«Die Integrationsagenda ist eine echte Errungenschaft» erklĂ€rt Miriam Behrens, Direktorin der Schweizerischen FlĂŒchtlingshilfe. «Wir freuen uns, dass der Bund dafĂŒr die erforderlichen Mittel bereitstellt. Dass sich die Kantone zu zusĂ€tzlichen Fördermassnahmen zur Integration von FlĂŒchtlingen verpflichten und dazu bereit sind, sich am Erfolg messen zu lassen, ist ein klares und lobenswertes Bekenntnis.» Positiv wertet die SFH, dass der Integrationsprozess kĂŒnftig bereits kurz nach der Einreise mit entsprechenden PotenzialabklĂ€rungen in die Schweiz starten soll. Das schafft Vertrauen bei den SchutzbedĂŒrftigen und hilft ihnen, rascher Tritt zu fassen. Die gesetzten Zeitrahmen von 3 Jahren fĂŒr das Erlernen einer Landessprache und 7 Jahren fĂŒr die Aufnahme einer ErwerbstĂ€tigkeit rĂ€umen den Schutzsuchenden die nötige Zeit ein. Besonders erfreulich ist zudem, dass auch die lĂ€nger in der Schweiz verbleibenden vorlĂ€ufig Aufgenommenen von diesen Massnahmen profitieren. Es hat sich ein breit abgestĂŒtztes VerstĂ€ndnis dafĂŒr entwickelt, dass auch diese Menschen ein Anrecht auf Sprachkurse und einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Umso dringlicher wĂ€re es jetzt auch, auf Gesetzesebene den Status der vorlĂ€ufigen Aufnahme auf eine neue Grundlage zu stellen.
Signal fĂŒr Arbeitgeber und Zivilgesellschaft
Die Integrationsagenda ist ein grosser Schritt fĂŒr unbegleitete MinderjĂ€hrige (MNA). Mit der neuen Grundfinanzierung des Bundes von 86 Franken pro Person und Tag können die Kantone die Empfehlungen der Sozialdirektorenkonferenz (SODK) in die Tat umsetzen und schweizweit verbindliche Betreuungsstandards schaffen. Die SFH appelliert an die Kantone, hier nun verstĂ€rkt zu investieren. Die besonders schutzbedĂŒrftigen Kinder und Jugendlichen gilt es mit genĂŒgend pĂ€dagogisch geschultem Personal in die SelbststĂ€ndigkeit zu begleiten. Die Integrationsagenda und die rechtlichen Rahmenbedingungen beinhalten viele Anforderungen an die Schutzsuchenden. Massnahmen zur Bildung und Arbeitsintegration sind aber noch kein Garant fĂŒr eine erfolgreiche Teilhabe. Auch die Arbeitgeber sind dazu aufgefordert, ausreichend ArbeitsplĂ€tze fĂŒr FlĂŒchtlinge und vorlĂ€ufig Aufgenommene anzubieten â und zwar zu Löhnen, die es diesen Personen ermöglicht, davon ohne zusĂ€tzliche Sozialhilfe zu leben. Damit Schutzsuchende in der Schweiz eine zweite Heimat finden, muss sich auch die Zivilgesellschaft engagieren und miteinbezogen werden.
Damit die Integrationsagenda erfolgreich umgesetzt werden kann mĂŒssen alle Kantone gleichermassen ihren Beitrag leisten. Die SFH fordert den Bund nun dazu auf, mit den Kantonen auf Verordnungsebene verbindliche Abmachungen zu treffen, damit nur dann Gelder ausgezahlt werden, wenn die Kantone auch entsprechende Erfolge erzielen.
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