Gewalt im Bundesasylzentrum Basel

15. Mai 2020

Medienrecherchen zeigen: Im Bundesasylzentrum Basel kommt es immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Sicherheitspersonal und Asylsuchenden. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) ist äusserst besorgt über diese Vorfälle. Sie fordert eine unabhängige Untersuchung und griffige Massnahmen zur Gewaltprävention in den Bundesasylzentren (BAZ).

Die Wochenzeitung und die «Rundschau» (SRF) haben eine gemeinsame Recherche über gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Securitas-Mitarbeitenden und Asylsuchenden im Bundesasylzentrum Basel publiziert. Die Recherchen beruhen auf Aussagen von Asylsuchenden, eines Securitas-Mitarbeitenden und internen Rapporten. Aktivistinnen und Aktivisten der Gruppe «Drei Rosen gegen Grenzen» haben zudem die Übergriffe auf Asylsuchende dokumentiert und kommen in den Berichten ebenfalls zu Wort. Der Sicherheitsdienst weist die Vorwürfe zurück und spricht von Notwehr und Verteidigung gegen Angriffe von Asylsuchenden. Das verantwortliche Staatssekretariat für Migration (SEM) beteuert, dass der Sicherheitsdienst Gewalt immer verhältnismässig anwende.

Unabhängige Untersuchung nötig

Die Vorfälle sind aus Sicht der SFH besorgniserregend. Eine interne Abklärung durch das SEM genügt hier nicht. Die Vorfälle müssen genau und behördenunabhängig untersucht und dokumentiert werden, um Gewissheit über die Gründe und Verlauf der Gewaltanwendung zu bekommen. Sie zeigen jedoch, wie dringend erforderlich die Schaffung von neutralen Ombudsstellen in den BAZ ist, wie sie die SFH in ihren Mindeststandards für die Unterbringung fordert – bislang vergeblich.

In jedem Fall sind aber die Menschen- und grundrechtlichen Vorgaben in der Unterbringung zwingend einzuhalten. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat in ihrem Bericht vom November 2018 an das SEM ausführlich diese Rechte dargelegt. Dazu gehören unter anderen die Bundeverfassung, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie die UNO-Pakte I und II, welche den Schutz vor Diskriminierung garantieren. Die Einhaltung dieser Vorgaben muss von einer unabhängigen Institution wie etwa der NKVF überprüft werden.

Prävention statt Eskalation

Die SFH erwartet vom SEM die Umsetzung griffiger Massnahmen zur Gewaltprävention in den BAZ und klare Vorgaben an die Sicherheitsdienste, deren Auftraggeber es ist. Diese tragen dazu bei, aufkommende Konflikte zwischen Sicherheitsdienstleistern und Asylsuchenden rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern, damit sie nicht in gewalttätigen Auseinandersetzungen enden. Die SFH hat im Oktober 2019 auf die Notwendigkeit von Präventionsmassnahmen hingewiesen. Darüber hinaus steht das SEM in der Verantwortung, die entsprechende Aus- und Weiterbildung des Sicherheitspersonals von den mandatierten Sicherheitsfirmen zu verlangen und auch regelmässig zu kontrollieren. Die SFH hat keinen Bundesauftrag für die Aus- oder Weiterbildung der Sicherheitsdienste in den BAZ. Sie bietet lediglich einen eintägigen Weiterbildungskurs in transkultureller Kompetenz an, der aber keinesfalls die gründliche Schulung des Sicherheitspersonals und Präventionsmassnahmen in den BAZ ersetzen kann.

Juristische Fachtagung

Diskutieren Sie mit Expert*innen über die aktuellen Entwicklungen in der Türkei und weitere spannende Themen.

Juristische Fachtagungen
Jetzt anmelden