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NEIN zur Abschaffung des Flüchtlingsschutzes!

24. September 2025

Die SVP zielt mit ihrer äusserst radikalen «Grenzschutzinitiative» auf den Bruch mit zwingendem Völkerrecht, will das Schweizer Asylrecht weitgehend abschaffen und den Schutz von kriegsvertriebenen Menschen aufheben. Sie forciert zudem den Bruch mit der Genfer Flüchtlings- und der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie das Ende der Zusammenarbeit mit der EU im Asylbereich. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) sagt dazu dezidiert Nein und wird die Initiative entschieden bekämpfen.

Die heute eingereichte Volksinitiative mit dem offiziellen Titel «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutzinitiative)» ist der bislang radikalste Angriff der SVP auf Flüchtlingsschutz, Asylrecht und Menschenrechte. Die Initiative fordert systematische Personenkontrollen an den Grenzen, pauschale Einreisesperren für Asylsuchende, die Beschränkung der Asylgewährungen auf ein Kontingent von jährlich maximal 5'000 Personen sowie die Abschaffung der vorläufigen Aufnahme.  

Die Initiative verlangt damit die Aufgabe zentraler Verfassungsgrundsätze und internationaler Verpflichtungen mit dem Ziel, das Schweizer Asylrecht und den Flüchtlingsschutz vollständig auszuhöhlen. Sie hätte daher massive Konsequenzen für Geflüchtete: Frauen, Männer und Kinder, die verfolgt werden oder vor Terror, Krieg und Gewalt flüchten, würden künftig durch die Schweiz ohne Rücksicht auf ihre Gefährdungslage und ihren Schutzbedarf abgewiesen. 

Deshalb sagt die SFH dezidiert NEIN! 

Die SVP-Initiative richtet sich dazu gegen zentrale demokratische Werte unserer Gesellschaft: Humanität, Rechtsstaatlichkeit und Solidarität. Die SFH lehnt die Initiative entschieden ab. In ihrem Argumentarium zeigt sie eingehend auf, dass diese…:  

…auf den Bruch mit zwingendem Völkerrecht zielt. Die Initiative will pauschale Einreisesperren für Geflüchtete, die die Schweiz über einen sicheren Drittstaat erreichen. Aktuell betrifft dies fast alle Menschen, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, da sie über eines unserer Nachbarländer in die Schweiz gelangen. Diese gelten als sichere Drittstaaten. Diese Forderung der Initiative lässt sich nicht umsetzen, ohne gegen das nicht-verhandelbare und nicht kündbare zwingende Völkerrecht zu verstossen (Non-Refoulement-Gebot), denn umgehende pauschale Rückweisungen von Geflüchteten sind verboten (Pushbacks). 

Auch müssen laut Initiative vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F) die Schweiz verlassen, obwohl eine Rückkehr in den Herkunftsstaat bereits geprüft und als unzulässig, unzumutbar oder unmöglich eingestuft wurde. Aus diesem Grund haben sie den Ausweis F erhalten und eine Wegweisung aus der Schweiz wäre bei vielen von ihnen ein Verstoss gegen das zwingende Völkerrecht. 

…das Schweizer Asylrecht weitgehend abschafft. Die Initiative will geflüchteten Frauen, Männern und Kindern, die die Schweiz auf dem Landweg (über einen sicheren Drittstaat) erreichen, keine Einreise, kein Asyl und keine vorläufige Aufnahme mehr gewähren. Das Schweizer Asylrecht und -verfahren wird damit weitgehend abgeschafft. Daran ändert auch die Einführung eines «Asylgewährungskontingents» nichts, denn ein politischer Entscheid über ein allfälliges Kontingent für einige ausgewählte Flüchtlinge ist kein Ersatz für das völker- und verfassungsrechtlich garantierte Recht auf ein individuelles Asylverfahren und Schutz. Dass das Kontingent laut Initiative maximal 5'000 Personen pro Jahr umfassen darf, ist zudem vollkommen willkürlich, trägt den realen Fluchtbewegungen keine Rechnung und liegt ausserdem deutlich unter den 12'000 Schutzgewährungen, die in den letzten zehn Jahren im Schnitt erfolgten (ohne Status S). 

…Schluss macht mit dem Schutz von kriegsvertriebenen Menschen. Die Initiative will die vorläufige Aufnahme (Ausweis F) vollständig abschaffen: Es werden keine neuen vorläufigen Aufnahmen mehr gewährt, F-Ausweise werden zudem nicht mehr verlängert. Männer, Frauen und Kinder, die bereits mit einer vorläufigen Aufnahme hier leben, sollen so den Schutz verlieren und die Schweiz schnellstmöglich verlassen, selbst wenn sie bereits gut integriert sind und finanziell auf eigenen Beinen stehen. Zehntausende Personen werden so unverschuldet zu Sans Papiers und bis zur geforderten Ausreise in die Illegalität und ins Prekariat der Nothilfe gedrängt. 

…die internationale Zusammenarbeit im Flüchtlingsschutz aufkündigt. Die Initiative hat den vollständigen Bruch mit zentralen flüchtlings- und menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz sowie mit dem europäischen Asylrecht zur Folge. Konkret müssten die Assoziierungsabkommen von Schengen und Dublin, die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention, die UNO-Kinderrechts- und die UNO-Anti-Folterkonvention sowie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II) mit Annahme der Initiative gekündigt werden.  

…der Schweiz schadet. Die Auswirkungen der Kündigung der verschiedenen internationalen Abkommen gehen weit über den Flüchtlingsbereich hinaus: Die politischen und bürgerlichen Rechte der Schweizer Bevölkerung werden geschwächt und die Stellung des internationalen Genfs als Sitz des UNO-Flüchtlingshilfswerks UNHCR bedroht. Ein Wegfall der Schengen-Assoziierung bedeutet auch das Ende der Personenfreizügigkeit mit der EU, da die Abkommen inhaltlich gekoppelt sind. Damit sind auch die bilateralen Verträge gefährdet. Aufgrund der Grenzkontrollen drohen ausserdem immense Mehrkosten, kilometerlange Staus, sowie Einschränkungen für Tourismus und Reisefreiheit. Mit der verlangten Abschaffung der vorläufigen Aufnahme wird das inländische Arbeitskräftepotenzial empfindlich geschwächt. Zudem müssen die Betroffenen finanziell unterstützt und in Nothilfestrukturen untergebracht werden, was die Behörden von Kantonen und Gemeinden vor grosse Probleme stellen würde.

NEIN zur Abschaffung des Flüchtlingsschutzes!

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