Unnötig harte Reiseverbote für Flüchtlinge

28. September 2018

National- und Ständerat überbieten sich bei der Verschärfung der Reiseverbote für anerkannte Flüchtlinge: Diese sollen nun ihren Flüchtlingsstatus in jedem Fall automatisch verlieren, wenn sie ohne Bewilligung in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat reisen. Verboten wird auch die Reise in Nachbarländer der Heimatstaaten.

Ein syrisches Flüchtlingskind, das in der Schweiz Zuflucht gefunden hat, darf künftig seine Grosseltern, die in der Türkei geblieben sind, nicht mehr sehen. Mit diesem fiktiven Beispiel brachte SP-Nationalrätin Mattea Meyer in der Ratsdebatte auf den Punkt, worauf die aktuelle Revision des Ausländergesetzes (AuG) faktisch hinausläuft ‑ eine massive Verschärfung des Reiseverbots für anerkannte Flüchtlinge, die aus Sicht der SFH viel zu weit geht und unnötig hart ist: Anerkannten Flüchtlingen soll die Reise in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat, aber auch in Nachbarländer des Heimatstaats grundsätzlich verboten werden.

Dabei dürfen anerkannte Flüchtlinge nach geltendem Recht schon heute nicht ins Heimatland reisen, wenn sie sich dort wieder unter den Schutz dieses Staates stellen – ansonsten verlieren sie ihren Flüchtlingsstatus in der Schweiz, weil davon ausgegangen wird, dass sie ihren Schutzstatus nicht mehr benötigen. In der Praxis sind solche Fälle laut Bund freilich die absolute Ausnahme. Und das, obwohl das Staatssekretariat für Migration (SEM) eigens eine Meldestelle eingerichtet hat, bei der ein Verdacht auf missbräuchliche Reisen gemeldet werden kann.

Unabhängig davon ist der innenpolitische Druck laufend gewachsen, die Reisefreiheit anerkannter Flüchtlinge weiter einzuschränken und das Verbot von Heimatreisen besser durchzusetzen. Der Bundesrat hat diesem schliesslich nachgegeben und eine AuG-Revision vorgeschlagen, mit der er die Beweislast umdrehen will: Nicht mehr die Behörden müssen demnach einem Flüchtling beweisen, dass er eine unerlaubte Reise unternommen hat, sondern der Flüchtling muss glaubhaft machen, dass er aufgrund eines entschuldbaren Zwangs in den Heimatstaat gereist ist. Die SFH hat diese Umkehr der Beweislast bereits in der Vernehmlassung kritisiert, weil es dem Untersuchungsgrundsatz widerspricht.

Die Mitte-rechts-Mehrheit im Nationalrat geht nun aber noch deutlich weiter: Anerkannten Flüchtlingen soll ihr Status künftig automatisch entzogen werden, wenn sie in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat gereist sind – und zwar selbst dann, wenn die Reise aufgrund eines Zwangs erfolgte. Mit dieser strikten Verbotsregel wird aus Sicht der SFH der ungerechtfertigte Generalverdacht des Missbrauchs zur Grundlage der Gesetzesbestimmung. Bewusst ignoriert wird dabei, dass Heimatreisen zwingend notwendig sein können, ohne dass sich Flüchtlinge wieder mit ihrem Heimatstaat identifizieren oder sich unter dessen Schutz begeben – Todesfälle in der Familie sind ein klassisches Beispiel dafür.

Bei der zweiten Verschärfung folgt der Nationalrat dem Ständerat. Dieser hatte bei der Erstberatung der AuG-Vorlage beschlossen, anerkannten Flüchtlingen zusätzlich auch Reisen in die Nachbarstaaten ihrer Heimatländer zu verbieten. Die fragwürdige Begründung: Von dort könnten Flüchtlinge auch in ihren Heimatstaat weiterreisen. Die SFH hat diese unverhältnismässige Ausdehnung des Reiseverbots auf Nachbarländer wiederholt als unhaltbar abgelehnt. Auch der Bundesrat hatte diese Regelung ursprünglich in Betracht gezogen, sie dann aber wieder verworfen. Denn ein solch weitgehendes Verbot verunmöglicht laut Bundesrat auch den Besuch von nahen Familienangehörigen, die sich in Nachbarstaaten aufhalten. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat, der den weiteren Verschärfungen des Nationalrats wohl zustimmen dürfte.

Von Peter Meier, Leiter Asylpolitik

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