SFH begrĂŒsst Entscheid und fordert unverzĂŒgliches Eintreten auf hĂ€ngige Gesuche

SFH begrĂŒsst Entscheid und fordert unverzĂŒgliches Eintreten auf hĂ€ngige Gesuche

09. Juni 2017

Der Bund darf FlĂŒchtlinge, fĂŒr die gemĂ€ss Dublin-Abkommen Ungarn zustĂ€ndig wĂ€re, nicht mehr zurĂŒckschicken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. Damit bestĂ€tigt es die Haltung der Schweizerischen FlĂŒchtlingshilfe. Die Menschenrechtslage in Ungarn ist zu unsicher. Die SFH fordert den Bund auf, umgehend auf die noch hĂ€ngigen FĂ€lle einzutreten.

SFH zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu RĂŒckfĂŒhrungen nach Ungarn

Schon im Herbst 2015 wie auch im MĂ€rz 2017 hatte die SFH auf die schrittweise verschĂ€rfte Asylpraxis von Ungarn hingewiesen. Diese verstösst aus Sicht der SFH gegen EU-Recht und Völkerrecht. Inzwischen hat auch die EU-Kommission beschlossen, gegen Ungarn wegen Vertragsverletzungen im Asylbereich vorzugehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Schweiz RĂŒckĂŒberfĂŒhrungen nach Ungarn gemĂ€ss Dublin-Verfahren aussetzen soll. 2016 war es zu 65 solchen FĂ€llen gekommen, seit Anfang 2017 sind 10 FĂ€lle dokumentiert. Mit diesem Stopp folgt die Schweiz der Praxis von Staaten wie Österreich, Deutschland, Norwegen, DĂ€nemark, Schweden und Belgien.

Asylverfahren in der Schweiz durchfĂŒhren

Die SFH fordert das Staatssekretariat fĂŒr Migration (SEM) auf, die rund 200 teils seit lĂ€ngerem hĂ€ngigen Verfahren nicht weiter hinzuziehen. Die Asylsuchenden haben den berechtigten Anspruch, dass ihre Gesuche innert nĂŒtzlicher Frist behandelt werden. Deswegen fordert die SFH den Bund auf, das Selbsteintrittsrecht auszuĂŒben. Auf diese Weise entsteht Rechtssicherheit fĂŒr die Betroffenen.   

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