Zimmer in einem Bundesasylzentrum

Unterbringungsplätze: Bund rechnet mit Engpässen im Herbst

28. August 2023

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) geht davon aus, dass es im Herbst zu Engpässen bei der Unterbringung von Geflüchteten kommen wird. Das SEM rechnet für dieses Jahr mit rund 28'000 Asylgesuchen, mit einer tieferen Wahrscheinlichkeit seien auch 35'000 Gesuche möglich, teilte das SEM mit. Hinzu kommen rund 20'000 Gesuche von Geflüchteten aus der Ukraine mit Schutzstatus S. Für die Erstaufnahme für Personen aus der Ukraine ist ebenfalls der Bund zuständig.

Heute stehen dem Bund 6400 Unterbringungsplätze in den Bundesasylzentren sowie rund 3700 Plätze von der Armee zur Verfügung. Auf Anfrage des Bundes haben die Kantone bis am 25. August 2023 dem Bund 600 zusätzliche Unterbringungsplätze für die Erstunterbringung gemeldet, weitere rund 1200 Plätze sind bei den Kantonen «in Abklärung». Auch die Armee prüfe, in welchem Umfang sie zusätzliche Unterbringungsplätze zur Verfügung stellen könnte, heisst es weiter in der Mitteilung.

Zivilschutzanlagen sind das letzte Mittel

Die Unterbringung in Zivilschutzanlagen und Turn- oder Gewerbehallen ist aus Sicht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) nicht geeignet und sollte erst als letztes Mittel eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um Notunterkünfte, die erst eingesetzt werden dürfen, wenn alle Alternativen zuvor ausgeschöpft wurden – inklusive der Privatunterbringung.

Begleitete und unbegleitete Kinder sowie vulnerable Personen, sollten wenn immer möglich nicht in Notfallstrukturen wie Zivilschutzanlagen untergebracht werden. Keineswegs sollten diese Geflüchteten unterirdisch untergebracht werden.

Zudem dienen Zivilschutzanlagen oft als letzte Reserve für die Notfallplanung der Kantone, und sind nicht als Asylunterkunft auf Bundesebene gedacht. Wenn sie als Bundesasylzentren genutzt werden, fehlen sie den Kantonen, falls sich die Unterbringungssituation stark verschärfen sollte.

Kasernen sind keine Bundesasylzentren

Eine Unterbringung in einer Kaserne, die noch als Waffenplatz in Betrieb ist, ist als Bundesasylzentrum ebenfalls nicht geeignet. Eine Unterbringung auf einer betriebenen Kaserne kann insbesondere bei Kriegsgeflüchteten traumatische Ereignisse oder schlechte Erinnerungen hervorrufen.

Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass die Geflüchteten möglichst von den militärischen Aktivitäten abgegrenzt sind. Auch Kasernen sind Notfallstrukturen und sollten so kurz wie möglich als Unterkünfte betrieben werden. Begleitete und unbegleitete Kinder sowie vulnerable Personen sollen, wenn immer möglich, nicht in Kasernen untergebracht werden.

Ein lang vorhergesehener Engpass

Wegen eines drohenden Engpasses im Herbst hatte der Bundesrat bereits in der Sommersession im Juni dem Parlament einen Kredit über rund 133 Millionen Franken beantragt. Der Bundesrat wollte für die zahlreichen Geflüchteten, die er im Herbst erwartet, temporäre Containeranlagen erstellen und in Betrieb nehmen. Das Parlament lehnte den Kredit jedoch ab. Container sind aus Sicht der SFH besser für die Unterbringung geeignet als Zivilschutzanlagen.

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