Gewalt im Bundesasylzentrum Basel

15. Mai 2020

Medienrecherchen zeigen: Im Bundesasylzentrum Basel kommt es immer wieder zu gewalttĂ€tigen Auseinandersetzungen zwischen dem Sicherheitspersonal und Asylsuchenden. Die Schweizerische FlĂŒchtlingshilfe (SFH) ist Ă€usserst besorgt ĂŒber diese VorfĂ€lle. Sie fordert eine unabhĂ€ngige Untersuchung und griffige Massnahmen zur GewaltprĂ€vention in den Bundesasylzentren (BAZ).

Die Wochenzeitung und die «Rundschau» (SRF) haben eine gemeinsame Recherche ĂŒber gewalttĂ€tige Auseinandersetzungen zwischen Securitas-Mitarbeitenden und Asylsuchenden im Bundesasylzentrum Basel publiziert. Die Recherchen beruhen auf Aussagen von Asylsuchenden, eines Securitas-Mitarbeitenden und internen Rapporten. Aktivistinnen und Aktivisten der Gruppe «Drei Rosen gegen Grenzen» haben zudem die Übergriffe auf Asylsuchende dokumentiert und kommen in den Berichten ebenfalls zu Wort. Der Sicherheitsdienst weist die VorwĂŒrfe zurĂŒck und spricht von Notwehr und Verteidigung gegen Angriffe von Asylsuchenden. Das verantwortliche Staatssekretariat fĂŒr Migration (SEM) beteuert, dass der Sicherheitsdienst Gewalt immer verhĂ€ltnismĂ€ssig anwende.

UnabhÀngige Untersuchung nötig

Die VorfĂ€lle sind aus Sicht der SFH besorgniserregend. Eine interne AbklĂ€rung durch das SEM genĂŒgt hier nicht. Die VorfĂ€lle mĂŒssen genau und behördenunabhĂ€ngig untersucht und dokumentiert werden, um Gewissheit ĂŒber die GrĂŒnde und Verlauf der Gewaltanwendung zu bekommen. Sie zeigen jedoch, wie dringend erforderlich die Schaffung von neutralen Ombudsstellen in den BAZ ist, wie sie die SFH in ihren Mindeststandards fĂŒr die Unterbringung fordert – bislang vergeblich.

In jedem Fall sind aber die Menschen- und grundrechtlichen Vorgaben in der Unterbringung zwingend einzuhalten. Die Nationale Kommission zur VerhĂŒtung von Folter (NKVF) hat in ihrem Bericht vom November 2018 an das SEM ausfĂŒhrlich diese Rechte dargelegt. Dazu gehören unter anderen die Bundeverfassung, die EuropĂ€ische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie die UNO-Pakte I und II, welche den Schutz vor Diskriminierung garantieren. Die Einhaltung dieser Vorgaben muss von einer unabhĂ€ngigen Institution wie etwa der NKVF ĂŒberprĂŒft werden.

PrÀvention statt Eskalation

Die SFH erwartet vom SEM die Umsetzung griffiger Massnahmen zur GewaltprĂ€vention in den BAZ und klare Vorgaben an die Sicherheitsdienste, deren Auftraggeber es ist. Diese tragen dazu bei, aufkommende Konflikte zwischen Sicherheitsdienstleistern und Asylsuchenden rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern, damit sie nicht in gewalttĂ€tigen Auseinandersetzungen enden. Die SFH hat im Oktober 2019 auf die Notwendigkeit von PrĂ€ventionsmassnahmen hingewiesen. DarĂŒber hinaus steht das SEM in der Verantwortung, die entsprechende Aus- und Weiterbildung des Sicherheitspersonals von den mandatierten Sicherheitsfirmen zu verlangen und auch regelmĂ€ssig zu kontrollieren. Die SFH hat keinen Bundesauftrag fĂŒr die Aus- oder Weiterbildung der Sicherheitsdienste in den BAZ. Sie bietet lediglich einen eintĂ€gigen Weiterbildungskurs in transkultureller Kompetenz an, der aber keinesfalls die grĂŒndliche Schulung des Sicherheitspersonals und PrĂ€ventionsmassnahmen in den BAZ ersetzen kann.