslage in der gesamten Ukraine Ă€usserst volatil entwickelt. Die EU macht denn auch keine solche Unterscheidung. In seiner Medienmitteilung stellt der Bundesrat selbst fest, dass «eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der ganzen Ukraine, die eine RĂŒckkehr in Sicherheit garantieren wĂŒrde, mittelfristig nicht realistisch» sei, und unterstreicht zugleich, dass eine Abstimmung mit der EU unabdingbar sei. Dieser Meinung ist auch die SFH. Der Status S sollte demnach erst aufgehoben werden, wenn der Krieg beendet ist, ein Friedensabkommen geschlossen und die Sicherheit vor Ort von unabhĂ€ngigen internationalen Organisationen garantiert wird.
Russlands Eskalation verÀndert die Ausgangslage
Seit 2024-2025 hat Russland seine Angriffe auf die Ukraine verstĂ€rkt â insbesondere der kombinierte Einsatz von Drohnen und Raketen abseits der Front hat deutlich zugenommen. Diese Art der KriegsfĂŒhrung hat sich seit der Einreichung der Motion Friedli im MĂ€rz 2024 nochmals intensiviert und Ă€ndert die Ausgangslage. In allen sieben vermeintlich sicheren Regionen waren in den letzten Monaten Luft- oder Drohnenangriffe zu verzeichnen, und in jeder dieser Regionen kamen Zivilpersonen bei Kampfhandlungen ums Leben. Hinzu kommt, dass das Vorgehen Russlands unvorhersehbar ist und eher auf eine Ausweitung feindlicher Handlungen hindeutet, wie die kĂŒrzlich in mehreren europĂ€ischen LĂ€ndern gesichteten DrohnenschwĂ€rme deutlich machen.
Besonders stossend ist schliesslich, dass GeflĂŒchtete, die ihr Gesuch bereits vor Wochen eingereicht haben, dies aber aufgrund des Pendenzenbergs des SEM noch nicht behandelt wurde, auch unter die Neuregelung fallen sollen. Aus Sicht der SFH sollte die Regelung nur auf nach dem 1. November 2025 eingereichte Gesuche Anwendung finden.
Schutz verlĂ€ngert â Bewegungsfreiheit eingeschrĂ€nkt
Hingegen begrĂŒsst die SFH, dass der Bundesrat den Schutzstatus S und das Programm S fĂŒr ein weiteres Jahr bis im MĂ€rz 2027 in Kraft lĂ€sst. Dies trĂ€gt zur StĂ€rkung der Sicherheit und zur Förderung der Integration der Betroffenen bei.
Dass sich Personen mit Schutzstatus S kĂŒnftig nur noch 15 Tage pro Halbjahr statt wie bisher 15 Tage pro Quartal in der Ukraine aufhalten dĂŒrfen, ist aus Sicht der SFH jedoch eine vollkommen unnötige EinschrĂ€nkung. ZurĂŒckgebliebene Freunde und Familienangehörige oder die eigene Wohnung zu besuchen, ist fĂŒr alle GeflĂŒchteten wichtig und kann auch eine freiwillige RĂŒckkehr begĂŒnstigen.

Eliane Engeler
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