SFH zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Rückführungen nach Ungarn
Schon im Herbst 2015 wie auch im März 2017 hatte die SFH auf die schrittweise verschärfte Asylpraxis von Ungarn hingewiesen. Diese verstösst aus Sicht der SFH gegen EU-Recht und Völkerrecht. Inzwischen hat auch die EU-Kommission beschlossen, gegen Ungarn wegen Vertragsverletzungen im Asylbereich vorzugehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Schweiz Rücküberführungen nach Ungarn gemäss Dublin-Verfahren aussetzen soll. 2016 war es zu 65 solchen Fällen gekommen, seit Anfang 2017 sind 10 Fälle dokumentiert. Mit diesem Stopp folgt die Schweiz der Praxis von Staaten wie Österreich, Deutschland, Norwegen, Dänemark, Schweden und Belgien.
Asylverfahren in der Schweiz durchführen
Die SFH fordert das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf, die rund 200 teils seit längerem hängigen Verfahren nicht weiter hinzuziehen. Die Asylsuchenden haben den berechtigten Anspruch, dass ihre Gesuche innert nützlicher Frist behandelt werden. Deswegen fordert die SFH den Bund auf, das Selbsteintrittsrecht auszuüben. Auf diese Weise entsteht Rechtssicherheit für die Betroffenen.
Rückfragen

Generalsekretariat
- Telefon: +41 31 370 75 75
- E-Mail: info@fluechtlingshilfe.ch