«Die Integrationsagenda ist eine echte Errungenschaft» erklärt Miriam Behrens, Direktorin der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. «Wir freuen uns, dass der Bund dafür die erforderlichen Mittel bereitstellt. Dass sich die Kantone zu zusätzlichen Fördermassnahmen zur Integration von Flüchtlingen verpflichten und dazu bereit sind, sich am Erfolg messen zu lassen, ist ein klares und lobenswertes Bekenntnis.» Positiv wertet die SFH, dass der Integrationsprozess künftig bereits kurz nach der Einreise mit entsprechenden Potenzialabklärungen in die Schweiz starten soll. Das schafft Vertrauen bei den Schutzbedürftigen und hilft ihnen, rascher Tritt zu fassen. Die gesetzten Zeitrahmen von 3 Jahren für das Erlernen einer Landessprache und 7 Jahren für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit räumen den Schutzsuchenden die nötige Zeit ein. Besonders erfreulich ist zudem, dass auch die länger in der Schweiz verbleibenden vorläufig Aufgenommenen von diesen Massnahmen profitieren. Es hat sich ein breit abgestütztes Verständnis dafür entwickelt, dass auch diese Menschen ein Anrecht auf Sprachkurse und einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Umso dringlicher wäre es jetzt auch, auf Gesetzesebene den Status der vorläufigen Aufnahme auf eine neue Grundlage zu stellen.
Signal für Arbeitgeber und Zivilgesellschaft
Die Integrationsagenda ist ein grosser Schritt für unbegleitete Minderjährige (MNA). Mit der neuen Grundfinanzierung des Bundes von 86 Franken pro Person und Tag können die Kantone die Empfehlungen der Sozialdirektorenkonferenz (SODK) in die Tat umsetzen und schweizweit verbindliche Betreuungsstandards schaffen. Die SFH appelliert an die Kantone, hier nun verstärkt zu investieren. Die besonders schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen gilt es mit genügend pädagogisch geschultem Personal in die Selbstständigkeit zu begleiten. Die Integrationsagenda und die rechtlichen Rahmenbedingungen beinhalten viele Anforderungen an die Schutzsuchenden. Massnahmen zur Bildung und Arbeitsintegration sind aber noch kein Garant für eine erfolgreiche Teilhabe. Auch die Arbeitgeber sind dazu aufgefordert, ausreichend Arbeitsplätze für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene anzubieten – und zwar zu Löhnen, die es diesen Personen ermöglicht, davon ohne zusätzliche Sozialhilfe zu leben. Damit Schutzsuchende in der Schweiz eine zweite Heimat finden, muss sich auch die Zivilgesellschaft engagieren und miteinbezogen werden.
Damit die Integrationsagenda erfolgreich umgesetzt werden kann müssen alle Kantone gleichermassen ihren Beitrag leisten. Die SFH fordert den Bund nun dazu auf, mit den Kantonen auf Verordnungsebene verbindliche Abmachungen zu treffen, damit nur dann Gelder ausgezahlt werden, wenn die Kantone auch entsprechende Erfolge erzielen.
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